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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsfrist für 17 Jahre im Betrieb - die in ihrem Arbeitsvertrag oder die übliche Kündigungsfrist laut Tarifvertrag?

N
Nenyah
Jan 2018 bearbeitet

... eine Kollegin ist seit 17 Jahren bei der Firma angestellt und hat wie seinerzeit üblich einen Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Frage die jetzt gestellt wurde war, welche Frist gilt, die in ihrem Arbeitsvertrag oder die übliche Kündigungsfrist laut Tarifvertrag? Ich bin der Meinung das die Frist des Arbeitsvertrags gilt...? Danke/Gruß/Nenyah

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Community-Antworten (5)

B
Bergmann

12.01.2007 um 16:07 Uhr

@ Nenyah ,

Reihenfolge : EU-Gesetz/Deutsches Gesetz/ Tarifverträge /Betriebsvereinbarungen/individuelle Verträge

Es darf kein Verstoß bzw. Schlechterstellung gegenüber eines Höhergestellten erfolgen !

N
Nenyah

12.01.2007 um 16:26 Uhr

...also und was genau heißt das jetzt...laut Deiner Aussage gilt eindeutig die Frist ihres AV, ist aber somit zum heutigen Zeitpunkt schlechtergestellt gegenüber dem TV. Also welche Frist gilt jezt?

K
Kölner

12.01.2007 um 16:28 Uhr

TV.... Grüsse!

N
Nenyah

12.01.2007 um 16:32 Uhr

Danke ... Grüße zurück :-)

B
Bergmann

12.01.2007 um 16:35 Uhr

Grüsse an Nenyah ! Falls Kölner wert drauf legt-auch an ihn !

Ihr AV ist ein individueller Vertrag -somit ganz unten gestellt !

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