Pausenbeginn
Hallo zusammen, In unserem Schichtbetrieb ist es üblich, dass zum täglichen Arbeitsbeginn der MA erfährt, wann er seine unbezahlte einstündige Arbeitspause hat. Allerdings um den reibungslosen Ablauf des CallCenters zu gewährleisten, muss jeder MA mit dem Pausenbeginn warten, bis der vor ihm in Pause gegangene Kollege zurückgekommen ist. Zum Beispiel: MA xy Pause um 12.00 bei Rückkehr xyz (Pause um 11.00). Das hat zur Konsequenz, dass die Spätdienstkollegen oft Verzögerungen bis 30 -40 Minuten hinnehmen müssen, falls die Kollegen nicht pünktlich in Pause gehen. Ist dieses Verfahren arbeitsrechtlich zulässig? Soll der MA nicht zum Arbeitsbeginn erfahren, wann er genau Pause hat? Vielen Dank im Voraus!
Community-Antworten (9)
31.07.2016 um 15:04 Uhr
Bin da bei gironimo und Moreno. Das Problem scheint bei Euch zu sein, dass die Pausen unmittelbar hintereinander genommen werden. Da muss es zwangsläufig zu Verschiebungen kommen. Besser wäre ein Pufferzeit, also Pause 11-12, nächste Pause 12:05 - 13:05, nächste ab 14:10 u.s.w.
30.07.2016 um 16:49 Uhr
Es genügt wenn der AN am Beginn der Pause weiß dass er Pause hat.
30.07.2016 um 17:33 Uhr
Das sehe ich nicht ganz so locker.
Aber es liegt am Betriebsrat, seine Mitbestimmung aus dem § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG wahrzunehmen und mit dem Arbeitgeber klare Regeln in einer BV festzulegen.
Du bist BR oder Ihr habt zumindest einen im Betrieb?
31.07.2016 um 13:04 Uhr
Das sehe ich auch nicht so! Bevor ich anfang zu arbeiten muss feststehen wann ich Pause habe. Dies gilt auch ohne BR.
31.07.2016 um 15:50 Uhr
Bevor ich anfang zu arbeiten muss feststehen wann ich Pause habe.##
Sieht das BAG anders. Sie muß zwar vorher festgelegt werden, aber nicht unbedingt vor Arbeitsbeginn.
31.07.2016 um 18:09 Uhr
Hallo zurück, ja wir haben einen BR der aber noch keine BV Pausen verhandelt hat. Bei uns werden öfter AN angemahnt, weil sie die Regelung nicht einhalten.
31.07.2016 um 20:14 Uhr
Dann sollte der BR in die Gänge kommen. Kann ja nicht sein, dass der AG ohne die Mitbestimmung zu beachten eigene Regeln erfindet, die nicht funktionieren und es dann auch noch die Arbeitnehmer zu spüren bekommen.
01.08.2016 um 00:42 Uhr
Blackjack ich find es ziemlich blöd zu schreiben das BAG sieht das anders! Dann schreib doch das Urteil auf was du meinst und man kann drüber reden.
01.08.2016 um 22:08 Uhr
Das BAG hat diese Frage bisher meines Wissens noch nicht entschieden. In der mir bekannten Rechtsprechung betont es aber immer wieder, dass mitBeginnderPause das Ende festgelegt sein muss. An keiner Stelle kann ich erkennen dass das BAG dazu tendiert, dass der Beginn der Pause bereits bei Arbeitsbeginn feststehen muss. Dem BAG scheint es vorrangig wichtig zu sein, dass der AN während der Pause von jeder Arbeits-oder Bereitschaftspflicht befreit ist.
Zudem ist es nach herrschender Meinung ausreichend wenn ein Zeitkorridor festgelegt wird, innerhalb dessen dann die Pause stattfindet. Insofern ist eine Verschiebung der Pause um wenige Minuten wohl eher unproblematisch.