Erstellt am 24.08.2018 um 21:39 Uhr von celestro
"Wahlberechtigt sind auch Praktikanten. Voraussetzung ist, dass ihnen auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden. Dies gilt auch, wenn dem eigentlichen Praktikum ein so genanntes Schnupperpraktikum, eine Art Probezeit vorgeschaltet wird. Reine Schülerpraktika während der Schulzeit führen nicht zur Wahlberechtigung, da hier keine Berufsausbildung betrieben wird. Auf die Dauer des Praktikums kommt es nicht an.
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Aktives-und-passives-Wahlrecht"
Wenn das Praktikum endet und somit nur noch 4 Personen da sind, wird die JAV aufgelöst.
Erstellt am 26.08.2018 um 08:04 Uhr von kratzbürste
Wo steht, dass sie aufgelöst wird?
Erstellt am 26.08.2018 um 19:29 Uhr von celestro
"Sinkt die Zahl der zur Berufsausbildung Beschäftigten unter 25 Jahre unter die für die JAV erforderliche Mindestanzahl, endet das Amt eurer JAV automatisch. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Absinken der Zahl der Wahlberechtigten nicht nur temporär ist."
https://www.betriebsrat.com/betriebsratsarbeit/jugend-und-auszubildendenvertretung/wahl