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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR ist gegen die Interessen der AN

R
roterskorpion
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben bei uns im Unternehmen noch einen relativ "jungen" Betriebsrat. (seit ende 2006) Nun haben wir, Mitarbeiter, zur Zeit ein paar größere Probleme und Unstimmigkeiten mit unsere Geschäftsführung und mit unserem BR. Das geht mittlerweile soweit, dass unser BR-Vorsitzender hinstellt und sagt "ihm gehe das ja nix an, weil ihn es ja nicht betrifft"! Das allerletzte in meinen Augen. Uns ist auch klar und bewusst das der BR zwischen "2 Stühlen" steht. Aber der Bogen ist für uns AN echt überspannt. Wir bekommen nur patzige Antworten vom BR und er arbeitet zu 99% für die AG-Seite Es geht um Gehaltskürzung und Versetzung. Wir sind ein mittelgroßes Unternehmen mit ca 350 AN und eine 100%ige Tochter eines der Weltgrößten Unternehmens. Die Begründung für die Gehaltskürzung sind nicht nachvollziehbar, da wir immer mehr unproduktives Personal einstellen. Anwälte sind eingeschaltet. Gut darum soll es auch nicht gehen. Meine bzw Unsere Frage ist nun, wie können wir gegen den BR und vorallem gegen den Vorsitzenden vorgehen? Ich bin sonst kein Mensch von Übertreibung aber es ist echt nicht mehr zu aushalten. Ich danke Euch erstmal und hoffe auf aufschlußreiche Antworten.

2.209010

Community-Antworten (10)

K
Kölner

10.08.2012 um 16:18 Uhr

@roterskorpion Deinen Schilderungen nach: Gar nicht; bzw. 2014 wieder!

R
roterskorpion

10.08.2012 um 16:22 Uhr

und genau da liegt das Problem. :-/ aber es kann doch nicht sein das der BR Narrenfreiheit hat??

S
Streikbrecher

10.08.2012 um 16:25 Uhr

einen relativ "jungen" Betriebsrat. (seit ende 2006)

Also 6 jahre im Mandat, dann ist er nicht relativ jung!

Ihr habt die Möglichkeit auf Betriebsversammlungen, der BR MUSS jedes 1/4-Jahr eine machen, ihn befragen, also zur Rede stellen.

Ach ja, falls der BR von sich aus keine macht, geht auch folgendes:

BetrVG § 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen (3) Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Vom Zeitpunkt der Versammlungen, die auf Wunsch des Arbeitgebers stattfinden, ist dieser rechtzeitig zu verständigen. (4) Auf Antrag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss der Betriebsrat vor Ablauf von zwei Wochen nach Eingang des Antrags eine Betriebsversammlung nach Absatz 1 Satz 1 einberufen, wenn im vorhergegangenen Kalenderhalbjahr keine Betriebsversammlung und keine Abteilungsversammlungen durchgeführt worden sind.

Ihr könnte den BR also ggf per ArbG zwingen die Betriebsversammlung zu machen.

Wenn er aber diese jedes 1/4-Jahr nicht macht, würde er eine Mandatspflichtverletzung begehen, dann könnte ihr auch handeln. Ggf. via Anwalt bearten lassen.

Also, ganz so wie Kölner schreibt ist es nicht. Denn eine Mandatspflichtverletzung, es könnten ja auch andere gegeben sien, kann via § 23 dazu führen den BR oder BRV los zu werden. Also vom Anwalt beraten lassen. Wenn viele zusammenlegen wird es auch nicht zu teuer.

K
Kölner

10.08.2012 um 17:04 Uhr

@Streikbrecher Du hast noch NIE ein 23-Verfahren erlebt - sonst würdest Du nicht solche Schläge verteilen, denn Rat-Schläge sind das nicht mehr...

Übrigens: Ich schrieb 'Deiner Schilderung nach...'

S
Streikbrecher

10.08.2012 um 18:09 Uhr

Doch, es ist zwar nicht einfach und kann andauern, doch es ist möglich. Vor allem, ein erstes und ernsthaftes Gespräch des BR/BRV mit dem Arbeitsrichter ändert oft schin sehr dass Verhalten. Das würde dann ja bis zur nächsten Wahl auch erst einmal reichen.

Weiter, haben AG es nicht gerne wenn es hier zu AG-Verfahren kommt!

Übrigens, auch mehrere geringere Pflichtverstöße reichen aus.

K
Kölner

10.08.2012 um 20:38 Uhr

@streikbrecher Es bleibt dabei: Du hast noch NIE ein 23erVerfahren mitgemacht. Schmücke Dich nicht mit fremden Blumen...

B
BRUTUS

10.08.2012 um 21:01 Uhr

die Chancen, ein 23er Verfahren gegen einen BR wirkungsvoll abzuschließen sind geringfügig höher als die einer Weinbergschnecke während der Urlaubszeit Nachmittags eine dreispurige Autobahn unbeschadet zu überqueren

abgesehen davon sind Gehaltskürzungen sowieso eher ein individualrechtlich zu lösendes Problem

G
gironimo

10.08.2012 um 22:35 Uhr

Ich denke auch - 23 er mag zwar gehen. Ist aber schwer für außenstehende. Mit der Gewerkschaft im Rücken ginge das schon eher.

Überhaupt - was ist mit der Gewerkschaft? Habt Ihr da schon mal um Hilfe gebeten (Miitgliedschaft vorausgesetzt).

Ansonsten halte ich es eher mit betrieblicher Öffentlichkeitsarbeit. Also Betriebsversammlung fordern und sich gut vorbereiten.

Wenn es um Euer Geld geht und Anwälte bereits tätig sind, werden Eure Interessen ja wahrscheinlich eh vor dem Gericht landen.

K
Kölner

11.08.2012 um 00:38 Uhr

@gironimo Was seid Ihr denn alle so erpicht darauf, einen BR abzusetzen? Hier meint jemand Unrecht erlitten zu haben in einem Bereich, der sowieso kaum für das Betätigungsfeld eines BR taugt. Und: Wenn sich überhaupt jemand aus der Gewerkschaft um die Interessen des Betriebes kümmern sollte, dann ist auch noch fraglich, was diese wie und wann mit einem Stellvertreterkrieg anzetteln wollen...

H
Hoppel

12.08.2012 um 17:50 Uhr

"die Chancen, ein 23er Verfahren gegen einen BR wirkungsvoll abzuschließen sind geringfügig höher als die einer Weinbergschnecke während der Urlaubszeit Nachmittags eine dreispurige Autobahn unbeschadet zu überqueren"

:-)))

@roterskorpion

Ein BRV ist nur Erfüllungsgehilfe eines BR, kann also nichts eigenständig entscheiden, was das Kollektivrecht berührt. Es würde also nichts nutzen, den BRV abzusägen ...

Ein Amtsenthebungsverfahren des gesamten BR würde aber auch Euch AN ggf. ziemlich dumm aus der Wäsche gucken lassen. Der BR könnte vor oder während des Verfahrens den Beschluss fassen, den BR aufzulösen, um dann Neuwahlen einzuleiten.

Oder dieser BR würde ein rechtskräftiges Urteil abwarten, welches die BR-Auflösung anordnet. Dann stünde Euch bis zur Neuwahl eines BR eine BR-lose Zeit bevor, in welcher Euer AG schalten und walten kann, was sein Direktionsrecht so her gibt! Eine wirklich prickelnde Vorstellung, wenn es zur Zeit eh schon Differenzen mit dem AG gibt.

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