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Wie berechnet man Provisionen für Ausfallzeiten der BRM während ihrer BR-Tätigkeit?

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Hirnixxl
Jan 2018 bearbeitet

Unsere BRM im Außendienst haben während ihrer BR-Tätigkeit Einkommensnachteile durch Provisionsverluste. Hat jemand Erfahrung oder eine Idee wie man die Ausfälle rechtssicher berechnen kann? ich denke, eine Pauschale kann nicht in Frage kommen kann weil die Tätigkeiten der einzelnen BRM unterschiedlich lange dauern.

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Community-Antworten (6)

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Rollie

17.08.2006 um 19:37 Uhr

Mal an Gedankenansatz,

40 Stunden Außendienst = 100 % Provision,

30 Stunden Außendienst + 10 Stunden BR-Tätigkeit auch 100 % , berechnet nach Provision aus 30 Stunden * 1,33

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Fayence

17.08.2006 um 19:57 Uhr

Rollie,

dieser Gedankenansatz ist viel zu kurz gegriffen!

Hirnixxl,

es gibt z.B. ein diesbezügliches Urteil aus der Pharmaindustrie. Provosionsnachteile sind nur sehr schwer zu berechnen, da nicht ausschliesslich Kundenkontakte massgeblich sind. Beurteilt wird z.B. auch der Einfluss durch Werbung oder sonst. Marketingmassnahmen. Falls Dir das o.g. Urteil bzgl. der Denkweise weiterhelfen würde, suche ich es Dir gerne einmal raus!

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Hirnixxl

17.08.2006 um 20:17 Uhr

Fayence,

wäre nett, wenn du es finden würdest. Rollies Idee ist mir auch schon gekommen. Da habe ich wohl auch zu kurz gegriffen. Erscheint mir aber trotzdem logisch.

Dieses Dilemma gibt es bei uns schon über 12 Jahre. Hinzu kommt noch, dass die Innendienstmitarbeiter auch davon betroffen sind weil deren Provision teilweise vom Außendienst abhängt. Aber das Thema sollten wir erstmal außen vor lassen.

Ich meine, dass ist ein untragbarer Zustand. Die Außendienstler werden zumindest indirekt an ihrer BR-Tätigkeit gehindert.

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Fayence

17.08.2006 um 20:52 Uhr

LAG Berlin (grins) 28.6.1996 - 6 SA 37/96

Vielleicht fällt mir noch etwas anderes ein, weil die in diesem Urteil angewendete Formel hat es wirklich in sich und ist sehr speziell!

Ich hätte wohl noch einen Literaturtip: Rechtsfragen im angestellten Außendienst (ISBN 3-931165-47-7). Ein Teil befasst sich mit "Umsatzvorgaben, Ziel- und Leistungsvereinbarung".

Rollies Vorschlag hat zwar Charme, aber der AG müsste einen an der Waffel haben, wenn er sich darauf einlässt! Mir fallen auch hier einige Gegenargumente ein, die auf jeden Geschäftsbereich anwendbar wären.

Da kann und sollte man etwas kreativer sein...

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Hirnixxl

18.08.2006 um 00:06 Uhr

Fayence,

aus deiner Bemerkung zu Rollies Vorschlag entnehme ich, dass er für uns erstrebenswert ist.

Das Buch ist zumindest im Internet nicht zu bekommen und die Neuauflage erscheint erst im Oktober.

Unsere Provisionsleute arbeiten auch sehr unterschiedlich. Die einen warten im Büro auf Aufträge und die anderen gehen auch mal Klinkenputzen. Mal sehen ob unser AG einen an der Waffel hat. Ich bin sowieso davon überzeugt.

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Fayence

18.08.2006 um 00:44 Uhr

Hirnixxl,

schmunzel!

Habe noch ein Urteil für Dich: Anspruch auf Provision

Im Betriebsrat tätige ArbeitnehmerInnen haben Anspruch auf den Ersatz von Verkaufsprovisionen, die ihnen auf Grund der Betriebsratstätigkeit entgangen sind.

Arbeitsgericht Frankfurt/M., Urteil vom 3. Mai 2000 – 9 Ca 860/99

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