Erstellt am 10.04.2019 um 12:35 Uhr von §§Reiter
Hallo Dieter,
das kann man so nicht beantworten.
Ob Euer AG die 2. Praxis als 2. Standort der Firma A gegründet hat, oder ob er neben der 1. Praxis (Firma A) mit der 2. Praxis eine weitere Firma B gegründet hat, weiß hier ja auch niemand.
Nur so als Beispiel: Wir sind eine Hilfsorganisation und betreiben einen Rettungsdienst, der mit 8 verschiedenen Standorten eine Firma (mit einem BR) ist und mehrere Pflegeheime, die aber alle eigene Firmen sind und auch eigene BR hätten (wenn sie es denn mal auf die Reihe kriegen würden welche zu gründen).
Du musst also herausfinden, ob Ihr eine oder zwei unterschiedliche Firmen seid. (evtl. mal das Handelsregister checken).
Erstellt am 10.04.2019 um 13:35 Uhr von Kratzbürste
Wenn man § 4 BetrVG anschaut, könntet ihr auf gemeinsamer Betrieb deuten. Der kleinere Teil wählt im "Hauptbetrieb" mit. Bei einem Betrieb eurer Art, würde ich jedenfalls von einem Unternehmen ausgehen.
Erstellt am 10.04.2019 um 14:15 Uhr von Pjöööng
Ein "gemeinsamer Betrieb" liegt hier mit Sicherheit nicht vor.
Ob es sich um einen Betrieb handelt, oder zwei kann man nur entscheiden wenn man die Fakten kennt.
Dass die Therapeuten den Praxen fest zugeordnet sind, spricht für zwei Betriebe. Wie sieht es denn aus wenn ein Therapeut in Urlaub, krank oder sonstiges ist? Kommt dann auch mal ein Therapeut aus der anderen Praxis?
Werden Patienten auch mal von der einen Praxis an die andere Praxis verwiesen?
Wie lautet die Bezeichnung des Arbeitgebers auf den Arbeitsverträgen? Bei allen Verträgen gleich, oder wird da exakt unterschieden?
Bekommen die Patienten Rechnungen jweils mit dem Briefkopf der Praxis in der sie in Behandlung sind? Haben beide Praxen eigene Bankkonten?
Wenn die Idee einer Betriebsratsgründung auftaucht wird der Arbeitgeber sich möglicherweise darauf berufen dass es sich um zwei verschiedene Betriebe handelt die beide nicht betriebsratsfähig sind, oder sogar zwei Unternehmen, da sollte man sich drauf vorbereiten.
Erstellt am 10.04.2019 um 14:29 Uhr von DieterLaser
@§§Reiter
Handelsregister ist leider nicht möglich, da ergotherapeutische Praxen nicht in das Register eingetragen werden (habe ich gerade gelernt)
Welche Möglichkeiten gibt es noch das herauszufinden, wäre es möglich, dass anhand der Lohnabrechnungen zu eruieren?
@Kratzbürste
Das spräche in der Tat für einen gemeinsamen Betrieb.
Danke schonmal für die bisherigen Antworten.
Erstellt am 10.04.2019 um 14:39 Uhr von DieterLaser
@Pjöööng
Ja, wenn Urlaub, Vertretung ist kommen auch Therapeuten aus der anderen Praxis. Auch wenn es einige Klienten besser in der anderen Praxis passt therapieren wir sie im anderen Standort.
Der AG in den Verträgen wird immer gleich betitelt "Name+Nachnahme, Praxis für Ergotherapie"
Gleiches Bankkonto, sofern ich das gerade richtig im Kopf habe, werde gleich nochmal die Rechnungen an die Klienten checken.
Erstellt am 10.04.2019 um 14:42 Uhr von Pjöööng
Das klingt dann doch sehr nach einem einzigen Betrieb. Der Arbeitgeber wird dies aber vermutlich anders sehen...
Erstellt am 10.04.2019 um 16:19 Uhr von §§Reiter
Zitat von DieterLaser:
"Handelsregister ist leider nicht möglich, da ergotherapeutische Praxen nicht in das Register eingetragen werden."
...und wieder was gelernt! Das hab ich auch nicht gewusst.
Zitat von DieterLaser:
"Ja, wenn Urlaub, Vertretung ist kommen auch Therapeuten aus der anderen Praxis. Auch wenn es einige Klienten besser in der anderen Praxis passt therapieren wir sie im anderen Standort.
Der AG in den Verträgen wird immer gleich betitelt "Name+Nachnahme, Praxis für Ergotherapie"
Gleiches Bankkonto, sofern ich das gerade richtig im Kopf habe, werde gleich nochmal die Rechnungen an die Klienten checken."
Wie Pjöööng schon sagt, das klingt doch SEHR nach einem einzigen Betrieb mit 2 Standorten. Wenn auch auf den Lohnabrechnungen der unterschiedlichen Praxen immer der gleiche AG angegeben ist, spricht das auch dafür.
Ist den irgendjemand bei Euch Gewerkschaftsmitglied? Bei der Gründung eines neuen Betriebsrats wäre das wirklich eine große Hilfe für Euch. Aber tätig werden kann nur eine "im Betrieb vertretene" Gewerkschaft. D.h. zumindest einer von Euch muss Mitglied sein.
Erstellt am 11.04.2019 um 06:47 Uhr von ExBoMa
Holt Euch auf jeden Fall die Unterstützung einer Gewerkschaft. Am besten organisiert Ihr Euch endsprechend.
Gerade bei der Neugründung eines BR ist es extrem wichtig, eine kompetente Beratung in der Hinterhand zu haben.
Eine Gewerkschaft kann Euch auch bei der Beurteilung deiner Frage unterstützen und eventuelle Meinungsverschiedenheiten mit dem AG besprechen.
Für mich siehts auch ehr nach einem Betrieb aus.