Wiedereinstellung beim Betriebswechsel
Hallo, wie ist es , wenn ein MA gekündigt worden ist, der vor dem Arbeitsgericht geht und auf Wiedereinstellung klagt. Das Arbeitsgericht im recht gibt, aber in der zwischenzeit es zu einem Betriebswechsel kommt? Muss er dann wieder im alten Arbeitssitz aufgenommen werden und kann dagegen der BR was unternehmen? Wäre froh wenn mir hier geholfen werden kann.
Gruss Tiger
Community-Antworten (7)
15.08.2006 um 08:30 Uhr
Was soll der BR bitte schön dagegen unternehmen?
Das Arbeitsgericht hat festgestellt, dass die Kündigung unwirksam ist, wollt ihr den MA jetzt kündigen oder was?
Na sicher muss der sein Arbeitsplatz wiederbekommen, es sei denn der AG will ihn entsprechend seines Arbeitsvertrages versetzen, dann muss der BR nach §99 BetrVG gehört werden.
15.08.2006 um 10:22 Uhr
Die Fragestellung ist entweder mißverständlich gewählt, oder es fehlt ein Satz zusätzlicher Information, oder sie ist einfach so ernst gemeint und in diesem letzten Fall sehr bedenklich! Warum will ein BR etwas gegen eine Wiedereinstellung unternehmen?
15.08.2006 um 12:48 Uhr
Die MA des Betriebes wollen ihn nicht wieder haben. Zu einem würde das eine Versetzung bedeuten, denn dieser MA war in der Nachtschicht tätig. Und diese Schicht wurde von einer anderen Übernommen, also sein Platz wurde vergeben, er will aber wieder auf seinen alten Platz. Grundsätzlich weiß ich das der BR nichts unternehmen kann. Ich wollte nur wissen wie es ist, wenn die Firma aufgekauft worden ist und einen neuen Besitzer hat. Muss der neue Besitzer diesen MA wieder aufnehmen? Oder wird es dann eine Neueinstellung?
Gruss Tiger
15.08.2006 um 13:01 Uhr
@ RamsesII Ja ich weiß das er auf Wiedereinstellung klagt. Nein es war keine "stinknormale Kündigungsschutzklage" es war eine fristlose, die einen anderen Hintergrund hat, der Grund hat sich aber nicht Bestätigt und muss abgewendet werden. Außerdem behauptete er er wäre im BR gewesen zu dem Zeitpunkt, doch er war es nicht. Er war im Wahlvorstand. Und er hat so viel "Mist gebaut" das es aber für eine gerechtfertigte Kündigung wäre. Das ist aber nicht mein Wissen, ich will nur wissen, wie es ist, wenn der Betrieb ein neuen Besitzer hat. Der er klagt ja gegen den alten. Und wie da dazu die Sachlage ist.
15.08.2006 um 13:19 Uhr
Also, es war eigentlich eine fristlose, da der Grund aber nicht beweisen ließ, wird daraus sicher eine betriebsbedingte werden, und da klagt der AN auf Wiedereinstellung. Doch sie Ma im Betrieb sind sehr froh, das er nicht mehr bei uns ist. Da er ein sehr großer Unruhestifter ist und seine Krankheitsrate sehr hoch war, dadurch wurden die MA immer sehr unzufrieden, wenn sie für ihn einspringen mussten. Vor allem hat er es auch mit Ankündigung gemacht. Und da sind noch mehr Dinge passiert, die hier aber nicht erzählt werden sollen.
15.08.2006 um 13:22 Uhr
Auch wenn der Besitzer des Unternehmens gewechselt hat, tritt dieser dann die Rechtsnachfolge an, es sei denn, es gab eine Insolvenz. Ich sehe es wie Ramses II, bei einer fristlosen Kündigung geht eigentlich nur die Klage auf Unwirksamkeit, aber ich bin kein Rechtsverdreher.
15.08.2006 um 13:36 Uhr
@ Frank B.: Es gab eine Insolvenz. @ Ramses II: Ich sehe an deinen Fragen, das wir weiter in die Sachlage kommen, die ich eigentlich nicht ansprechen wollte. Also: Der AN ist noch in der Verhandlung. Es ist noch kein Ergebnis ausgesprochen worden. Der AN hat eine fristlose Kündigung vom Insolvenzverwalter erhalten, war zu dem Zeitpunkt im Wahlvorstand. Behauptet aber jetzt er wäre noch im BR gewesen. Dadurch wurde die Sachlage verändert und der Termin verschoben. Dieser AN aber will wieder in den Betrieb und klagt somit auf Wiedereinstellung und auf sein alten Posten. Mir war es nur wichtig zu wissen, ob nun der neue Besitzer ihn dann auch wieder einstellen muss und ob der BR was dagegen machen kann.
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