Kündigungsfrist für 17 Jahre im Betrieb - die in ihrem Arbeitsvertrag oder die übliche Kündigungsfrist laut Tarifvertrag?
... eine Kollegin ist seit 17 Jahren bei der Firma angestellt und hat wie seinerzeit üblich einen Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Frage die jetzt gestellt wurde war, welche Frist gilt, die in ihrem Arbeitsvertrag oder die übliche Kündigungsfrist laut Tarifvertrag? Ich bin der Meinung das die Frist des Arbeitsvertrags gilt...? Danke/Gruß/Nenyah
Community-Antworten (5)
12.01.2007 um 16:07 Uhr
@ Nenyah ,
Reihenfolge : EU-Gesetz/Deutsches Gesetz/ Tarifverträge /Betriebsvereinbarungen/individuelle Verträge
Es darf kein Verstoß bzw. Schlechterstellung gegenüber eines Höhergestellten erfolgen !
12.01.2007 um 16:26 Uhr
...also und was genau heißt das jetzt...laut Deiner Aussage gilt eindeutig die Frist ihres AV, ist aber somit zum heutigen Zeitpunkt schlechtergestellt gegenüber dem TV. Also welche Frist gilt jezt?
12.01.2007 um 16:28 Uhr
TV.... Grüsse!
12.01.2007 um 16:32 Uhr
Danke ... Grüße zurück :-)
12.01.2007 um 16:35 Uhr
Grüsse an Nenyah ! Falls Kölner wert drauf legt-auch an ihn !
Ihr AV ist ein individueller Vertrag -somit ganz unten gestellt !
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