W.A.F. LogoSeminare

Zeiterfassung

M
Martin.seidl
Aug 2018 bearbeitet

Darf eine Zeitschaltuhr morgens um 6.01 6.05 stempeln und um 14.59 Uhr 14.55 stempeln

37703

Community-Antworten (3)

C
celestro

24.08.2018 um 11:27 Uhr

so ein Thema hatten wir vor kurzem erst. Da beides dem AG "hilft" eher nicht. Besonders deshalb nicht, weil Digitaluhren heutzutage so einen großen "Gap" eigentlich gar nicht haben, es sei denn, man programmiert es extra ein.

P
Pickel

24.08.2018 um 11:32 Uhr

Celestros Antwort ist so nicht korrekt. Natürlich kann geregelt werden dass der Arbeitsbeginn / Arbeitsende nur alle 5 Minuten erfolgt. Wer um 06:01 stempelt hat ab 06:05 seine Arbeit zu verrichten. Der Weg von der Zeiterfassung zum Arbeitsplatz ist auch nicht zwingend Arbeitszeit. Bein einem längeren Weg könnte man hier auch von einem gemittelten Ausgleich ausgehen.

K
krambambuli

24.08.2018 um 16:18 Uhr

Wie die Zeiterfasung erfolgt und die Zeiten gewertet werden unterliegt jedenfalls der Mitbestimmung.

Ihre Antwort