Liebe ForumteilnehmerInnen,
gewöhnlich vermeide ich es an Sonntagen über die Arbeit nachzudenken, aber da bei uns gerade "lustige" Zeiten anbrechen folgender Sachverhalt:
Wenn in unsere Firma externe Besucher kommen (nicht im Sinne von "Touristen", sondern arbeitsbedingte Besucher) melden diese sich am Eingang an und werden dann von dort abgeholt. Eine Besucher-Erlaubnis von der Geschäftsführung wird gewöhnlich nicht benötigt. Diese Praxis halten wir als BR genauso (z.B. bei einem Kennenlerngespräch mit einem Sachverständigen). Da unser AG dem BR gegenüber immer bösartiger wird, könnte er möglicherweise auf die Idee kommen unter dem Stichwort "Hausrecht" den BR anzugehen (auch wegen Besuchern in der kürzlichen Vergangenheit).
Meine Frage: Muss in jedem Falle der AG gefragt oder informiert werden wenn der BR Besuch bekommt? Oder reicht es aus wenn der BR der betriebsüblichen Praxis folgt? Im Hinterkopf sollte man haben, dass es keine besondere Absprache mit dem AG zum Thema gibt und Besuche beim BR vom AG generell nicht gewünscht werden.
Vielen Damk inm voraus...