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Alterszeit Arbeitsphase Zeitkontoabzug bei Arbeitsunfähigkeit

B
binkare
Mai 2020 bearbeitet

Ich bin 59 Jahre alt und befinde mich in Alterszeit Arbeitsphase bei einem großen Automobilunternehmen. In der Zeit von 27.03. bis 07.05. hatte ich eine schwere Erkrankung mit Besuchen beim Arzt, der mir für diese Zeit ein Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellte. Gleichzeitig ordnete mein Arbeitgeber wegen der Corona Krise eine Betriebsschließung an und meldete Kurzarbeit an. Da mir in der Altersteilzeit aus gesetzl. Gründen keine Kurzarbeit zusteht, hätte ich folglich arbeiten müssen. Konnte aber wegen Erkrankung nicht, die AU-Bescheinigung lag dem Arbeitgeber vor. In dieser sechswöchigen Zeit wurden mir jetzt von meinem Arbeitszeitkonto ca. 160 Stunden abgezogen mit folgender Begründung: „das Unternehmen hat im Vorfeld entschieden, dass alle Krankheitszeiten innerhalb der Lohnfortzahlung und innerhalb der Betriebsschließung AG-weit mit Abbau Zeitkonto erfolgen. Dies betrifft auch die ATZ-Mitarbeiter der Bereiche die Kurzarbeit gemeldet haben.“

Jetzt meine Frage ist das rechtens ??? und kann ich dagegen was tun ???

Vielen Dank

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Community-Antworten (1)

K
kratzbürste

15.05.2020 um 18:31 Uhr

Ich würde diesen Punkt erst einmal mit dem örtlichen Betriebsrat besprechen und natürlich auch mit der Gewerkschaft. Schließlich spielen bei der Frage auch eventuell bestehende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge eine Rolle.

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