Ist ein Beschluss in einer BR-Sitzung für alle Mitarbeiter bindend?
Hallo zusammen,
es geht um einen Beschluss zur Urlaubsplanung, dieser besagt, dass jeder Mitarbeiter bei der Urlaubsplanung folgendes zu beachten hat:
- Jeder Beschäftigte reicht seine Urlaubsplanung bis 15. Januar für das laufende Jahr ein.
- Mindestens 25 Tage des Urlaubsanspruches für das laufende Kalenderjahr sind zu verplanen.
- Die verbleibenden 5 Tage können von den Mitarbeitern im laufe des Kalenderjahres flexibel eingesetzt werden; die vorherige Absprache und Genehmigung des Vorgesetzten ist erforderlich.
- Nicht verplante Resturlaubsanspruche sind bis zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres zu verplanen.
Meine Frage:
Bin ich als Mitarbeiter daran gebunden obwohl dieser Beschluss nicht in einer Betriebsvereinbarung steht sondern lediglich in einem Protokoll einer Betriebsratssitzung? Sticht dieser Beschluss bestehende Urlaubsgesetze aus?
Für euren Input bin ich sehr dankbar!
Community-Antworten (16)
22.11.2024 um 10:44 Uhr
Ich sehe das als eine Regelungsabrede, die eigentlich in eine Betriebsvereinbarung gegossen werden sollte.
Eine Betriebsvereinbarung steht in der Normenpyramide des Arbeitsrechts unter Gesetzesrecht, kann diese also nur in dem Fall "schlagen", wenn sie günstiger für den Arbeitnehmer sind.
Ohne inhaltliche Prüfung - welche Verstöße gegen das Bundesurlaubsgesetz siehst du?
22.11.2024 um 10:52 Uhr
Ich sehe das nicht als Regelungsabrede, sondern als Beschluss wie der Betriebsrat es gerne hätte.
22.11.2024 um 10:53 Uhr
Stimmt eigentlich. Wie verhält sich denn der Arbeitgeber?
22.11.2024 um 11:08 Uhr
Was mich stört ist, dass ich als Mitarbeiter durch diesen Beschluss im Unternehmen gezwungen werde meinen Urlaub 1 Jahr im Voraus zu verplanen und bis spätestens 30.09. darf ich keinerlei Tage Urlaub mehr für das laufende Jahr haben die nicht bereits verplant sind.
22.11.2024 um 11:35 Uhr
Der Beschluss ist ein Wunsch des BR. In meinen Augen ist es nur durch eine Betriebsvereinbarung regelbar. Nochmal die Frage von GabrielBischoff: "Wie verhält sich denn der Arbeitgeber?"
22.11.2024 um 11:40 Uhr
Der Arbeitgeber macht das so wie im Beschluss. Entgegen meines Wunsches den Urlaub mit einer Frist von mindestens 2 Wochen vor Beginn des Urlaubs anzufragen und zu verplanen. (So ist die Regelung im Urlaubsgesetz soweit ich korrekt informiert bin)
22.11.2024 um 11:46 Uhr
"So ist die Regelung im Urlaubsgesetz soweit ich korrekt informiert bin"
Dann bist Du meines Erachtens nach nicht richtig informiert. Von einer 2 Wochen-Frist steht mWn im BUrlG nichts.
22.11.2024 um 11:53 Uhr
Also, von Anfang - wie takkus sagte, legt der Betriebsrat nicht die Urlaubsgrundsätze in eurem Betrieb fest.
In der Regel kommt der Arbeitgeber mit "ich hätte das gerne so" und er Betriebsrat mit "so und so passt das aber nicht" und dann einigt man sich. Er nimmt sein Recht zur Mitbestimmung bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen war.
Hier wird eventuell der Arbeitgeber versuchen, dir eine ungünstige Einigung als Idee des Betriebsrats zu verkaufen?
22.11.2024 um 12:08 Uhr
@celestro Ich habe zu dem Thema folgendes gefunden: https://staufenbiel.de/magazin/life-at-work/urlaubsantrag-was-ist-zu-beachten#:~:text=Wenn%20es%20im%20Unternehmen%20streng,du%20sie%20auch%20zugestanden%20bekommst.
@GabrielBischoff Der AG geht nach dem Beschluss so vor. Ich als Mitarbeiter möchte aber meinen Urlaub nicht ein Jahr im Voraus verplanen, sondern spontan (14 Tage vorher) wie ich das gerne möchte, natürlich auch mit der Gefahr, dass der Urlaub mit Begründung abgelehnt wird.
22.11.2024 um 12:31 Uhr
Und was soll passieren wenn ich meinen Urlaub nicht verplane?
22.11.2024 um 12:52 Uhr
Keine Ahnung, aufgrund der Aussagen mit Bezug auf dem Beschluss hab ich das nicht in Frage gestellt bisher und es nicht versucht. Bitte lasst uns bei meiner Ausgangsfrage bleiben, in wie fern ein solcher Beschluss Auswirkung für mich als Mitarbeiter hat.
22.11.2024 um 13:08 Uhr
"Bin ich als Mitarbeiter daran gebunden obwohl dieser Beschluss nicht in einer Betriebsvereinbarung steht sondern lediglich in einem Protokoll einer Betriebsratssitzung?"
Nein, bist du nicht. Als MA ist dir der Inhalt eines Protokolls der BR Sitzung eigentlich gar nicht bekannt. Erst wenn der BR mit diesem Beschluss zum AG geht und eine BV abschließt, wird es interessant.
