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Ist ein Beschluss in einer BR-Sitzung für alle Mitarbeiter bindend?

L
Levi1985
Nov 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

es geht um einen Beschluss zur Urlaubsplanung, dieser besagt, dass jeder Mitarbeiter bei der Urlaubsplanung folgendes zu beachten hat:

  • Jeder Beschäftigte reicht seine Urlaubsplanung bis 15. Januar für das laufende Jahr ein.
  • Mindestens 25 Tage des Urlaubsanspruches für das laufende Kalenderjahr sind zu verplanen.
  • Die verbleibenden 5 Tage können von den Mitarbeitern im laufe des Kalenderjahres flexibel eingesetzt werden; die vorherige Absprache und Genehmigung des Vorgesetzten ist erforderlich.
  • Nicht verplante Resturlaubsanspruche sind bis zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres zu verplanen.

Meine Frage:

Bin ich als Mitarbeiter daran gebunden obwohl dieser Beschluss nicht in einer Betriebsvereinbarung steht sondern lediglich in einem Protokoll einer Betriebsratssitzung? Sticht dieser Beschluss bestehende Urlaubsgesetze aus?

Für euren Input bin ich sehr dankbar!

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Community-Antworten (16)

G
GabrielBischoff

22.11.2024 um 10:44 Uhr

Ich sehe das als eine Regelungsabrede, die eigentlich in eine Betriebsvereinbarung gegossen werden sollte.

Eine Betriebsvereinbarung steht in der Normenpyramide des Arbeitsrechts unter Gesetzesrecht, kann diese also nur in dem Fall "schlagen", wenn sie günstiger für den Arbeitnehmer sind.

Ohne inhaltliche Prüfung - welche Verstöße gegen das Bundesurlaubsgesetz siehst du?

T
takkus

22.11.2024 um 10:52 Uhr

Ich sehe das nicht als Regelungsabrede, sondern als Beschluss wie der Betriebsrat es gerne hätte.

G
GabrielBischoff

22.11.2024 um 10:53 Uhr

Stimmt eigentlich. Wie verhält sich denn der Arbeitgeber?

L
Levi1985

22.11.2024 um 11:08 Uhr

Was mich stört ist, dass ich als Mitarbeiter durch diesen Beschluss im Unternehmen gezwungen werde meinen Urlaub 1 Jahr im Voraus zu verplanen und bis spätestens 30.09. darf ich keinerlei Tage Urlaub mehr für das laufende Jahr haben die nicht bereits verplant sind.

T
takkus

22.11.2024 um 11:35 Uhr

Der Beschluss ist ein Wunsch des BR. In meinen Augen ist es nur durch eine Betriebsvereinbarung regelbar. Nochmal die Frage von GabrielBischoff: "Wie verhält sich denn der Arbeitgeber?"

L
Levi1985

22.11.2024 um 11:40 Uhr

Der Arbeitgeber macht das so wie im Beschluss. Entgegen meines Wunsches den Urlaub mit einer Frist von mindestens 2 Wochen vor Beginn des Urlaubs anzufragen und zu verplanen. (So ist die Regelung im Urlaubsgesetz soweit ich korrekt informiert bin)

C
celestro

22.11.2024 um 11:46 Uhr

"So ist die Regelung im Urlaubsgesetz soweit ich korrekt informiert bin"

Dann bist Du meines Erachtens nach nicht richtig informiert. Von einer 2 Wochen-Frist steht mWn im BUrlG nichts.

G
GabrielBischoff

22.11.2024 um 11:53 Uhr

Also, von Anfang - wie takkus sagte, legt der Betriebsrat nicht die Urlaubsgrundsätze in eurem Betrieb fest.

In der Regel kommt der Arbeitgeber mit "ich hätte das gerne so" und er Betriebsrat mit "so und so passt das aber nicht" und dann einigt man sich. Er nimmt sein Recht zur Mitbestimmung bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen war.

Hier wird eventuell der Arbeitgeber versuchen, dir eine ungünstige Einigung als Idee des Betriebsrats zu verkaufen?

L
Levi1985

22.11.2024 um 12:08 Uhr

@celestro Ich habe zu dem Thema folgendes gefunden: https://staufenbiel.de/magazin/life-at-work/urlaubsantrag-was-ist-zu-beachten#:~:text=Wenn%20es%20im%20Unternehmen%20streng,du%20sie%20auch%20zugestanden%20bekommst.

@GabrielBischoff Der AG geht nach dem Beschluss so vor. Ich als Mitarbeiter möchte aber meinen Urlaub nicht ein Jahr im Voraus verplanen, sondern spontan (14 Tage vorher) wie ich das gerne möchte, natürlich auch mit der Gefahr, dass der Urlaub mit Begründung abgelehnt wird.

M
Moreno

22.11.2024 um 12:31 Uhr

Und was soll passieren wenn ich meinen Urlaub nicht verplane?

