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Tarifliche Gehaltserhöhung nur für ausgewählte AN?

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Panadero
Jan 2018 bearbeitet

Lt. TV gab es zum 01.07. eine Gehaltserhöhung um 1,2%. Der AG zahlt diese aber nur an AN, die eindeutig einer Lohngruppe zugeordnet sind. Was ist mit den Kollegen, die aufgrund eines frei vereinbarten Gehaltes keiner Lohngruppe zuzuordnen sind? Haben diese ebenfalls einen Anspruch auf die tariflich festgelegte Erhöhung? Die Einordnung in entsprechende Lohngruppen unterliegt doch der Willkür des AG!!!!

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Community-Antworten (7)

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pit47

02.08.2006 um 09:37 Uhr

Hallo Panadero, wenn diese AN nicht im Lohntarifvertrag aufgeführt worden sind, gibt es die Lohnerhöghungen nur für die Lohngruppen, die im LTV genannt sind. Bei den AN mit den frei verhandelten Gehältern handelt es sich wahrscheinlich um AT-AN, die von dem Tarifvertrag nicht erfasst werden.

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Nadja

02.08.2006 um 21:43 Uhr

Hallo Panadero,

eigentlich muss jeder Arbeitnehmer, der Gewerkschaftsmitglied ist, die Tariferhöhung erhalten, wenn der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist. üblicherweise werden die Lohnerhöhungen an alle Arbeitnehmer ausgezahlt, um keine Leute in die Gewerkschaften zu treiben. Wenn eure Kollegen in keiner Lohngruppe sind, müßte man mal prüfen, in welcher Lohngruppe sie ihrer Tätigkeit nach wären, dann müßten sie m.E. zumindest eine Erhöhung auf Basis der Lohngruppe erhalten, in der sie nach Tarif wären.

Viele Grüsse Nadja

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Kölner

02.08.2006 um 22:03 Uhr

@Nadja "Wenn eure Kollegen in keiner Lohngruppe sind, müßte man mal prüfen, in welcher Lohngruppe sie ihrer Tätigkeit nach wären, dann müßten sie m.E. zumindest eine Erhöhung auf Basis der Lohngruppe erhalten, in der sie nach Tarif wären." Wenn so etwas gelänge, dann hätte ein TV nur noch minimalen Sinn.

@Panadero Wie kann etwas Willkür sein, was ich individualrechtlich - per AV - vereinbart habe?

G
gelini

02.08.2006 um 22:06 Uhr

@nadja also das nur die AN die in der Gewerkschaft sind die Tariferhöhung erhalten sollen, halte ich für ein Gerücht. Wenn eine Firma nach Tarif bezahlt, gilt eine Erhöhung für jeden, sei er in der Gewerkschaft oder nicht! ;) War bei mir jedenfalls so! (Mittlerweile bin ich in der Gewerkschaft)

(Ferner würde mich interessieren, ob es eine "Erstreikte" Lohnerhöhung war, weil dann hat Nadja recht):))) Aber wie du geschrieben hast, Panadero, lt. TV?!?!

Ich würde den anderen AN mal in deren Arbeitsvertrag gucken lassen. Entweder steht da was von Tarif oder nicht. Sollte da was stehen, dann müssen die auch die Erhöhung erhalten. Bin ich jetzt mal der Meinung. Die AN müssen ja nicht bis "Morgen" warten, ihr könnt auch gemeinsam in deren Personalakte gucken. Der MA kann auch alleine darein gucken, aber raten würde ich immer im Beisein eines BR-Mitglieds!

grüssis gelini

K
Kölner

02.08.2006 um 22:11 Uhr

@gelini Jetzt empfehle ich doch noch was: Nämlich die Lektüre des TVG! Einige Aussagen Deinerseits würden sich dann erübrigen!

P
Panadero

02.08.2006 um 22:23 Uhr

Ich sehe es so: Kollektivrecht vor Individualrecht: Wenn doch in allen AVs steht, dass nach Tarif bezahlt wird, dann bitte für alle. Wenn der AG freiwillig ein paar Euros mehr zahlt, als nach Lohngruppe zu zahlen sind, ist es schön für den AN aber letztendlich Glück/Pech des AG... Er zahlt ja nicht über TV, einige Mitarbeiter sind einfach keiner LG zugeordnet. Vielleicht aus Absicht, damit die Erhöhung nicht zum Tragen kommt????

K
Kölner

02.08.2006 um 22:57 Uhr

@Panadero Schön, dass Du es so siehst aber im Sinne des § 105 GewO ist das nicht!

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