Wieviele Monate Überstunden
Hallo zusammen,
es geht um das Thema angeordnete Überstunden. Nei uns laufen sie seit Anfang März 13. Leute, die einen 35Std/Woche Vertrag haben sind auf 40Std/Woche hoch gestuft und bei den 40Std/Woche dementsprechend auf 45Std/woche. Erlaubnis wurde vom BR eingeholt, wir haben dem zugestimmt. Tarifvertrag IG Metall. Überstunden werden vergütet. Also alles wie es sein soll.
Wir haben schon einmal einer verlängerung bis mitte Septembe zugestimmt. Der Ag hat nun einen Antrag auf verlängerung der Überstunden bis ende Dezember gestellt.
Frage: Wie lange dürfen Überstunden gefahren werden. Im Arbeitzeitgesetzt steht was von 6 Monaten (bitte kein pauschaler Hinweis darauf, ich kenne den Text) , jedoch finde ich nirgens mal einen klar formulierten satz "Nicht länger als 6 Monate" oder zeitlich unbegrenzt.
Weiß einer genauen Rat, mit Quellenangabe?
Vielen Dank und Gruß Mr. Ben Zinka-Nister
Community-Antworten (6)
10.09.2013 um 22:47 Uhr
In welchem Gesetz steht bei dir das mit den 6 Monaten? Hast du ein eigenes ArbZG? Wenn der BR hier so leicht Mehrarbeit in diesem Umfang bewilligt anstadt auf Einstellungen zu drängen, hat er da auch mal die Koll befragt ob sie es möchten? Gesundheitsschutz und Freizeit der Koll Thema? Solche dauerhafte Mehrarbeit kann dazu führen, dass sich grundsätzlich der ArbV betreffend der WAZ ändert.
10.09.2013 um 22:50 Uhr
Charlys *In welchem Gesetz steht bei dir das mit den 6 Monaten? Hast du ein eigenes ArbZG? * Hast Du schon mal § 3 ArbZG gelesen?
10.09.2013 um 23:02 Uhr
ihr bleibt unter 48 Std/Woche euer Modell "Überstunden" könnte ihr deshalb laut ArbZG solange ihr wollt, weiterfahren
die Frage ist halt, was sagt euer Tarifvertrag dazu
11.09.2013 um 10:55 Uhr
Nicoline, wo bitte steht im ArbZG und im § 3, dass man nur 6 Monate lang am Stück Mehrarbeit leisten darf??? Also, bitte die gesrellte Frage und Aussage und meine Antwort richtig lesen. Der Fragesteller hat nichtbgeschrieben, dass die 48 Std. Grenze im Schnitt überschritten wird. Es hat geschrieben, länger als 6 Monate Mehrarbeit. Das ist nirgends verboten, auch nicht im ArbZG und nicht im § 3 Also, lese den § 3 nochmals ganz in Ruhe.
11.09.2013 um 11:32 Uhr
Manchmal ist es eben so, dass der BR es sich nicht nur einfach machen kann und auf irgendwelche Gesetze oder Urteile zurückgreifen kann.
Wie es hier schon angesprochen wurde: Wie es bei Euch weiter geht, hängt ganz wesentlich davon ab, wie der BR selbst agiert. Ihr müsst dem AG deutlich machen, dass Ihr nicht immer nur Verlängerungen zustimmt sondern Problemlösung erwartet.
Gelebte Mitbestimmung, macht selbst Vorschläge, wie der AG reagieren könnte.
12.09.2013 um 03:50 Uhr
Die Grenzen des Arbeitszeitgesetz werden bei eurer Stundenzahl noch nicht tangiert. Aber euer Tarifvertrag kann hier durchaus andere Grenzen enthalten, die ihr einhalten müsst. Also sprecht mal mit der IG Metall über dieses Thema. Noch was am Rande: 45 Stunden pro Woche über einen längeren Zeitraum sind heftig, ich hoffe ihr wisst was ihr den Kollegen da zumutet...
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