Erstellt am 01.08.2006 um 13:40 Uhr von paula
sicher hat euer ehem. vorsitzender recht. nur was spricht dagegen beim arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass ihr von eurem mitbestimmungsrecht gebrauch macht und ihr euch mit dem AG über informationen und zeitplan der verhandlungen abstimmen wollt.
meiner meinung nach ist es immer positiv frühzeitig den finger in die wunde zu legen. evtl. könnt ihr dann auch einfluss nehmen auf sachen die nicht direkt der mitbestimmung unterliegen.
Erstellt am 01.08.2006 um 14:06 Uhr von Kuk
Das Problem ist auch noch das ich als Vorsitzende noch recht unerfahren bin und von ihm (ehem. Vorsitzender) gerne getestet werde. so nach dem Motto lassen wir sie mal ins Messer laufen. Ich weiß, nicht ganz die feine englische Art, aber er ist halt immer noch ein bischen beleidigte Leberwurst, dass er nicht nochmal gewählt wurde. Anderseits hat er jetzt fast 20 Jahre Betriebsratserfahrung und sichere mich gerne auch bei ihm rück.
Wir haben auf jeden Fall erst mal im Betriebsrat intern abgestimmt und die Mehrheit möchte das Thema nicht bei der GF ansprechen. Mal sehen ob die GF ihren Testlauf wirklich einrichtet und das soll ab Oktober sein. Vielleicht sprechen sie es bei der nächsten Sitzung (Anfang Sept.) ja an.
Vielen Dank erst mal Paula
Erstellt am 01.08.2006 um 14:45 Uhr von Merlin
Laut § 87 BetrVG heißt es, der Betriebsrat hat mitzubestimmen, d.h. muß. Ich würde im Interesse und zum Schutz der Mitarbeiter wirklich versuchen, hier mit dem AG bereits vorher eine Vereinbarung zu treffen, um nicht hinterher, wenn die Zeiterfassung eingerichtet ist und den AG womöglich eine Menge Geld gekostet hat, in die Zwangslage zu kommen, die Benutzung unterbinden zu müssen
Erstellt am 01.08.2006 um 19:03 Uhr von Waldfee
Falls du als Vorsitzende regelmäßige (z.B. monatliche) Gespräche mit der Geschäftsleitung hast (Stichwort: vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen BR und AG), sprich das Thema doch da einfach mal an. Die Haltung deines Gremiums kann ich nicht ganz verstehen, es sei denn, es gibt ohnehin ständige Reibereien mit der GF, und es wird hier ein Weg gesucht, ein wenig "Stress" zu machen. Ansonsten fahren beide Seiten besser, wenn sie konstruktiv zusammenarbeiten, als ständig auf Konfrontationskurs zu gehen. OK, das mag nicht immer klappen, aber was spricht dagegen, dass ihr auf die GF mit dem Willen einer Einigung zugeht?
Erstellt am 01.08.2006 um 20:48 Uhr von Heini
Auch für ein Testlauf ist das Mitbestimmungsrecht des BR zu beachten.
Könnte sein das der BR dich zum Arbeitsgericht schickt wenn der Testlauf beginnt.
Sieht aus als wolle man den AG auflaufen lassen, der ehemalige BR Vors. würde sich sicherlich freuen.
Erstellt am 02.08.2006 um 18:29 Uhr von gelini
hi,
hat er euch das nur "gesagt"??? lass dir das schriflich geben!!! so sind sämtliche eventuell auftretende missverständnisse ausgeschlossen. das mit der anschiebung der gf würde ich auf jeden fall machen! oder seid ihr, wie waldfee so schön geschrieben hat, auf stress mit der gf aus???
grüssis
gelini