Erstellt am 15.08.2006 um 11:13 Uhr von spider
Erstellt am 15.08.2006 um 13:46 Uhr von Fayence
bruno,
vor allem solltest Du nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!
Die Genehmigung von Überstunden steht doch auf einem anderen Blatt Papier!
"(so wie es aussieht)"
Hat Euer AG nun etwas beschlossen oder handelt es sich nur um eine verbale Luftnummer?
Erstellt am 16.08.2006 um 00:02 Uhr von bruno
hallo,
ja wir sind tarifgebunden.und der reiz an der ganzen sache ist,das mein chef gleichzeitig vorsitzender des verbandes ist ,der mit der gewerkschaft den zurzeit gültigen manteltarifvertrag ausgehandelt hat.seine unterschrift ist darauf!und trotzdem hält er sich nicht daran.
und das mit der arbeitszeit ist so:es gibt eine bv die unteranderem samstags arbeit erlaubt.diese bv will ich kündigen!?mfg
Erstellt am 16.08.2006 um 08:10 Uhr von spider
Wenn ihr Tarifgebunden seid sehe ich nicht das Problem, er ist verpflichtet die tariflichen Lohnerhöhungen zu zahlen. Es handelt sich hierbei wohl um eine verbale Luftnummer. Die einzige Möglichkeit dies zu umgehen wären Öffnungsklauseln im TV. Hier wäre der BR aber wieder miteingebunden.