Erstellt am 12.08.2018 um 22:24 Uhr von Emil
Hallo, euer AG richtet sich nach den AZG. Aber ihr solltet euch so schnell wie möglich schulen lassen und über eine Betriebsvereinbarung nachdenken.
Erstellt am 13.08.2018 um 11:40 Uhr von BRHamburg
@ Emil Der Arbeitgeber sollte sich lieber an die Verträge halten die er unterschreibt.
@ Arbeiter1 Der Betriebsrat ist in der Mitbestimmung was die Verteilung der Arbeitsstunden auf die einzelnen Tage angeht. Auch Überstunden können nur mit Zustimmung des BR angeordnet werden. Aber das bedeutet nicht das die Samstage wegfallen.
Erstellt am 13.08.2018 um 11:53 Uhr von celestro
"Jedoch arbeiten wir von mo-fr täglich 10std ( 8-18 uhr ) und der AG führt Manchmal sogenannte Pflicht Samstag ein ( die im vertrag nicht erwähnt werden) das bedeutet dann mo- sa 60 std."
Bei 6 Mal 10 Stunden kommt man trotzdem nicht auf 60 Stunden Arbeitszeit. Denn laut Gesetz müßt Ihr Pausen machen und sofern die nicht ausfallen, kommt man definitiv nicht auf 60 Stunden.
Allerdings ... ArbZG ... maximal 8 Stunden normalerweise. Kann auf "bis zu" 10 Std. ausgeweitet werden, sofern innerhalb 6 Monaten im Durchschnitt nur 8 Std. pro Tag. Und Samstage müssen nur gearbeitet werden, wenn im Vertrag drin, oder es eine BV gibt. Das scheint aber nicht der Fall zu sein. Also Euer 1er BR sollte sich da ganz ganz schnell schlau machen.