W.A.F. LogoSeminare

Amtszeit, Wahl & Aufgaben der JAV bei verpasster Frist der Neuwahl

J
JAVFRAGE
Nov 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, folgende Situation: das Wahlergebnis der momentan amtierenden JAV wurde am 03.04.2019 bekanntgegeben. Bisher (Stand: 24.11.2020) wurde weder ein Wahlvorstand gebildet noch Sonstiges unternommen um eine neue JAV zu wählen.

Folgende Fragen hätte ich dazu:

  • Ist es fristentechnisch möglich noch bis zum 30.11. 2020 die Wahl durchzuführen? Sämtliche Fristen müssten schon verstrichen sein.
  • Können die Fristen noch verlängert werden, da die JAV erst relativ spät gewählt wurde?
  • Falls keine Wahl durchgeführt wird, endet die Amtszeit der jetzigen JAV automatisch am 30.11.?
  • Welche Aufgaben hat die JAV, sofern keine Neuwahl stattfindet und keine neue JAV gebildet wird?
  • Theoretisch müsste es möglich sein, ohne Neuwahl nach Ende der Amtszeit der JAV eine neue JAV auch außerhalb des regulären Wahlzeitraums zu wählen. Oder? So ist schließlich die jetzige JAV gewählt worden, da es davor noch keine gab.

Danke vorab für Eure Anregungen hierzu.

41302

Community-Antworten (2)

M
Moreno

24.11.2020 um 15:26 Uhr

Nein bis zum 30.11 schafft ihr es nicht mehr! Nein die Amtszeit endet am 30.11. Die jetzige JAV existiert dann nicht mehr und hat keine Aufgaben mehr. Habt Ihr mal den BR gefragt warum es keinen Wahlvorstand gibt? Ansonsten wäre die Gewerkschaft ein möglicher Ansprechpartner.

M
Matthias8282

25.11.2020 um 07:17 Uhr

Wie Moreno schreibt endet die JAV am 30.11.2020.

Die JAV hat zum Thema Neuwahlen keine Aufgaben, das Wahlgremium wird normalerweise rechtszeitig vom BR gebildet. Nach dem Ende des jetzigen JAV könnte natürlich nochmal eine JAV-Wahl gemacht werden, sprecht den BR darauf an, vielleicht habt ihr ja dieses Jahr nicht mehr die Vorraussetzung für eine JAV. Wenn die Vorraussetzung da sein sollte und der BR sich weigert, sollte ein Gespräch mit euerer Gewerkschaft helfen oder vielleicht auch die GF.

MfG

Ihre Antwort