Frage zum TVöD
Wie viele Stunden inkl. Bereitschaftsstunden (im Haus) können im neuen TVöD hintereinander gearbeitet werden? Ganz unterschiedliche Aussagen wurden bisher getätigt. Stimmt es, dass man 8 (10) Stunden arbeiten können darf und dann noch eine Bereitschaftszeit von bis zu 16 Stunden arbeiten darf. Wir sind in einem Pflegeheim beschäftigt.
Community-Antworten (11)
30.07.2006 um 21:13 Uhr
Habe Dir mal die Internetadresse rausgesucht, wo Du den TVÖD als PDF Datei runterladen kansst. Vielleicht findest Du dort Deine Antwort: http://tarifrecht-oed.verdi.de/materialien/data/tarifvertrag_fuer_den_oeffentlichen_dienst
30.07.2006 um 21:32 Uhr
Danke, das hilft mir aber so nicht weiter....
30.07.2006 um 21:50 Uhr
Und das?:
Für den Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden die Tarifparteien einen Tarifvertrag abschließen, dessen Regelungen zur Arbeitszeit und Ruhezeit sowie zum Ausgleichszeitraum bereits sondiert wurden. Danach ist im Grundmodell eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit (inklusive Pause) für die Bereitschaftsdienststufen C und D auf bis zu 13 Stunden, für die Bereitschaftsdienststufen A und B bis zu 16 Stunden möglich.
Habe ich bei Ver.di gefunden: http://tarifrecht-oed.verdi.de/krankenhaeuser
30.07.2006 um 21:55 Uhr
@Lotte Ver.di... - hmmm, tolle Gewerkschaft bei dem TV!
30.07.2006 um 22:07 Uhr
Kölner, jaja, ich weiß was Du meinst :'-(
31.07.2006 um 11:00 Uhr
Ja ja kölner, am besten gleich abschaffen und AG machen lassen!
31.07.2006 um 12:02 Uhr
Nee Frank, abschaffen muss nicht sein, aber man könnte ja was ändern. Der Fisch stinkt immer vom Kopf her.
31.07.2006 um 15:44 Uhr
@ Lotte, sie werden nicht Sie haben schon...
@ Schwester: Der TVöD Anhang BT-K sagt in § 45 Zunächst sieht es so aus, daß bis zu 16 Stunden am Stück gearbeitet werden darf, aber davon müssten 8 Stunden BD sein (diese werden faktisch nach dem ARBZG als Arbeitszeit gewertet. Dies kann der Arbeitgeber auf jeden Fall machen (wenn es sich um einen Bereitschaftsdienst der Stufe A oder B handelt). Die Stufen beim Bereitschaftsdienst sagen aus, in welchem Umfang Arbeit während des BD anfällt). Handelt es sich um Bereitschaftsdienst der Stufen C odr D, dann sind gesamt nur 13 Stunden möglich.
Im selben Paragraphen steht dann aber auch, daß dieser auf bis zu 58 ( Stufe AB, oder 54 CD) Stunden verlängert werden kann, wenn
alternative AZ-Modelle geprüft wurden (geht es auch anderst) eine Belastungsanlyse gemäß §5 ArbscgG durchgeführt wurde ( ist es vertretbar) ggf. entsprechende Maßnahmen zum Gesundheitschutz getroffen wurden (Ausgleich)
Bei Teilzeitbeschäftigten gelten diese Vorgaben Anteilig, außer der TZ bescshäftigte stimmt einer vollen RB zu.
Hoffe das hilft so weiter, wenn nicht melde dich nochmal
Gruß Notenhobler
31.07.2006 um 18:49 Uhr
Wenn Ihr den § 45 TVöD BT-K anwenden wollt, dann geht das nur mit einer Betriebsvereinbarung! Im Rahmen des § 7 ArbZG kann unter den Voraussetzungen ...hat Notenhobler aufgeführt..a), b..) c)... aufgrund einer Betriebs-/Dienstvereinbarung von den Raglelungen des Arbeitszeitgesetzes abgewichen werden. Bei ver.di kann man sich eine Arbeitshilfe mit Mustervereibarung runterladen. Ist als Anleitung gut, aber nicht ausreichend.
31.07.2006 um 19:13 Uhr
@Frank B. Aber der TVöD ist nun wirklich nicht der grösste Wurf, oder? Und w-j-l's Meinung kann ich mich - achtung, Besonderheit - wirklich nur anschliessen!
02.08.2006 um 17:22 Uhr
Die ursprüngliche Frage war auch nicht, ob der TVöD gut ist oder nicht, sondern wie man jetzt mit Höchstarbeitszeiten umgehen muss. Ich find den TV auch nicht gut, aber wir müssen jetzt das Beste draus machen.
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