Höhergruppierung und Höherstufung im TV-V - ist es üblich oder sogar zulässig zwar eine Gruppe höher, aber in der Stufe eins bis zwei niedriger einzustufen?
Seit dem 1. April 2002 gilt bei underem Versorgungsunternehmen der TV-V. .Bei uns wurden zum 1. August 2006 mehrere Mitarbeiter höhergruppiert und als BR-Mitglied ist auch mir die Information zugegangen Meine Frage: Ist es üblich oder sogar zulässig zwar eine Gruppe höher, aber in der Stufe eis bis zwei niedriger einzustufen? Im TV-V habe ich nichts gefunden, das es ausschließt. Wir haben diesbezüglich keine Betriebsvereinbarung.
Danke und Gruß
Community-Antworten (1)
01.08.2006 um 11:28 Uhr
Hallo maja,
bei Höhergruppierung wird die Stufe beibehalten. Z. B. von 6.2 auf 7.2. Hatten anfangs die gleichen Schwierigkeiten. Achten jetzt höllisch darauf, dass die Stufe eingehalten wird.
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