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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachrücken eines Betriebsratsmitglieds nach Ablehnung

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wetti9
Nov 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben folgende Situation. Es ist ein Betriebsratsmitglied zurückgetreten und die nächste Person, die nachrücken würde (Person A) lehnt ab. Dann rückt also die nachfolgende Person hinter Person A aus der Liste in den Betriebsrat. Nun ist es so, dass in absehbarer Zeit ein weiteres Betriebsratsmitglied aus dem BR ausscheiden wird aufgrund von Betriebswechsel. Muss man dann wieder Person A als Nachrücker/in fragen oder steht sie nicht mehr zur Auswahl, wenn sie beim letzten Mal abgelehnt hat?

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Community-Antworten (6)

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Thomas63

22.11.2022 um 13:56 Uhr

So Funktioniert das nicht, Wenn einer Ausscheidet rückt in dem Fall A nach. Am besten der Vorsitzende schreibt eine kurze Mail/Brief an A und informiert ihn das Er ab xx.xx.2022 ordentliches BR-Mitglied ist. (mit allen Rechten und Pflichten)Wenn MA A kein interesse hat kann Er seinen Rücktritt aus dem BR verkünden. Dann ist er aber für diese Legislaturperiode endgültig raus.

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Relfe

22.11.2022 um 14:00 Uhr

Nachrücken kann man nicht ablehnen, das geschieht per Gesetz. Man rückt also per Gesetz nach, man wird nur vom BRV über diesen Vorgang informiert. Damit ist man per Gesetz zum BRM geworden. Genau genommen müßte der Nachrücker dann seinen Rücktritt als BRM erklären Vergleichbar mit, wenn ein gewähltes BRM direkt nach der Wahl erklärt.

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Muschelschubser

22.11.2022 um 14:19 Uhr

Rein rechtlich ist alles gesagt.

Und auch wenn es der Diskussion nicht unbedingt dient, stelle ich mir die ernsthafte Frage, was diejenigen einst zur Kandidatur bewogen hat.

"Betriebsrat ist nicht so meins, als Ersatzmitglied hätte ich Zeit, und ich hoffe mal dass die Stimmen passend entfallen..."?

Wir hatten dieses Jahr die glückliche Konstellationen, dass 2 BRM mit mindestens 4 Amtszeiten im Gepäck zum Wahlvorstand gehörten. Da wurden viele Gespräche über mögliche Kandidaturen geführt.

Der Wahlvorstand wurde dabei nicht müde zu betonen:

  • in 4 Jahren kann viel passieren, ruck zuck ist man durch Fluktuation ordentliches Mitglied
  • wenn man fest drin ist, wird auch eine entsprechende Mitarbeit eingefordert

Jetzt haben wir einen BR, wo die Arbeit relativ gut auf alle verteilt ist, und auch die Ersatzmitglieder sich nahtlos einfügen und sich in den Sitzungen gut einbringen.

Vor allem aber habe ich nicht den Eindruck, dass es einige nur auf den besonderen Kündigungsschutz abgesehen haben.

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wetti9

22.11.2022 um 14:31 Uhr

Ich bin da voll deiner Meinung. Wenn man kandidiert, muss man natürlich damit rechnen, dass man direkt gewählt wird oder eventuell irgendwann nachrückt und sich einbringen sollte. Das Problem bei der BRW war, dass wir nur schwer überhaupt genug Kandidaten zusammenbekommen haben und eine Weile nach der BRW hatten wir noch eine Vorstandswahl, wofür nun einige von den BR-Nachrückern kandidiert haben und auch gewählt wurden. Diese wollen nun nicht BR und Vorstand gleichzeitig machen..

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Relfe

22.11.2022 um 14:46 Uhr

Vorstandsmitglieder gehören doch zur Geschäftsführung, die scheiden doch per se als BRM aus? oder was für einen Vorstand meinst Du?

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wetti9

22.11.2022 um 15:00 Uhr

Nein, es ist ein Orchestervorstand, welcher auch aus Arbeitnehmer/innen besteht und für einen reibungslosen Ablauf im Orchester sorgt. Es sind viele organisatorische und vermittelnde Aufgaben und er setzt sich im Idealfall auch für die Arbeitnehmer/innen ein.

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