Erstellt am 17.08.2006 um 12:15 Uhr von Kölner
@Teddy
Geteilter Dienst - ist möglich! Es kommt auf den AV an.
Aber insgesamt 44 Stunden hintereinander zu arbeiten, sind natürlich nicht erlaubt!
Erstellt am 17.08.2006 um 12:15 Uhr von Angi1
Hallo Teddy,
vielleicht hilft dir ein Blick in den § 7 ArbZG deine Frage zu beantworten.
Ansonsten benötigt das Forum etwas mehr Details.
MfG
Angi1
Erstellt am 17.08.2006 um 13:25 Uhr von Rollie
Ich nehme allerdings an, das der AG einen sicherlich nicht konkret dazu auffordert, nach Hause zu fahren. Wie der AN die Zeit zwischen beiden teilarbeitszeiten verbringt, kann der AN i.d.R. selber entscheiden.
Ich erinnere mich noch recht gut an die Zeiten, in denen es üblich war, das Einzelhandelsunternehmen mittags etwa 2,5 Stunden den Laden geschlossen hatten. Ich denke kaum, das diese Zeit Arbeitszeit war.