Überstundenplanung - ist es eine übliche Praxis, dass es eine Überstundenplanung gibt und diese einmal monatlich dem BR vorgelegt wird?
Hallo zusammen,
ist es eine übliche Praxis, dass es eine Überstundenplanung gibt und diese einmal monatlich dem BR vorgelegt wird? Dieser Punkt gibt es in unserm Entwurfsbetriebsvereinbarung zur Arbeitszeit und Überstunden.
Die mir bis jetzt bekannte Vorgehensweise: BR muss in bestimmten Fristen die sporadisch angeordnete Überstunden.
Lieben Gruß janin
Community-Antworten (8)
31.07.2006 um 12:46 Uhr
Die Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden unterliegt in vollem Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Dies gilt auch für Überstunden im Einzelfall sobald ein kollektiver Bezug erkennbar ist. Auch die "Freiwilligkeit" von Arbeitnehmern Überstunden zu leisten schließt die Mitbestimmung nicht aus.
Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf Umfang, Dauer und Lage der Mehrarbeitszeit wie auch der Überstunden. Auch die Verteilung der Mehrarbeitszeit/Überstunden auf die einzelnen Wochentage unterliegt der Mitbestimmung(BAG, 09.05.1984, 5 AZR 412/81).
31.07.2006 um 13:25 Uhr
Heißen dann die "freiwilligen" Überstunden Mehrarbeit, und die angeordneten Überstunden - Überstunden?
31.07.2006 um 15:12 Uhr
wenn ihr schon über überstunden redet und einer evtl. vereinfachung der vorgehensweise, könnte ein weg doch auch die einführung eines neuen arbeitszeitsystems sein, bei dem überstunden weniger anfallen. flexibilisierung ist häufig ein weg.
wichtig ist die frage was der BR will. wie könnt ihr den kollegen etwas fgutes tun und der AG hat evtl. auch noch etwas davon
31.07.2006 um 15:18 Uhr
Paula, kann aber auch ein recht heißes Eisen sein. Wenn's um Gleitzeit geht, wird eine Flexibilisierung sicherlich gern gesehen, aber bei Schichtdiensten z.B. gibt es häufig (zu Recht) große Vorbehalte gegenüber Flexibilisierungen. Da tut der BR den AN keinen Gefallen, wenn er das Thema von sich aus angeht.
Diese schwierige Geschichte kommt nämlich auf uns in den nächsten Jahren zu.
31.07.2006 um 15:26 Uhr
Danke für eure Hilfe!
Unser Unternehmen hat kein Schichtendienst und bis jetzt haben wir laut Arbeitsvertäge eine Gleitzeit. Jetzt geht es um die einheitliche Regelung der Arbeitszeit und die Überstunden innerhalb von Deutschland.
31.07.2006 um 17:51 Uhr
wer soll hier denn das mitbestimmungrecht ausüben? der GBR (habt ihr soetwas überhaupt) oder der örtliche BR?
wenn ihr regelungen treffen wollt um ein einheitliches vorgehen bei überstunden zu bekommen so sollte sich der BR darüber im klaren sein, dass es hier um den kernbereich seines mitbestimmungsrechtes geht. das würde ich den AG aber etwas kosten lassen....
31.07.2006 um 19:58 Uhr
@paula Vielleicht entscheidet sich hier ein BR dennoch für eine Flexibilisierung von AZ?
01.08.2006 um 12:38 Uhr
@kölner hab doch oben schon gesagt das flexibilisierung hier sicher ein guter weg ist. aber auch bei flexiblen modell kann sich unter umständen noch die frage der mehrzeiten stellen und dann würde ich als BR schon darauf achten, dass ich hier für mein mitbestimmungsrecht etwas bekomme. z.B. noch größere freiheiten der AN während der festgelegten dienstzeiten oder so....
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