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Freistellung, oder Tagschicht wegen der JAV

J
JAV´ler
Jan 2018 bearbeitet

Habe ich möglichkeiten eine Freistellung, oder eine Tagschicht beim AG zu erzwingen? Ich bin seit ca. 5Jahren in der JAV (Vorsitzender, G-JAVV und K-JAVstellv.V) und arbeite seit 2 Jahren im Dreischichtbetrieb. Es ist nicht möglich die JAVarbeiten gewissenhaft zu machen, weil einfach die Zeit fehlt. Eine gesetzliche Freistellung ist in meinem Fall nicht möglich, weil wir eine fünfer JAV sind und "nur" 80 Azubis haben. Gibt es möglichkeiten um eine Freistellung zu bekommen?

Ich wechselte in letzter Zeit einige male korrekt abgemeldet die Schicht um JAV arbeiten zu machen. Der AG will mir nun die Nachtzulagen nicht bezahlen (Klage läuft:-) ). Der AG hat mir mit einer Abmahnung gedroht, wenn ich weiterhin aus freien Stücken die Schichten wechseln würde. Meiner meinung nach ist das behinderung an meiner JAV Tätigkeit. Der AN wieß mich darauf hin,dass ich die JAV Tätigkeit wenn ich Nachtschicht habe auserhalb meiner Arbeitszeit machen soll und ich die Zeiten dann gutgeschrieben bekomme. Also 8-...es könnten unter umständen über 16Std am Tag werden. Die gesetzliche Lage kenne ich Teilweise, aber der AG macht unserm BR und der JAV sehr viele Probleme und wartet, meiner meinung nach, auf fehler um uns los zu werden. Ist es nicht richtig, dass ein AN immer den BR seines vertrauens ansprechen können muß? Oder muß der AN ein bis zwei wochen warten, bis der BR wieder Tagsüber da ist? Gilt das für JAV´ler auch? Gibt es eine Möglichkeit, dass ich in die Tagschicht komme (es gibt einen Platz)?

MfG JAV´ler

3.71203

Community-Antworten (3)

L
Lotte

09.08.2006 um 17:19 Uhr

JAV´ler, Du bist seit 5 Jahren JAV? Welche Ausbildung dauert denn so lange?

Wenn Du an der BR Sitzung teilnimmst ist es klar, dass Du die Nachtschicht davor und danach befreit bist (bei langer Sitzung) ansonsten wäre es m.E. gut, wenn Du mit Deinem AG mal besprichst wie eine vernünftige JAV Arbeit aussehen kann. Vielleicht könnt Ihr Euch ja gütlich einigen und er hat gar kein Interesse, Dich in Deiner Arbeit zu behindern.

D
DocPille

09.08.2006 um 17:28 Uhr

@Lotte

Was hat das mit der Ausbildung zu tun??

L
Lotte

09.08.2006 um 17:41 Uhr

DocPille, ja hast recht, habe gerade auch nachgelesen, dass man nur unter 26 sein muss, hatte Ausbildung im Kopf, aber das betrifft nur die Wahlberechtigung nicht die Wählbarkeit.

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