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Lohnausschuss verhindern

B
berndf
Nov 2016 bearbeitet

Die Vorsitzende möchte einen Lohnausschuss einsetzen- Wir sind 7 BR-Mitglieder und seit Jahren wird keine Information vom vorherigen Lohnausschuss dem Betriebsrat mitgeteilt.

Muss der Beschluss beim Betriebsrat einstimmig sein. (Alle BR-Mitglieder müssen zustimmen, sonst kein Lohnausschuss ) ??

Welche Möglichkeiten gibt es, den Lohnausschuss abzulehnen ?

Da ich selber BR-Mitglied bin und auch SBV und seit Jahren keine einige Einladung zum Lohnausschuss bekommen habe. (Bin seit März 2010 wieder im BR.)

Besten Dank im voraus bernd

1.03305

Community-Antworten (5)

Z
zyklus

10.07.2010 um 13:17 Uhr

Hi,

nein, der Beschluss muss nicht einstimmig sein, die einfache Mehrheit reicht. Ablehnen ist mit negativer Beschlussfassung möglich oder die Tagesordnung um den Punkt "Beschluss zur Auflösung des ...." o.ä. erweitern.

Allerdings frage ich mich schon warum man sich gegen einen solchen Ausschuss entscheiden will?

zyklus

Q
qwert

12.07.2010 um 21:49 Uhr

Was macht denn so ein Lohnausschuß und warum hätte man dich einladen sollen?

I
Immie

12.07.2010 um 21:53 Uhr

@qwert Da die SBV an allen Ausschusssitzungen teilnehmen darf? Oder nicht?

Q
qwert

13.07.2010 um 10:03 Uhr

Achja, da war ja noch was. :-) Da ist also ein Ausschuß, der nix tut und logischerweise nix berichtet? Vielleicht hat der auch nicht getagt und du wurdest deshalb nicht eingeladen?

Falls du wußtest wann der tagt, wieso bist du nicht einfach hingegangen?

Und was soll der überhaupt machen? Ich kann mir unter Lohnausschuß absolut nix vorstellen.

R
rkoch

13.07.2010 um 11:42 Uhr

Und was soll der überhaupt machen? Ich kann mir unter Lohnausschuß absolut nix vorstellen.

Lohnausschüsse werden i.d.R. bei Anwendbarkeit einer tariflichen oder betrieblichen Eingruppierungsrichtlinie und/oder Leistungslohnregelung gebildet.

Der Lohnausschuss hat i.d.R. die Aufgaben

  • für AN die nach den Eingruppierungsrichtlinien vorgesehene Eingruppierung zu ermitteln und dem BR für die Beteiligung nach §99 vorzuschlagen
  • Änderungen in den Leistungsbedingungen (Arbeitsablauf, Produkte) der AN zu überwachen und dem BR Änderungen in den Leistungslohnbedingungen vorzuschlagen
  • die Einhaltung der Eingruppieurungsrichtlinie zu überwachen und ggf. bei Änderungen der Tätigkeit der AN dem BR die mögliche Existenz einer Versetzung mit vermuteter Änderung der Lohngruppe mitzuteilen
  • etc.

Sprich: den BR bei seinen Aufgaben in Bezug auf die Entlohnung der AN zu entlasten.

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