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Wahlberechtigte Mitglieder 2 Praxen

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DieterLaser
Apr 2019 bearbeitet

Hallo, folgende Fragestellung: Es geht um die Betriebsratgründung in einer therapeutischen Praxis.

Wir haben zwei Praxen in einem Stadtteil (Luftlinie ca. 500m) mit insgesamt 5 wahlberechtigten Therapeuten, welche aufgeteilt auf die beiden Praxen sind(3 in der einen, 2 in der anderen), und einer wahlberechtigten Bürokraft.

Unter den Therapeuten ist der Wunsch nach einer Betriebsratgründung aufgekommen und nun stellt sich die Frage ob diese beiden Praxen als ein Betrieb gelten (und dann ein Rat für den Praxisbetrieb "Meier" gegründet wird) oder ob wirklich jeweils 5 Therapeuten in jeder Praxis arbeiten müssen (und dann zwei Räte für Praxis "Meier" 1 und Praxis "Meier" 2 gegründet werden müssten)

Ich hoffe die Frage ist verständlich genug erläutert und jemand kann mir da helfen. Danke!

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Community-Antworten (8)

§
§§Reiter

10.04.2019 um 14:35 Uhr

Hallo Dieter,

das kann man so nicht beantworten. Ob Euer AG die 2. Praxis als 2. Standort der Firma A gegründet hat, oder ob er neben der 1. Praxis (Firma A) mit der 2. Praxis eine weitere Firma B gegründet hat, weiß hier ja auch niemand.

Nur so als Beispiel: Wir sind eine Hilfsorganisation und betreiben einen Rettungsdienst, der mit 8 verschiedenen Standorten eine Firma (mit einem BR) ist und mehrere Pflegeheime, die aber alle eigene Firmen sind und auch eigene BR hätten (wenn sie es denn mal auf die Reihe kriegen würden welche zu gründen).

Du musst also herausfinden, ob Ihr eine oder zwei unterschiedliche Firmen seid. (evtl. mal das Handelsregister checken).

K
kratzbürste

10.04.2019 um 15:35 Uhr

Wenn man § 4 BetrVG anschaut, könntet ihr auf gemeinsamer Betrieb deuten. Der kleinere Teil wählt im "Hauptbetrieb" mit. Bei einem Betrieb eurer Art, würde ich jedenfalls von einem Unternehmen ausgehen.

P
Pjöööng

10.04.2019 um 16:15 Uhr

Ein "gemeinsamer Betrieb" liegt hier mit Sicherheit nicht vor.

Ob es sich um einen Betrieb handelt, oder zwei kann man nur entscheiden wenn man die Fakten kennt.

Dass die Therapeuten den Praxen fest zugeordnet sind, spricht für zwei Betriebe. Wie sieht es denn aus wenn ein Therapeut in Urlaub, krank oder sonstiges ist? Kommt dann auch mal ein Therapeut aus der anderen Praxis?

Werden Patienten auch mal von der einen Praxis an die andere Praxis verwiesen?

Wie lautet die Bezeichnung des Arbeitgebers auf den Arbeitsverträgen? Bei allen Verträgen gleich, oder wird da exakt unterschieden?

Bekommen die Patienten Rechnungen jweils mit dem Briefkopf der Praxis in der sie in Behandlung sind? Haben beide Praxen eigene Bankkonten?

Wenn die Idee einer Betriebsratsgründung auftaucht wird der Arbeitgeber sich möglicherweise darauf berufen dass es sich um zwei verschiedene Betriebe handelt die beide nicht betriebsratsfähig sind, oder sogar zwei Unternehmen, da sollte man sich drauf vorbereiten.

D
DieterLaser

10.04.2019 um 16:29 Uhr

@§§Reiter Handelsregister ist leider nicht möglich, da ergotherapeutische Praxen nicht in das Register eingetragen werden (habe ich gerade gelernt) Welche Möglichkeiten gibt es noch das herauszufinden, wäre es möglich, dass anhand der Lohnabrechnungen zu eruieren?

@Kratzbürste Das spräche in der Tat für einen gemeinsamen Betrieb.

Danke schonmal für die bisherigen Antworten.

D
DieterLaser

10.04.2019 um 16:39 Uhr

@Pjöööng Ja, wenn Urlaub, Vertretung ist kommen auch Therapeuten aus der anderen Praxis. Auch wenn es einige Klienten besser in der anderen Praxis passt therapieren wir sie im anderen Standort.

Der AG in den Verträgen wird immer gleich betitelt "Name+Nachnahme, Praxis für Ergotherapie"

Gleiches Bankkonto, sofern ich das gerade richtig im Kopf habe, werde gleich nochmal die Rechnungen an die Klienten checken.

P
Pjöööng

10.04.2019 um 16:42 Uhr

Das klingt dann doch sehr nach einem einzigen Betrieb. Der Arbeitgeber wird dies aber vermutlich anders sehen...

§
§§Reiter

10.04.2019 um 18:19 Uhr

Zitat von DieterLaser:
"Handelsregister ist leider nicht möglich, da ergotherapeutische Praxen nicht in das Register eingetragen werden."

...und wieder was gelernt! Das hab ich auch nicht gewusst.

Zitat von DieterLaser: "Ja, wenn Urlaub, Vertretung ist kommen auch Therapeuten aus der anderen Praxis. Auch wenn es einige Klienten besser in der anderen Praxis passt therapieren wir sie im anderen Standort.

Der AG in den Verträgen wird immer gleich betitelt "Name+Nachnahme, Praxis für Ergotherapie"

Gleiches Bankkonto, sofern ich das gerade richtig im Kopf habe, werde gleich nochmal die Rechnungen an die Klienten checken."

Wie Pjöööng schon sagt, das klingt doch SEHR nach einem einzigen Betrieb mit 2 Standorten. Wenn auch auf den Lohnabrechnungen der unterschiedlichen Praxen immer der gleiche AG angegeben ist, spricht das auch dafür.

Ist den irgendjemand bei Euch Gewerkschaftsmitglied? Bei der Gründung eines neuen Betriebsrats wäre das wirklich eine große Hilfe für Euch. Aber tätig werden kann nur eine "im Betrieb vertretene" Gewerkschaft. D.h. zumindest einer von Euch muss Mitglied sein.

E
ExBoMa

11.04.2019 um 08:47 Uhr

Holt Euch auf jeden Fall die Unterstützung einer Gewerkschaft. Am besten organisiert Ihr Euch endsprechend. Gerade bei der Neugründung eines BR ist es extrem wichtig, eine kompetente Beratung in der Hinterhand zu haben. Eine Gewerkschaft kann Euch auch bei der Beurteilung deiner Frage unterstützen und eventuelle Meinungsverschiedenheiten mit dem AG besprechen. Für mich siehts auch ehr nach einem Betrieb aus.

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