Überstunden in der Arbeitsphase der Altersteilzeit nach dem Blockmodell?
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wie sind Überstunden in nicht unerheblichem Umfang bei einem Mitarbeiter zu sehen, der in der Ruhephase der Alterszteilzeit eigendlich gar nicht mehr als seine xx Stunden arbeiten möchte? gesetzliche Grenzen? Möglichkeiten des BR?
Community-Antworten (7)
10.08.2006 um 11:38 Uhr
Hallo betriebsratten, wieso arbeitet der AN in der Ruhezeit der Altersteilzeit?
10.08.2006 um 12:22 Uhr
SORRY
Muss natürlich heissen: Arbeitsphase
10.08.2006 um 12:31 Uhr
Hallo betriebsratten, was sagt denn der/die TV/BV dazu?
10.08.2006 um 12:44 Uhr
betriebsratten, warum sollten für diesen Kollegen in der aktiven Phase ATZ andere Bedingungen gelten, als für den Rest der KollegInnen?
10.08.2006 um 13:15 Uhr
@fayence...die gelten zum Beispiel durch die Beschränkungen der Geringfügigkeit im Sinne des SGB...und welcher noch?
Ich wollte Antworten..keine Fragen ;-))
10.08.2006 um 13:21 Uhr
betriebsratten,
rhetorische Fragen haben durchaus das Potential einer Antwort! :-)
Und weil ich mich jetzt nicht mehr traue Dich zu fragen... ;-(
"die gelten zum Beispiel durch die Beschränkungen der Geringfügigkeit im Sinne des SGB"
Verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht!
P.S. Habe jetzt etwas gefunden, was Dir weiter helfen könnte. Mein Unverständnis hat sich damit jedenfalls geklärt! ;-))
11.08.2006 um 14:54 Uhr
Hallo betriebsratten,
im Altersteilzeitgesetz steht, dass Leistungen vom Arbeitsamt nur gezahlt werden, wenn der AN seine AZ vermindert.
§2 Abs 1 Punkt 2 AltersteilzeitG .....ihre Arbeitzeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vermindert haben......
Abs. 2 Punkt 1 .... die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt eines Zeitraums von bis zu 3 Jahren .... die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreitet.....
MfG Angi1
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