Erstellt am 17.08.2006 um 12:20 Uhr von Kölner
@hewikl
Der BR kann sicherlich die Einhaltung der BV verlangen, wenn (?) dieser zuwidergehandelt wird (das sehe ich in diesem Fall nicht so ganz).
Ansonsten sollte die AN klagen.
Aber mal ne Nachfrage:
Es hört sich wirklich sehr komisch an, ein mobbing-Verfahren einzuleiten, wenn man/frau sich benachteiligt fühlt...
Erstellt am 17.08.2006 um 12:31 Uhr von wölfchen
Wenn ich das richtig lese, ist die Arbeitszeitveränderung die Antwort auf das Mobbing- Verfahren?
Erstellt am 17.08.2006 um 13:29 Uhr von Rollie
Ist in dem Fall überhaupt der BR involviert, sofern die Anordnung der BV nicht widerspricht ?
Erstellt am 17.08.2006 um 13:51 Uhr von Schniposa
Interessanter Beitrag, der vielleicht auf §87 Nr. 1, Satz 2 BetrVG verweist, in dem explizit die Mitbestimmung des BR bei der Festlegung von Arbeitszeit und Pausen geregelt ist (ist damit sowohl eine kollektive als auch eine individuelle Regelung mitinbegriffen?).
Gilt dieser Paragraph nicht auch in dem hier dargelegten Fall?
Oder auch anders gefragt: Warum widerspricht die Anweisung NICHT der Betriebsvereinbarung (Frage an Kölner und Rollie)?