Erstellt am 23.08.2018 um 11:07 Uhr von kratzbürste
Wenn du als BR fragst - nein, der AG darf nicht anordnen, da die Lage und Länge der Pausen mitbestimmungspflichtig ist.
Erstellt am 23.08.2018 um 12:16 Uhr von Pickel
Die Antwort von Kratzbürste ist natürlich quatsch.
Zwar hat der AG das MBR des BR zu beachten. Sofern dies geschehen ist kann er aber genau das machen: Die Pause anordnen.
Erstellt am 23.08.2018 um 12:51 Uhr von Krambambuli
Pickel du redest Blödsinn. Lies die Frage und die Antwort und dann denke nach.
Erstellt am 23.08.2018 um 13:24 Uhr von rsddbr
Wenn ihr einen Betriebsrat habt, so ist die Pausenregelung mitbestimmungspflichtig und sollte in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.
Wenn ihr keinen Betriebsrat habt, so gilt das Arbeitszeitgesetz §4: "[..] durch im voraus feststehende Ruhepausen [..]". Die Pausen dürfen öfter und länger sein, als im Gesetz vorgeschrieben. Hier darf der Arbeitgeber die Lage und Länge der Pausen anordnen.