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JAV möglich?

M
MarinaK
Aug 2018 bearbeitet

Hallo,

wir hatten die letzte Zeit, mangels Azubis, keine JAV. Nun hätten wir ab dem 1. September 4 Azubis, unter 25, und einen Praktikanten, der ein unentgeltliches Jahrespraktikum für die Schule macht.

Ist es uns nun möglich, eine JAV zu wählen, und würde diese auch bestehen bleiben, wenn das Praktikum beendet wäre und es nur noch 4 Azubis wären?

Grüße und danke

33503

Community-Antworten (3)

C
celestro

24.08.2018 um 23:39 Uhr

"Wahlberechtigt sind auch Praktikanten. Voraussetzung ist, dass ihnen auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden. Dies gilt auch, wenn dem eigentlichen Praktikum ein so genanntes Schnupperpraktikum, eine Art Probezeit vorgeschaltet wird. Reine Schülerpraktika während der Schulzeit führen nicht zur Wahlberechtigung, da hier keine Berufsausbildung betrieben wird. Auf die Dauer des Praktikums kommt es nicht an.

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Aktives-und-passives-Wahlrecht"

Wenn das Praktikum endet und somit nur noch 4 Personen da sind, wird die JAV aufgelöst.

K
kratzbürste

26.08.2018 um 10:04 Uhr

Wo steht, dass sie aufgelöst wird?

C
celestro

26.08.2018 um 21:29 Uhr

"Sinkt die Zahl der zur Berufsausbildung Beschäftigten unter 25 Jahre unter die für die JAV erforderliche Mindestanzahl, endet das Amt eurer JAV automatisch. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Absinken der Zahl der Wahlberechtigten nicht nur temporär ist."

https://www.betriebsrat.com/betriebsratsarbeit/jugend-und-auszubildendenvertretung/wahl

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