W.A.F. LogoSeminare

Fortbildung als Einstellungsvoraussetzung

G
gaudi
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, ich habe meinen AG gewechselt (Vertrag noch nicht vorliegen), fange in 2,5 Wochen an , arbeite dann an einer Schule , und habe jetzt eine Mail bekommen, dass ich einen Erste Hilfe Kurs auf eigene Kosten machen soll in meiner Freizeit als Einstellungsvoraussetzung. Meiner Meinung nach ist der AG verpflichtet, uns in erster Hilfe auszubilden (und bietet auch hauseigene Kurse an?) und die Kosten zu tragen + Arbeitszeit, worauf ich ja noch verzichten würde.. weiß einer die juristische Grundlage?

25404

Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

14.08.2018 um 13:39 Uhr

Bei solchen Fragen muss ich leider immer an eine gant bestimmte juristische Grundlage denken, die sich im § 1 (1) Satz 1 des Kündigungsschutzgesetzes versteckt: In den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses hast Du keinen Kündigungsschutz...

G
gaudi

14.08.2018 um 18:02 Uhr

Da ich sowieso immer befristet bin, mache ich mir darum keine Sorgen. Mich interessieren gesetzliche Regelungen.

P
Pjöööng

14.08.2018 um 18:43 Uhr

Als was wirst Du denn eingestellt? Und warum ist ein Erste Hilfe Kurs Einstellungsvoraussetzung?

Vielleicht nicht ganz so sparsam mit den Informationen umgehen...

G
gaudi

15.08.2018 um 00:05 Uhr

Also, ich werde als Schulbegleiter/ Integrationshilfe für ein behindertes Kind in einer Grundschule eingestellt. Meines Wissens nach fordert das Amt für soziale Angelegenheiten den Träger (DRK, Malteser etc) dazu auf, dass wir Erste Hilfe haben müssen. Mußte ich bei dem anderen AG zwar auch nicht, der hat mich in 6 Jahren aber immerhin zu einem geschickt.

Ihre Antwort