Hausrecht vs. gewöhnliche Praxis
Liebe ForumteilnehmerInnen, gewöhnlich vermeide ich es an Sonntagen über die Arbeit nachzudenken, aber da bei uns gerade "lustige" Zeiten anbrechen folgender Sachverhalt: Wenn in unsere Firma externe Besucher kommen (nicht im Sinne von "Touristen", sondern arbeitsbedingte Besucher) melden diese sich am Eingang an und werden dann von dort abgeholt. Eine Besucher-Erlaubnis von der Geschäftsführung wird gewöhnlich nicht benötigt. Diese Praxis halten wir als BR genauso (z.B. bei einem Kennenlerngespräch mit einem Sachverständigen). Da unser AG dem BR gegenüber immer bösartiger wird, könnte er möglicherweise auf die Idee kommen unter dem Stichwort "Hausrecht" den BR anzugehen (auch wegen Besuchern in der kürzlichen Vergangenheit). Meine Frage: Muss in jedem Falle der AG gefragt oder informiert werden wenn der BR Besuch bekommt? Oder reicht es aus wenn der BR der betriebsüblichen Praxis folgt? Im Hinterkopf sollte man haben, dass es keine besondere Absprache mit dem AG zum Thema gibt und Besuche beim BR vom AG generell nicht gewünscht werden. Vielen Damk inm voraus...
Community-Antworten (1)
04.05.2014 um 16:53 Uhr
Besuche beim BR vom AG generell nicht gewünscht werden<
allein das verstößt schon gegen die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeizt.
Aus meiner Sicht reicht es vollkommen aus, wenn Besucher des BR nach gleichen Grundsätzen besuche abwickeln, wie alle anderen Besucher auch.
Ihr solltet in dieser Frage entweder die Gewerkschaft um Unterstützung bitten oder einen Fachanwalt beauftragen, das Problem zu lösen.
Zwischenzeitig könnt Ihr Euch ja auch allesamt für BR-Arbeit abmelden und Euch vor dem Betrieb mit einem Besucher treffen (oder bei ihm).
Wenn Ihr einen Sachverständigen benötigt, muss dieser auch ins Haus dürfen. Alles andere wäre ja eine Behinderung der Betriebsratsarbeit. Und der Gewerkschaftsvertreter hat ohnehin Zugangsrecht und weiß es ggf. wohl auch durchzusetzen.
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