Hallo,

unser BRV lehnt regelmäßig Aussprachen, Diskussionen bzw. Beratungen zu Tagesordnungspunkten während der Betriebsratssitzungen ab. In den einzelnen Tagesordnungspunkten gibt es somit nur Abstimmungen, so dass wir mitunter 10 Tagesordnungspunkte in 15 Minuten erledigt haben. Die Tagesordnungspunkte werden vorab in der Mehrheitsfraktion (wir hatten Listenwahl) besprochen und dort das Abstimmverhalten festgelegt. Dann geht es in den Sitzungen "ratz fatz". Die Mehrheitsfraktion stimmt immer einstimmig ab. Wir haben den BRV (der zur Mehrheitsfraktion gehört und somit für uns nicht abwählbar ist) mehrfach darauf hingewiesen, dass bei strittigen Punkten eine Beratung unerlässlich ist. Er verneint dies vehement, da es seiner Ansicht keine gesetzlichen Bestimmungen gibt, die eine Beratung vorschreiben.
Meine Fragen: Gibt es Vorschriften zur Durchführung von Beratungen (im Fitting habe ich zu diesem Thema zu §33 eine Randnotiz gefunden, die aber nicht näher begründet wird)? Sind die Beschlüsse wegen fehlender Beratung ungültig?