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Personalgespräch: Geheimhaltung? Kündigungsprävention? Teilnahme erforderlich?

E
Ersatzmitglied
Aug 2017 bearbeitet

Eine Kollegin wurde zum Personalgespräch eingeladen. Da kein Thema genannt wurde, hat sie (gegen den Wunsch des AG) mich als BR-Mitglied hinzu gebeten. Im Gespräch wurde ihr eröffnet, dass sie 2 Monate Zeit hat, zwischen folgenden Möglichkeiten zu wählen: 1. selber kündigen und einzelne Auftrage als freie Mitarbeiterin von der Fa. bekommen, 2. gekündigt werden. Der AG hat zu absoluter Geheimhaltung verpflichtet. Fragen:

  1. Darf in diesem Fall absolute Geheimhaltung gefordert werden?
  2. Was kann ich als BR Mitglied präventiv raten, um die Kündigung abzuwenden? Abmahnung, Ermahnung, Rüge etc. liegen nicht vor. Möglichkeit 1 ist wirtschaftlich nicht akzeptabel.
  3. Muss die Kollegin sich äußern, muss sie an weiteren derartigen Gesprächen teilnehmen?
2.13208

Community-Antworten (8)

S
StuWa

18.04.2010 um 15:20 Uhr

Das ist ja mal eine Variante des "Entweder Du unterschreibst den Aufhebungsvertrag oder Du wirst fristlos gekündigt!" (worauf erstaunlich viele AN eingehen ...).

Rat an die Kollegin: weitermachen, wie bisher und die Dinge abwarten - gegen eine eventuelle Kündigung dann vorgehen (und Ihr als BR widersprecht der Kündigung unter Hinweis auf vorliegende Willkür, damit die Kollegin bis zum Abschluss des Rechtsstreits einen Weiterbeschäftigungsanspruch hat).

Das Vorgehen unbedingt im BR kommunizieren und evtl. ein"Der BR informiert" herausgeben, worauf Ihr allgemein auf ein solches Vorgehen eingeht und wie darauf zu reagieren ist, wenn der AG mit sowas kommt.

E
Erwin

18.04.2010 um 16:39 Uhr

Innerhalb des BR gibt es keine Geheimhaltung. Ihr dürft im BR-Info auch grundsätzlich auf solches Handeln des AG hinweisen sollten im Gespräch Dinge geäußert wurden welche wirklich der Geheimhaltung unterliegen dürft ihr über diese nicht reden. Der wirklichen Geheimhaltung unterliegen aber nur wenige Dinge, einfach einmal den § 79 BetrVG lesen.

Wenn die Koll. in der Gewerkschaft ist, was hier wegen der drohenden Kündigung wichtig wäre, auch um Rechtsschutz zu bekommen, soll sie die Gewerkschaft sofort einschalten. Die reden, dann in Gewerkschaftsinfos und ggf. auch in den Medien.

Wenn sie noch kein Mitglied der Gewerkschaft ist sollte sie dort vorsprechen und ggf. Mitglied werden um so Rechtschutz zu erlangen. Dieses geht oftmals in dem man rückwirkend eintritt.

Sollte eine Kündigung kommen dieser Wiedersprechen und die Betroffene sollte sofort Kündigungsschutzklage erheben. Ihr als BR sofort eine Gesprächsnotiz dieser AN/AG Gespräches anfertigen und unterschreiben und der Koll. in Falle einer Kündigung für den Anwalt geben.

H
Hannelore

18.04.2010 um 17:25 Uhr

Man kann als BR den AG auch einmal fragen, was er denkt, wie die Öffentlichkeit/ Medien reagieren würden, wenn so etwas bekannt würde.

Der BR darf dieses den AG fragen.

W
wahlvst

18.04.2010 um 17:36 Uhr

Ergänzend zu den geschriebenen dem AG als BR doch einmal erklären, dass die Medien solches Verhalten, Handeln von Chefs gerne aufgreifen und es wäre genau das Verhalten welches die Bundesarbeitsministerin ja auch verurteilt und angehen will.

E
Ersatzmitglied

18.04.2010 um 19:31 Uhr

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten! Ich bin ähnlich empört wie Ihr. Und denke auch: Kündigung ist wenig aussichtsreich. Worauf ich bisher niemanden gefunden habe, der mir weiterhelfen konnte (auch nicht im Internet), ist die Frage:

Muss die Kollegin auch gegenüber anderen Kollegen (oder gar privaten Freunden) Geheimhaltung einhalten? Gibt es dazu irgendeine Rechtsquelle?

Sie ist - verständlicherweise - verunsichert und möchte nicht mal, dass ich im BR Gremium darüber spreche, weil dann auch evtl. etwas nach draußen dringen könnte. (Da wir noch mitten im Wahlkampf stecken, ist es eh zur Zeit sehr schwierig.) Jetzt einen Fehler zu machen, kann in einem späteren KündSchProzess nachteilig sein.

E
Erwin

18.04.2010 um 20:43 Uhr

Ersatzmitglied

Nein selbstverständlich reden, wir leben doch in einer Demokratie mit Redefreiheit. Sie darf nur keine Betriebsgeheimnisse nach außen targen. Anders, wenn sie eine Verschwiegeheitserklärung unterschieben hätte.

Über das unmögliche handeln des AG draf sie selbstverständlich reden und sich auch Rat und Unterstützung Dritter holen. Es gibt da u.a. Fernseh-/ Funk- und Printmedien welche Menschen und auch wenn es um den Job geht helfen.

Aber, man muss sich auch im klaren sein, AG die so handeln sind vielleicht nicht erfreut wenn man darüber redet. Doch, wenn der Job ehe nicht auf Lebenszeit ausgelegt ist, ist dieses auch nebensächlich. Dann kommt es ggf. nur noch darauf an wie (€€€€€) trennt man sich.

G
garino

18.04.2010 um 22:42 Uhr

welchen Pressemenschen interessiert denn so was. So unmoralisch war dieses Angebot noch nicht und das gibt es in jedem 2 Betrieb in Deutschland ständig und andauernd... Der AN wurde hier weder was untergeschoben noch sonst eine Schwei**** getrieben.

Nehmt mal eure rosarote Pressebrille ab. Nach 20 Jahren in der Medienbranche kann ich euch sagen das man den Redakteuren schon mehr bieten muss

P
paula

19.04.2010 um 15:14 Uhr

".....kann ich euch sagen das man den Redakteuren schon mehr bieten muss"

wahrscheinlich Schnittchen am Buffet :-D

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