W.A.F. LogoSeminare

Geheimhaltung vom Lohnausschuss

S
schiss
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben einen Lohnausschuss im BR. Meine Fragen: Wenn der Lohnausschuss Einsicht in die Lohnlisten nimmt, darf er dem Rest vom BR die einzelnen Löhne mitteilen? Und: Darf der Lohnausschuss zu jeder Zeit Einsicht nehmen, oder nur unter bestimmten Voraussetzungen?

4.217016

Community-Antworten (16)

H
Hirnixxl

07.08.2006 um 23:35 Uhr

Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber BRM. Die Bruttolohnlisten dürfen jederzeit eingesehen werden. Das heißt: zur üblichen Geschäftszeit. Ein Grund muss nicht vorliegen.

S
schiss

07.08.2006 um 23:38 Uhr

Kann man sich bei der nichtvorhandenen Verschwiegenheitspflicht auf etwas berufen?

L
Lotte

07.08.2006 um 23:40 Uhr

Auf BetrVG §79

R
Rollie

07.08.2006 um 23:57 Uhr

Da die anderen BRM, die dem Lohnausschuß nicht angehören gemäß BetrVG auch in einigen Punkten der Verschwiegenheit unterliegen.

L
Lotte

08.08.2006 um 00:00 Uhr

Rollie, ich finde wir sind ein gutes Team ;-))

F
Fayence

08.08.2006 um 09:58 Uhr

schiss,

Lohnausschuss? Würdest Du mich einmal auflklären, welche Aufgaben dieser denn hat? Und wie groß ist Euer BR eigentlich?

S
schiss

08.08.2006 um 19:15 Uhr

Wir sind elf Mitglieder und der BA regelt die Sachen vom Lohnausschuss.

Genaues über den Lohnausschuss weiss ich auch noch nicht: Der Lohnausschuss setzt sich mit dem AG über einzelne Lohnerhöhungen auseinander. Bereitet gewisse Vergleiche zu anderen Arbeitern mit gleichem Arbeitsgebiet vor. So ungefähr glaube ich.

L
Lotte

08.08.2006 um 20:41 Uhr

"Der Lohnausschuss setzt sich mit dem AG über einzelne Lohnerhöhungen auseinander." ??

Klingt mir nicht nach dem, was zur MB des BR gehört.

K
Kölner

08.08.2006 um 20:42 Uhr

@Rotte Was soll denn der Lohnausschuss denn sonst machen?

F
Fayence

08.08.2006 um 20:45 Uhr

schiss,

erst mal Danke für Deine Antwort! Hab aber noch eine Frage; bist Du auch BR-Mitglied?

L
Lotte

08.08.2006 um 21:34 Uhr

Kötner,

Das hab ich mich gleich von Anfang an gefragt. Dachte, es sind Beauftragte, die die Bruttolohnlisten einsehen. Manchmal hab' ich halt nicht so eine umfangreiche Phantasie.

Aber einzelne Lohnerhöhungen?

S
schiss

08.08.2006 um 22:47 Uhr

Ja ich bin seit April neues BR-Mitglied. Und wenn einzelne Mitarbeiter zum BR oder Vorgesetzten gehen, wegen einer Lohnerhöhung, werden diese in eine ca. alle 3 Monate geführten Sitzung mit BR, Vorgesetzten und AG einbezogen.

K
Kölner

08.08.2006 um 22:53 Uhr

@schiss Wo bleibt denn da, das eigene, das individuelle? Was hat denn der BR mit meinem mehr an Geld zu tun?

S
schiss

08.08.2006 um 23:08 Uhr

Ich denke, daß es natürlich auch ohne BR geht. Doch wenn sich ein Mitarbeiter benachteiligt fühlt und weniger als andere "gleiche" MA verdient, und alles andere bisher nicht gefruchtet hat, kann sich doch der BR mal der Sache annehmen.

L
Lotte

08.08.2006 um 23:29 Uhr

Klöner, na endlich!

Schiss, Hört sich nach einer Klientelisierung der AN an. Bei uns werden die AN in dieser Hinsicht beraten, aber durchsetzen müssen sie ihre Ansprüche selbst, ist Individualrecht.

F
Fayence

08.08.2006 um 23:49 Uhr

Schiss, Du solltest Dir Sorgen um Deine KollegInnen machen, vermutlich sind die alle "Ich-entkernt"! ;-)

Aber Danke für Deine Erklärung, weil ein Lohnausschuss ist mir noch nicht begegnet!

Ihre Antwort