Erstellt am 16.08.2006 um 09:44 Uhr von Frank B.
Mit welcher Begründung streicht er das Urlaubsgeld?
Woraus ergibt sich der Anspruch, Arbeitsvertrag, betriebliche Übung?
Der MA sollte sich vielleicht anwaltlich beraten lassen.
Erstellt am 16.08.2006 um 10:48 Uhr von holzifrank
Frank B.
keine Betr.Übung, steht nicht im AV. Begründet damit das MA aus Lohnfortzahlung heraus ist und Krankenkasse jetzt Lohnersatzleistungen zahlt. Also habe der MA kein Anrecht auf Urlaubsgeld.
Erstellt am 16.08.2006 um 11:22 Uhr von Ramses II
Wenn es tatsächlich weder eine tarifvertragliche, noch eine arbeitsvertragliche Regelung gibt und auch keine betrübliche Übung, dann gibt es auch keinen Anspruch.
Generell teilt der Anspruch auf Urlaubsgeld das Schicksal des Urlaubs!
Erstellt am 16.08.2006 um 19:43 Uhr von Frank B.