W.A.F. LogoSeminare

Regelung der Arbeitszeit

T
Teddy
Jan 2018 bearbeitet

Ich soll als arbeitnehmer vormittags 4 stunden arrbeitn dann 4 stunden nachhause fahren und danach nochmals 44 stunden arrbeiten ist das erlaubt laut gesetzgeber

2.33903

Community-Antworten (3)

K
Kölner

17.08.2006 um 14:15 Uhr

@Teddy Geteilter Dienst - ist möglich! Es kommt auf den AV an. Aber insgesamt 44 Stunden hintereinander zu arbeiten, sind natürlich nicht erlaubt!

A
Angi1

17.08.2006 um 14:15 Uhr

Hallo Teddy,

vielleicht hilft dir ein Blick in den § 7 ArbZG deine Frage zu beantworten.

Ansonsten benötigt das Forum etwas mehr Details.

MfG Angi1

R
Rollie

17.08.2006 um 15:25 Uhr

Ich nehme allerdings an, das der AG einen sicherlich nicht konkret dazu auffordert, nach Hause zu fahren. Wie der AN die Zeit zwischen beiden teilarbeitszeiten verbringt, kann der AN i.d.R. selber entscheiden.

Ich erinnere mich noch recht gut an die Zeiten, in denen es üblich war, das Einzelhandelsunternehmen mittags etwa 2,5 Stunden den Laden geschlossen hatten. Ich denke kaum, das diese Zeit Arbeitszeit war.

Ihre Antwort