Fortbildung als Einstellungsvoraussetzung
Hallo, ich habe meinen AG gewechselt (Vertrag noch nicht vorliegen), fange in 2,5 Wochen an , arbeite dann an einer Schule , und habe jetzt eine Mail bekommen, dass ich einen Erste Hilfe Kurs auf eigene Kosten machen soll in meiner Freizeit als Einstellungsvoraussetzung. Meiner Meinung nach ist der AG verpflichtet, uns in erster Hilfe auszubilden (und bietet auch hauseigene Kurse an?) und die Kosten zu tragen + Arbeitszeit, worauf ich ja noch verzichten würde.. weiß einer die juristische Grundlage?
Community-Antworten (4)
14.08.2018 um 13:39 Uhr
Bei solchen Fragen muss ich leider immer an eine gant bestimmte juristische Grundlage denken, die sich im § 1 (1) Satz 1 des Kündigungsschutzgesetzes versteckt: In den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses hast Du keinen Kündigungsschutz...
14.08.2018 um 18:02 Uhr
Da ich sowieso immer befristet bin, mache ich mir darum keine Sorgen. Mich interessieren gesetzliche Regelungen.
14.08.2018 um 18:43 Uhr
Als was wirst Du denn eingestellt? Und warum ist ein Erste Hilfe Kurs Einstellungsvoraussetzung?
Vielleicht nicht ganz so sparsam mit den Informationen umgehen...
15.08.2018 um 00:05 Uhr
Also, ich werde als Schulbegleiter/ Integrationshilfe für ein behindertes Kind in einer Grundschule eingestellt. Meines Wissens nach fordert das Amt für soziale Angelegenheiten den Träger (DRK, Malteser etc) dazu auf, dass wir Erste Hilfe haben müssen. Mußte ich bei dem anderen AG zwar auch nicht, der hat mich in 6 Jahren aber immerhin zu einem geschickt.
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