W.A.F. LogoSeminare

KÜNDIGUNG EINER SCHWERBEHINDERTEN PERSON!

C
Cevat
Jan 2018 bearbeitet

Schönen Abend,

ich habe eine Frage bezogen auf eine Kündigung von einer schwerbehinderten Person.

Zur Person:

  • 52 Jahre alt und männlich
  • seit 34 Jahren in der Firma
  • schwerbehindert (70% und unbefristet laut Schwerbehindertenausweis;Epileptiker)

Die Kündigung ist betriebsbedingt ( es werden mehrere Stellen gekündigt und die Abteilung wird nach Polen verlegt. ). Das Integrationsamt für Schwerbehinderte wird laut der Mitarbeiterin zustimmen, weil die Kündigung betriebsbedingt ist und alles andere auch wohl soweit legitim ist. Also warten wir auf die Kündigung der Firma, welche wahrscheinlich Ende August/2014 bei uns eingehen wird. Kündigung soll Ende Februar/2015 statfinden.

Ich war auch bei der IG-Metall und wir werden auch der Kündigung widersprechen. Wie stehen unsere Chancen? Wird die Kündigung durchgehen? Kann man weiteres dagegen unternehmen? Was würden Sie mir raten; wie sollte ich noch vorgehen?

Bedanke mich im Voraus.

1.35707

Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

12.08.2014 um 01:35 Uhr

Wenn die Produktion tatsächlich nach Polen verlagert wird, werdet Ihr bereits Schwierigkeiten bekommen, einen beachtlichen Widerspruch zu formulieren.

Und wenn die Arbeitsplätze weg sind, dann sieht es auch mau fürdieANaus, egal ob scgwerbehindert oder nicht.

Lediglich dieSozialauswahl könnte dem AN moglicherweise noch helfen. Aberda kommt es vor Allem auf die Qualifikation des Schwerbehinderten an.

I
ickederdicke

12.08.2014 um 09:15 Uhr

Hallo, wenn nur die Abteilung und nicht die kpl. Firma nach Polen verlegt wird, gäbe es im in D verbliebenen Betriebsteil eine Einsatzmöglichkeit ? Ggf. mit Umschulung durch das Integragtionsamt ?

B
BRinAbwicklung

12.08.2014 um 10:01 Uhr

Wenn die Betroffene 7 Monate kündigungsfrist hat und ende Februar gehen soll, muss die Anhörung noch im August kommen. Wenn ihr also bis zum 22.8 keine Anhörung erhalten habt und sie danach erst kommt, auf jedenfall erst kurz vor ende der anhörungsfrist gegenüber dem AG äussern. so gewinnt die kollegen ggf. etwas mehr zeit oder ggf sogar eine nichtige kündigung.

Ist zwar nur ein Strohalm,aber der hat manchen bei uns schon in ein neues Arbeitsverhältniss gerettet.

Habt ihr keinen Sozialplan und Interessenausgleich geschlossen, oder ist die betroffene Anzahl zu klein?

Ist es ein wesentlicher Betriebsteil? Eventuell eine Betirbesänderung? Was sagt euer Anwalt, den ich hoffentlich dazugezogen habt, dazu?

C
Cevat

12.08.2014 um 14:10 Uhr

Es wurden 10 weitere Mitarbeiter gekündigt. Laut dem Betriebsrat kann man ihn nirgendswo mehr einsetzen; auch aufgrund der Behinderung ( keine weitere Qualfikation möglich; laut Betriebsrat ); die Abteilung wird wohl umstrukturiert - es gibt aber noch einen Standort in der Nähe, wo man aber auch nichts für ihn gefunden hätte.

Es gab auch einen Sozialplan, jedoch hat seine Qualifikation den job gekostet. Da haben ihm die meisten Punkte gefehlt. Ich war bei der IG Metall und laut denen warten wir auf die Kündigung und werden dann direkt vor Gericht ziehen. Die nette Dame vom Integrationsamt war auch nicht recht behilflich; und die hat direkt von einer Zustimmung geredet. Naja wofür man dann geschützt wird als Schwerbehinderter, wenn jede Firma sowieso einen Sozialplan erstellen kann?

Vor Gericht wollen wir natürlich keine Kündigung; auch wenn eine Abfindung im Gespärch ist, da er ein Haus hat; was er als Kredit weiterhin zahlt. Ein Anwaltwird von IG Metall zur Verfügung gestellt.

P
Pjöööng

12.08.2014 um 15:11 Uhr

Zitat (Cevat): "Es gab auch einen Sozialplan, jedoch hat seine Qualifikation den job gekostet. Da haben ihm die meisten Punkte gefehlt."

Verstehe ich das richtig? In die Sozialauswahl sind auch Punkte für die Qualifikation eingeflossen? Das wäre meines Erachtens unzulässig!

Zitat (Cervat): "Naja wofür man dann geschützt wird als Schwerbehinderter, wenn jede Firma sowieso einen Sozialplan erstellen kann?"

Knackpunkt ist nicht der Sozialplan, sondern die Tatsache dass die Kündigung nichts mit der Behinderung zu tun hat. Der Kündigungsschutz soll vor Kündigungen wegen der Behinderung schützen.

C
Cevat

12.08.2014 um 15:48 Uhr

Nein nicht für die Qualifikation, aber ihm haben wenige Punkte zur Nichtentlassung gefehlt. Er war der letzte Mitarbeiter, der entlassen wurde. Der Betriebsrat meinte jedoch, dass man ihn nirgendswo im Betrieb mehr einsetzten könne (wegen der Qualfikation).

C
Cevat

12.08.2014 um 16:18 Uhr

Also die Person ist Epileptiker - sprich; er bekommt Anfälle und wurde auch schon 2-3 mal am Gehirn operiert. Die Anfälle hat er schon seit dem 14 ist. Alles in einem ist die Psyche natürlich auch betroffen. Ist keine leichte Krankheit - deswegen ist er auch eher eine schüchterne Person, die es auch nicht leicht neue Sachen zu lernen. Er ist zur Zeit "nur" Produktionshelfer - sprich Verpackung etc. . Laut dem Betriebsrat kann man ihn nirgendswo nützlich einsetzen; und eine Qualifikation als Monteur würde nicht in Frage kommen. ( Die Abteilung wird dann teils mit Monteuren besetzt ) Trotzdem wäre er bereit alles zu machen, was man ihm anbietet.

Wie Sie schon erwähnen; mehr als einige Punkte beim Sozialplan hat Behinderung nicht gebracht. Die Firma und das IA wissen auch, dass er kaum noch Jobchancen auf dem Markt hat - das hat auch die nette Dame vom IA geäußert. Also wäre somit nichts mehr zu machen; außer abzuwarten und zu hoffen, dass der Sozialplan einige Fehler beinhaltet, welche für den Gekündigten sprechen?

Ihre Antwort

Verwandte Themen