22.11.2024 um 13:14 Uhr
@Levi1985
Habe gerade nochmal rein geschaut und da ist keine 14 Tage-First zu finden. Der Text im Link gibt auch kein Stück an, worauf sich die Aussage mit der angeblichen Frist bezieht.
Wobei der Text sich mEn auch widerspricht ... denn würde es im Gesetz eine mindestens 14 Tage lange Frist geben, , müsste man sich ja normalerweise auch daran halten. Der nächte Satz sagt aber direkt was anderes (Hier kann es, abhängig vom jeweiligen Unternehmen, auch andere Fristen geben.)
22.11.2024 um 14:30 Uhr
Ob es nur eine Regelungsabrede oder was anderes ist entzieht sich unserer Kenntnis. Verständigen AG und BR sich aber darüber das der Inhalt dieses Beschlusses in Ergänzung zu einer Betriebsvereinbarung gilt, kann man es an dieser anhängen und der Belegschaft kund tun und schon ist es verbrieft.
22.11.2024 um 16:58 Uhr
daraus:
"Was sagt das Arbeitsrecht zur Urlaubsplanung weit im Voraus? Dein Arbeitgeber darf dir für die Urlaubsplanung eine Frist setzen. Allerdings bist du nicht verpflichtet, dieser Frist nachzukommen. Der Nachteil, der dir dadurch entstehen kann, ist – neben möglichen Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber –, dass du das Nachsehen bei der Urlaubsvergabe zu besonders beliebten Urlaubszeiten haben könntest. Wer früher plant, hat natürlich größere Chancen auf den Zuschlag für den gewünschten Urlaubszeitpunkt."
und da sind wir dann wieder bei der Frage von Moreno:
"Und was soll passieren wenn ich meinen Urlaub nicht verplane?"
"Ob es nur eine Regelungsabrede oder was anderes ist entzieht sich unserer Kenntnis."
Richtig ... wenn sich aber alle AN daran halten sollen, muss man den AN auch die entsprechenden Regeln mitteilen. Ich würde also den BR / AG auffordern, mir die gültigen Regeln zum Urlaub darzulegen. Diese kann man dann einem Anwalt vorlegen und prüfen lassen, ob das so überhaupt statthafft ist.
da gibt es dann nämlich:
daraus:
"Orientieren könne man sich dem Fachanwalt zufolge aber an der Rechtsprechung zu Betriebsferien: Einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge (Az.: 1 ABR 79/79) ist es etwa angemessen, wenn drei Fünftel des Urlaubsanspruchs von Betriebsferien vereinnahmt werden, die Beschäftigten also 60 Prozent ihres Jahresurlaubs zu einem vom Arbeitgeber festgelegten Zeitpunkt nehmen müssen."
hier im Thema wären wir bei über 80%. ABER:
"Ausnahmen davon seien aber denkbar, so Markowski. Stünden beispielsweise bei Bauunternehmen besonders viele Aufträge an, könnten auch mehr als 60 Prozent des Jahresurlaubs zu Beginn des Jahres verplant werden müssen. »In Betrieben, in denen es wichtig ist, dass der Jahresurlaub frühzeitig verplant wird, kann mit Zustimmung des Betriebsrats auch gefordert werden, dass der gesamte Jahresurlaub verplant wird«, sagt Markowski."
von daher ... wie so oft: es kommt darauf an.
22.11.2024 um 17:10 Uhr
Löse dich mal mental von dem Beschluss. Den kennst du als Otto Normalarbeitnehmer nicht.
Es ist der Arbeitgeber, der dir jetzt diese Regeln vorsetzt. Es gibt keinen Konflikt mit dem Bundesurlaubsgesetz oder anderen übergeordneten Normen.
Wir können gerne weiter über die Art der Einigung mit dem Betriebsrat diskutieren. Solange der das Vorgehen des Arbeitgeber aber mitträgt, lautet mein Fazit: Gilt.
Verwandte Themen
Verschiebung der Lohnauszahlung - Wenn ein BR einen Beschluss gefasst hat, der 3 Jahre alt ist und nicht umgesetzt wurde, kann man diesen Beschluß kippen oder ist er bindend?
Wenn ein BR ein Beschluss gefasst hat, der 3 Jahre alt ist und nicht umgesetzt wurde, kann man diesen Beschluß kippen oder ist er bindend? Unser Geschäftsführer hatte damals eine Verschiebung des Lohn
Einladung zur BR-Sitzung und rechtzeitige Mitteilung der TO?
Mich interessiert die Rechtslage zur RECHTZEITIGEN ORDENTLICHEN Einladung zur BR-Sitzung und Mitteilung der TO zu dieser Sitzung – einer Spedition mit 800 AN. Mal angenommen Dienstags sind regelmäßige
Betriebsratsvorsitzender handelt anders als im Beschluß gefasst, darf er dass?
Hallo Leute, ich habe da mal eine Frage zu Beschlüssen. Wir haben in unserem 3er Gremium einen Beschluss zur Bestellung von Sachbüchern gefasst. In diesem Beschluss wurden auch die Bücher, die best
Widersprechende BR-Beschlüsse: Ungültigkeit?
Hallo! Angenommen, im Betrieb gibt es einen Beschluss über einen viermonatigen Testlauf eines neuen Systems, das der Mitbestimmungspflicht unterliegt, und der terminiert zum 31.1. wurde. Zwei Woche
Anordnung einer Pause bei weniger als 6 Std. Arbeitszeit bindend?
Hallo zusammen, die Kollegen der Raumpflege möchten in ihrer Arbeitszeit eine Pause machen; die tägliche Arbeitszeit liegt jedoch unter 6 Std. Der Arbeitgeber möchte diesem Wunsch auch folgeleisten u