Erstellt am 21.08.2018 um 08:36 Uhr von BRHamburg
Jetzt mal abgesehen ob eine Kollegin die Bescheinigung verlangen darf oder nicht was spricht dagegen sich vom Arzt den Termin bestätigen zu lassen?
Erstellt am 21.08.2018 um 08:52 Uhr von Johnbe
Natürlich spricht nichts dagegen, es war nur eine allgemeine Frage
Erstellt am 21.08.2018 um 09:28 Uhr von stehipp
Man müsste sich sicherlich mal die genaue BV zum Thema Gleitzeit durchlesen.
Ich gehe mal davon aus, dass ihr in der Zeit von 9 Uhr - 15:30 Uhr eine Kernzeit habt, in der ihr Anwesend sein müsst. Die restliche Zeit könnt ihr "gleiten".
Wenn in Euer BV nichts weiteres zu dem Thema steht kannst du um 15:30 Uhr gehen. Was du dann in deiner Freizeit machst, geht deine Kollegin nichts an.
Erstellt am 21.08.2018 um 10:17 Uhr von Minion
Hi, der Hinweis von stehipp ist gut. Schau mal genauer nach.
Übrigens, das BAG hat bereits 1984 entschieden, dass u.U. der Arztbesuch bezahlte Arbeitszeit sein kann. Z.B. wenn sonst kein Termin möglich ist oder bei notwendig akuten Fällen (BAG 19.02.1984, 5 AZR 92/82). Im Falle von Teilzeit oder Gleitzeit fällt der 1. Fall meist weg. Daher:
schau nach, was in der BV genau steht. Wenn du schon um 16 Uhr beim Arzt (vielleicht sogar Facharzt, wo es schwierig ist zeitnah einen Termin zu bekommen?) sein muss, dann wirst du vielleicht schon vor 15:30 gehen müssen? Also innerhalb einer Zeit, wo Anwesenheitspflicht besteht? Dann lass dir vom Arzt bestätigen, dass kein anderer Termin möglich ist (und lass dir diese Zeit gut schreiben).
Zu deiner eigentlichen Frage: ist die Kollegin deine Vorgesetzte? Falls nicht, geht es die Kollegin nichts an. Sprich mit deinem disziplinarischen Vorgesetzten. Solltest du dann immer noch eine Bestätigung benötigen, dann kleiner Hinweis auf die entsprechende Zeitgutschrift...