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Frage zum TVöD

S
Schwester
Nov 2016 bearbeitet

Wie viele Stunden inkl. Bereitschaftsstunden (im Haus) können im neuen TVöD hintereinander gearbeitet werden? Ganz unterschiedliche Aussagen wurden bisher getätigt. Stimmt es, dass man 8 (10) Stunden arbeiten können darf und dann noch eine Bereitschaftszeit von bis zu 16 Stunden arbeiten darf. Wir sind in einem Pflegeheim beschäftigt.

4.262011

Community-Antworten (11)

L
Lotte

30.07.2006 um 21:13 Uhr

Habe Dir mal die Internetadresse rausgesucht, wo Du den TVÖD als PDF Datei runterladen kansst. Vielleicht findest Du dort Deine Antwort: http://tarifrecht-oed.verdi.de/materialien/data/tarifvertrag_fuer_den_oeffentlichen_dienst

S
Schwester

30.07.2006 um 21:32 Uhr

Danke, das hilft mir aber so nicht weiter....

L
Lotte

30.07.2006 um 21:50 Uhr

Und das?:

Für den Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden die Tarifparteien einen Tarifvertrag abschließen, dessen Regelungen zur Arbeitszeit und Ruhezeit sowie zum Ausgleichszeitraum bereits sondiert wurden. Danach ist im Grundmodell eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit (inklusive Pause) für die Bereitschaftsdienststufen C und D auf bis zu 13 Stunden, für die Bereitschaftsdienststufen A und B bis zu 16 Stunden möglich.

Habe ich bei Ver.di gefunden: http://tarifrecht-oed.verdi.de/krankenhaeuser

K
Kölner

30.07.2006 um 21:55 Uhr

@Lotte Ver.di... - hmmm, tolle Gewerkschaft bei dem TV!

L
Lotte

30.07.2006 um 22:07 Uhr

Kölner, jaja, ich weiß was Du meinst :'-(

FB
Frank B.

31.07.2006 um 11:00 Uhr

Ja ja kölner, am besten gleich abschaffen und AG machen lassen!

W
w-j-l

31.07.2006 um 12:02 Uhr

Nee Frank, abschaffen muss nicht sein, aber man könnte ja was ändern. Der Fisch stinkt immer vom Kopf her.

N
Notenhobler

31.07.2006 um 15:44 Uhr

@ Lotte, sie werden nicht Sie haben schon...

@ Schwester: Der TVöD Anhang BT-K sagt in § 45 Zunächst sieht es so aus, daß bis zu 16 Stunden am Stück gearbeitet werden darf, aber davon müssten 8 Stunden BD sein (diese werden faktisch nach dem ARBZG als Arbeitszeit gewertet. Dies kann der Arbeitgeber auf jeden Fall machen (wenn es sich um einen Bereitschaftsdienst der Stufe A oder B handelt). Die Stufen beim Bereitschaftsdienst sagen aus, in welchem Umfang Arbeit während des BD anfällt). Handelt es sich um Bereitschaftsdienst der Stufen C odr D, dann sind gesamt nur 13 Stunden möglich.

Im selben Paragraphen steht dann aber auch, daß dieser auf bis zu 58 ( Stufe AB, oder 54 CD) Stunden verlängert werden kann, wenn

alternative AZ-Modelle geprüft wurden (geht es auch anderst) eine Belastungsanlyse gemäß §5 ArbscgG durchgeführt wurde ( ist es vertretbar) ggf. entsprechende Maßnahmen zum Gesundheitschutz getroffen wurden (Ausgleich)

Bei Teilzeitbeschäftigten gelten diese Vorgaben Anteilig, außer der TZ bescshäftigte stimmt einer vollen RB zu.

Hoffe das hilft so weiter, wenn nicht melde dich nochmal

Gruß Notenhobler

DN
die Neue

31.07.2006 um 18:49 Uhr

Wenn Ihr den § 45 TVöD BT-K anwenden wollt, dann geht das nur mit einer Betriebsvereinbarung! Im Rahmen des § 7 ArbZG kann unter den Voraussetzungen ...hat Notenhobler aufgeführt..a), b..) c)... aufgrund einer Betriebs-/Dienstvereinbarung von den Raglelungen des Arbeitszeitgesetzes abgewichen werden. Bei ver.di kann man sich eine Arbeitshilfe mit Mustervereibarung runterladen. Ist als Anleitung gut, aber nicht ausreichend.

K
Kölner

31.07.2006 um 19:13 Uhr

@Frank B. Aber der TVöD ist nun wirklich nicht der grösste Wurf, oder? Und w-j-l's Meinung kann ich mich - achtung, Besonderheit - wirklich nur anschliessen!

DN
die Neue

02.08.2006 um 17:22 Uhr

Die ursprüngliche Frage war auch nicht, ob der TVöD gut ist oder nicht, sondern wie man jetzt mit Höchstarbeitszeiten umgehen muss. Ich find den TV auch nicht gut, aber wir müssen jetzt das Beste draus machen.

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