Datenschutzlücken im BR
Hallo liebe Leser,
habe eine Frage an Euch, die mir schon seit gut 14 Tagen auf der Seele brennt.
Bei uns im Betrieb darf die JAV bei den Betriebsratssitzungen teilnehmen und erfährt daher auch persönliche Informationen über Mitarbeiter, die nichts mit der JAV zu tun haben.
Nun gingen in der letzen Zeit immer mehr persönliche Informationen über mich durch den Betrieb, die abgesehen von meinem Vorgesetzten und den Mitgliedern des BR und der JAV niemand wissen konnte oder sollte.
In einem Gespräch mit einem JAV Mitglied kam heraus, das die Informationen von 2 JAV Mitgliedern verbreitet wurden. Laut dem Angesprochenen JAV Mitglied ist das auch Ok, da die JAV nicht dem Datenschutz unterliege.
Leider ist die JAV und der BR Größtenteils von der selben Gewerkschaft und daher wage ich es nicht jemanden aus dem BR anzusprechen, da die Erfahrung gezeigt hat das Fehlverhalten im Bereich Datenschutz zu keinerlei Konsequenzen geführt hat.
Habe ich die Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen? Besteht die Möglichkeit irgendwie zu beantragen, das die JAV von den BR Sitzungen ausgeschlossen wird, wenn es um persönliche Themen geht die mich Betreffen? Wie kann ich Vorgehen, damit die Betreffenden JAV Mitglieder vom BR ausgeschlossen werden?
Community-Antworten (2)
12.01.2016 um 20:41 Uhr
§ 5 Abs. 1 BDSG untersagt allen mit Daten anderer befassten Personen die unbefugte Weitergabe von geschützten personenbezogenen Daten an Dritte. Über seine Informations- und Mitbestimmungsrechte gehört auch der BR, die JAV und SBV zu diesem Personenkreis.
Von daher ist die Aussage eures JAV für die Tonne.
BRM wie auch die einer JAV und SBV erfahren im Rahmen ihrer Amtstätigkeit ja oft Persönliches, nicht für andere Bestimmtes, von AN. Als solche gelten persönliche Verhältnisse und Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen. Auch diese unterliegen der Schweigepflicht aller hier genannten.
Streng genommen handelt es sich hier jetzt im doppelten Sinne um eine Straftat des JAV. Einmal ein Verstoß gegen § 79 BetrVG und zweitens eines gegen den § 5 Abs. 1 BDSG.
Was jetzt dazu führt, dass er dieses sowohl arbeitsrechtlich wie auch strafrechtlich zu verantworten hat.
Sucht der AG nach einem Grund ihn loszuwerden, hätte er jetzt einen. Ein Staatsanwalt hätte dann auch weniger Zeit sich auszuruhen und dürfte mit einem Strafbefehl winken.
Da hier auch das Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, könnte man auch über eine Schmerzensgeldklage nachdenken.
Ich würde ihn aber erst einmal Fragen, welcher Gaul ihn hier jetzt geritten hat und darauf hinweisen, dass man sich auch so seine Zukunft kaputtmachen kann.
13.01.2016 um 10:18 Uhr
Ich würde nicht allzu sehr mit den Säbel rasseln. Bringt wahrscheinlich nicht viel. Aus meiner Sicht gehört die JAV natürlich zu dem Kreis derer, die vertrauliche Daten auch so behandeln müssen.
So gesehen wäre es natürlich wert im BR darüber zu diskutieren und auch den "Schwätzer" zur Rede zu stellen. Mache klar, dass ein all zu gesprächiger Interessenvertreter bei den Kollegen nicht gerne gesehen ist.
Und vielleicht hältst Du Dich selbst ein wenig zurück, persönliche Informationen überhaupt preis zu geben. (Ich weiß ja nicht, was da verbreitet wurde).
Ein JAV-Vertreter darf grundsätzlich an den Sitzungen teilnehmen - alle nur dann, wenn die Themen überwiegend die JAV betreffen. (siehe § 67 BetrVG). Vielleicht ein Ansatzpunkt.