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Maximale Überstundenanzahl pro Monat bzw. Jahr - gibt es dazu eine gesetzliche Vorschrift?

J
janin
Jan 2018 bearbeitet

Nach meiner mißgelungenen Internetrecherche, was im Arbeitsgesetzbuch §3 steht, habe ich folgende Frage: Gibt es in diesem Gesetz vorgeschriebene maximale Überstundenanzahl pro Monat bzw. Jahr?

3.05306

Community-Antworten (6)

F
Fayence

31.07.2006 um 13:00 Uhr

janin,

da das Arbeitszeitgesetz höchstzulässige Arbeitszeiten beschreibt, ist die Anzahl möglicher Überstunden automatisch reglementiert.

Desweiteren gilt es, einen ev. für Euch gültigen Tarifvertrag zu beachten!

J
janin

31.07.2006 um 13:41 Uhr

Doch etwas gefunden:

maximale Überstunden (Art. 36-2 II, IV; 64-2, 133 ASG)

von 15 pro Woche, 45 pro Monat und 360 pro Jahr

nicht überschreiten darf

Ist das aktuell?

R
Rollie

31.07.2006 um 13:49 Uhr

? Ich denke, das japanische Arbeitsstandardgesetz dürfte hier kaum Anwendung finden.

J
janin

31.07.2006 um 14:07 Uhr

Noch ein Versuch:

laut http://www.ergon-gmbh.de/download/euwork/euwork/arbeitszeit.htm

sind das 2 Stunden pro Tag in einem Zeitraum von 6 Monaten oder 24 Wochen, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit nicht 8 Stunden überschreitet => maximal 2548=480 Überstunden jährlich??? (2 Stunden * 5 Tage * 48 Wochen)

F
Fayence

31.07.2006 um 14:27 Uhr

janin,

hier ist doch nur eine exemplarische Rechnung (Basis ArbZG) aufgestellt worden. Sobald andere Regelungen (z.B. Tarifvertrag) greifen, stimmt diese schon nicht mehr.

Du musst schon auf Euren Betrieb und Euren Standort abheben! Alles andere ist Kappes.

Oder ich verstehe Deine Frage nicht!

J
janin

31.07.2006 um 14:33 Uhr

Wir sind an keinem Tarifvertrag gebunden => also gilt dann etweder die sgesetzliche Regelung oder eine Betriebsvereinbarung

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