L
Levi1985

22.11.2024 um 12:52 Uhr

Keine Ahnung, aufgrund der Aussagen mit Bezug auf dem Beschluss hab ich das nicht in Frage gestellt bisher und es nicht versucht. Bitte lasst uns bei meiner Ausgangsfrage bleiben, in wie fern ein solcher Beschluss Auswirkung für mich als Mitarbeiter hat.

R
RudiRadeberger

22.11.2024 um 13:08 Uhr

"Bin ich als Mitarbeiter daran gebunden obwohl dieser Beschluss nicht in einer Betriebsvereinbarung steht sondern lediglich in einem Protokoll einer Betriebsratssitzung?"

Nein, bist du nicht. Als MA ist dir der Inhalt eines Protokolls der BR Sitzung eigentlich gar nicht bekannt. Erst wenn der BR mit diesem Beschluss zum AG geht und eine BV abschließt, wird es interessant.

C
celestro

22.11.2024 um 13:14 Uhr

@Levi1985

Habe gerade nochmal rein geschaut und da ist keine 14 Tage-First zu finden. Der Text im Link gibt auch kein Stück an, worauf sich die Aussage mit der angeblichen Frist bezieht.

Wobei der Text sich mEn auch widerspricht ... denn würde es im Gesetz eine mindestens 14 Tage lange Frist geben, , müsste man sich ja normalerweise auch daran halten. Der nächte Satz sagt aber direkt was anderes (Hier kann es, abhängig vom jeweiligen Unternehmen, auch andere Fristen geben.)

D
DummerHund

22.11.2024 um 14:30 Uhr

Ob es nur eine Regelungsabrede oder was anderes ist entzieht sich unserer Kenntnis. Verständigen AG und BR sich aber darüber das der Inhalt dieses Beschlusses in Ergänzung zu einer Betriebsvereinbarung gilt, kann man es an dieser anhängen und der Belegschaft kund tun und schon ist es verbrieft.

C
celestro

22.11.2024 um 16:58 Uhr

https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/urlaubsplanung-was-darf-der-arbeitgeber-vorschreiben/

daraus:

"Was sagt das Arbeitsrecht zur Urlaubsplanung weit im Voraus? Dein Arbeitgeber darf dir für die Urlaubsplanung eine Frist setzen. Allerdings bist du nicht verpflichtet, dieser Frist nachzukommen. Der Nachteil, der dir dadurch entstehen kann, ist – neben möglichen Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber –, dass du das Nachsehen bei der Urlaubsvergabe zu besonders beliebten Urlaubszeiten haben könntest. Wer früher plant, hat natürlich größere Chancen auf den Zuschlag für den gewünschten Urlaubszeitpunkt."

und da sind wir dann wieder bei der Frage von Moreno:

"Und was soll passieren wenn ich meinen Urlaub nicht verplane?"

"Ob es nur eine Regelungsabrede oder was anderes ist entzieht sich unserer Kenntnis."

Richtig ... wenn sich aber alle AN daran halten sollen, muss man den AN auch die entsprechenden Regeln mitteilen. Ich würde also den BR / AG auffordern, mir die gültigen Regeln zum Urlaub darzulegen. Diese kann man dann einem Anwalt vorlegen und prüfen lassen, ob das so überhaupt statthafft ist.

da gibt es dann nämlich:

https://www.spiegel.de/karriere/arbeitsrecht-das-vertrackte-thema-urlaubsplanung-a-9556d588-38ea-453d-99c7-01e14af15d77

daraus:

"Orientieren könne man sich dem Fachanwalt zufolge aber an der Rechtsprechung zu Betriebsferien: Einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge (Az.: 1 ABR 79/79) ist es etwa angemessen, wenn drei Fünftel des Urlaubsanspruchs von Betriebsferien vereinnahmt werden, die Beschäftigten also 60 Prozent ihres Jahresurlaubs zu einem vom Arbeitgeber festgelegten Zeitpunkt nehmen müssen."

hier im Thema wären wir bei über 80%. ABER:

"Ausnahmen davon seien aber denkbar, so Markowski. Stünden beispielsweise bei Bauunternehmen besonders viele Aufträge an, könnten auch mehr als 60 Prozent des Jahresurlaubs zu Beginn des Jahres verplant werden müssen. »In Betrieben, in denen es wichtig ist, dass der Jahresurlaub frühzeitig verplant wird, kann mit Zustimmung des Betriebsrats auch gefordert werden, dass der gesamte Jahresurlaub verplant wird«, sagt Markowski."

von daher ... wie so oft: es kommt darauf an.

G
GabrielBischoff

22.11.2024 um 17:10 Uhr

Löse dich mal mental von dem Beschluss. Den kennst du als Otto Normalarbeitnehmer nicht.

Es ist der Arbeitgeber, der dir jetzt diese Regeln vorsetzt. Es gibt keinen Konflikt mit dem Bundesurlaubsgesetz oder anderen übergeordneten Normen.

Wir können gerne weiter über die Art der Einigung mit dem Betriebsrat diskutieren. Solange der das Vorgehen des Arbeitgeber aber mitträgt, lautet mein Fazit: Gilt.

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