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Arbeitszeit Änderung trotz Manteltarifvertrag möglich ?

W
Walter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo erstmal,

in unserer Betriebsratssitzung wird kontrovers über das Thema Arbeitszeit gesprochen, darin geht es, ob die Geschäftleitung mit dem Betriebsrat eine Erhöhung der Arbeitszeit von 35 auf 42 Stunden vereinbaren darf (ohne Lohnausgleich), obwohl im Manteltrarifvertrag eine 35 Stundenwoche vereinbart wurde. Ist dies zulässig, oder darf der Betriebsrat dies nicht entscheiden (Verstoß gegen den Manteltarifvertrag?), oder muß die Geschäftleitung sich an einen anderen Geprächspartner wenden (Tarifkommission oder Gewerkschaft). Ich bedanke mich bereits jetzt über die vielen Antworten. CU Walter

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Community-Antworten (2)

G
Gevatter

10.08.2006 um 22:40 Uhr

Der BR darf dies in der Tat nicht entscheiden. Bindend ist der MTV.

V
VL/BR

22.09.2006 um 22:31 Uhr

BetrVG § 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen (3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.

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