Lohnausschuss verhindern
Die Vorsitzende möchte einen Lohnausschuss einsetzen- Wir sind 7 BR-Mitglieder und seit Jahren wird keine Information vom vorherigen Lohnausschuss dem Betriebsrat mitgeteilt.
Muss der Beschluss beim Betriebsrat einstimmig sein. (Alle BR-Mitglieder müssen zustimmen, sonst kein Lohnausschuss ) ??
Welche Möglichkeiten gibt es, den Lohnausschuss abzulehnen ?
Da ich selber BR-Mitglied bin und auch SBV und seit Jahren keine einige Einladung zum Lohnausschuss bekommen habe. (Bin seit März 2010 wieder im BR.)
Besten Dank im voraus bernd
Community-Antworten (5)
10.07.2010 um 13:17 Uhr
Hi,
nein, der Beschluss muss nicht einstimmig sein, die einfache Mehrheit reicht. Ablehnen ist mit negativer Beschlussfassung möglich oder die Tagesordnung um den Punkt "Beschluss zur Auflösung des ...." o.ä. erweitern.
Allerdings frage ich mich schon warum man sich gegen einen solchen Ausschuss entscheiden will?
zyklus
12.07.2010 um 21:49 Uhr
Was macht denn so ein Lohnausschuß und warum hätte man dich einladen sollen?
12.07.2010 um 21:53 Uhr
@qwert Da die SBV an allen Ausschusssitzungen teilnehmen darf? Oder nicht?
13.07.2010 um 10:03 Uhr
Achja, da war ja noch was. :-) Da ist also ein Ausschuß, der nix tut und logischerweise nix berichtet? Vielleicht hat der auch nicht getagt und du wurdest deshalb nicht eingeladen?
Falls du wußtest wann der tagt, wieso bist du nicht einfach hingegangen?
Und was soll der überhaupt machen? Ich kann mir unter Lohnausschuß absolut nix vorstellen.
13.07.2010 um 11:42 Uhr
Und was soll der überhaupt machen? Ich kann mir unter Lohnausschuß absolut nix vorstellen.
Lohnausschüsse werden i.d.R. bei Anwendbarkeit einer tariflichen oder betrieblichen Eingruppierungsrichtlinie und/oder Leistungslohnregelung gebildet.
Der Lohnausschuss hat i.d.R. die Aufgaben
- für AN die nach den Eingruppierungsrichtlinien vorgesehene Eingruppierung zu ermitteln und dem BR für die Beteiligung nach §99 vorzuschlagen
- Änderungen in den Leistungsbedingungen (Arbeitsablauf, Produkte) der AN zu überwachen und dem BR Änderungen in den Leistungslohnbedingungen vorzuschlagen
- die Einhaltung der Eingruppieurungsrichtlinie zu überwachen und ggf. bei Änderungen der Tätigkeit der AN dem BR die mögliche Existenz einer Versetzung mit vermuteter Änderung der Lohngruppe mitzuteilen
- etc.
Sprich: den BR bei seinen Aufgaben in Bezug auf die Entlohnung der AN zu entlasten.
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