Geheimhaltung vom Lohnausschuss
Wir haben einen Lohnausschuss im BR. Meine Fragen: Wenn der Lohnausschuss Einsicht in die Lohnlisten nimmt, darf er dem Rest vom BR die einzelnen Löhne mitteilen? Und: Darf der Lohnausschuss zu jeder Zeit Einsicht nehmen, oder nur unter bestimmten Voraussetzungen?
Community-Antworten (16)
07.08.2006 um 23:35 Uhr
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber BRM. Die Bruttolohnlisten dürfen jederzeit eingesehen werden. Das heißt: zur üblichen Geschäftszeit. Ein Grund muss nicht vorliegen.
07.08.2006 um 23:38 Uhr
Kann man sich bei der nichtvorhandenen Verschwiegenheitspflicht auf etwas berufen?
07.08.2006 um 23:40 Uhr
Auf BetrVG §79
07.08.2006 um 23:57 Uhr
Da die anderen BRM, die dem Lohnausschuß nicht angehören gemäß BetrVG auch in einigen Punkten der Verschwiegenheit unterliegen.
08.08.2006 um 00:00 Uhr
Rollie, ich finde wir sind ein gutes Team ;-))
08.08.2006 um 09:58 Uhr
schiss,
Lohnausschuss? Würdest Du mich einmal auflklären, welche Aufgaben dieser denn hat? Und wie groß ist Euer BR eigentlich?
08.08.2006 um 19:15 Uhr
Wir sind elf Mitglieder und der BA regelt die Sachen vom Lohnausschuss.
Genaues über den Lohnausschuss weiss ich auch noch nicht: Der Lohnausschuss setzt sich mit dem AG über einzelne Lohnerhöhungen auseinander. Bereitet gewisse Vergleiche zu anderen Arbeitern mit gleichem Arbeitsgebiet vor. So ungefähr glaube ich.
08.08.2006 um 20:41 Uhr
"Der Lohnausschuss setzt sich mit dem AG über einzelne Lohnerhöhungen auseinander." ??
Klingt mir nicht nach dem, was zur MB des BR gehört.
08.08.2006 um 20:42 Uhr
@Rotte Was soll denn der Lohnausschuss denn sonst machen?
08.08.2006 um 20:45 Uhr
schiss,
erst mal Danke für Deine Antwort! Hab aber noch eine Frage; bist Du auch BR-Mitglied?
08.08.2006 um 21:34 Uhr
Kötner,
Das hab ich mich gleich von Anfang an gefragt. Dachte, es sind Beauftragte, die die Bruttolohnlisten einsehen. Manchmal hab' ich halt nicht so eine umfangreiche Phantasie.
Aber einzelne Lohnerhöhungen?
08.08.2006 um 22:47 Uhr
Ja ich bin seit April neues BR-Mitglied. Und wenn einzelne Mitarbeiter zum BR oder Vorgesetzten gehen, wegen einer Lohnerhöhung, werden diese in eine ca. alle 3 Monate geführten Sitzung mit BR, Vorgesetzten und AG einbezogen.
08.08.2006 um 22:53 Uhr
@schiss Wo bleibt denn da, das eigene, das individuelle? Was hat denn der BR mit meinem mehr an Geld zu tun?
08.08.2006 um 23:08 Uhr
Ich denke, daß es natürlich auch ohne BR geht. Doch wenn sich ein Mitarbeiter benachteiligt fühlt und weniger als andere "gleiche" MA verdient, und alles andere bisher nicht gefruchtet hat, kann sich doch der BR mal der Sache annehmen.
08.08.2006 um 23:29 Uhr
Klöner, na endlich!
Schiss, Hört sich nach einer Klientelisierung der AN an. Bei uns werden die AN in dieser Hinsicht beraten, aber durchsetzen müssen sie ihre Ansprüche selbst, ist Individualrecht.
08.08.2006 um 23:49 Uhr
Schiss, Du solltest Dir Sorgen um Deine KollegInnen machen, vermutlich sind die alle "Ich-entkernt"! ;-)
Aber Danke für Deine Erklärung, weil ein Lohnausschuss ist mir noch nicht begegnet!
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