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BR - Aufforderung an AN, offen über Gehälter zu sprechen - darf der BR dies wirklich so?

H
holger_son
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser Betiebsrat hat uns aufgefordert, offen über unsere Gehälter zu sprechen. Da dieses in den jeweiligen Arbeitsverträgen nicht ausdrücklich untersagt ist, sollte es laut BR keine rechtlichen probleme geben.

Ich frage mich, ob (neben den ganzen "emotionalen" Auswirkungen) der BR dies wirklich so darf?

Gruß,

Holger

3.882011

Community-Antworten (11)

V
viktor

27.07.2006 um 12:13 Uhr

Natürlich darf der BR keine Rechtsauskunft erteilen (wir auch nicht) - er kann aber Empfehlungen aussprechen. Und da sehe ich zumindest auch keinen Grund der Verschwiegenheit. Wer nichts sagen will, braucht es ja nicht zu tun.

F
Fayence

27.07.2006 um 12:18 Uhr

holger_son,

habt Ihr denn den BR einmal nach seinen Beweggründen gefragt? Und in welcher Form wurde diese Aufforderung kommuniziert? So etwas kommt doch nicht von ungefähr.

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass ich eine solche Aufforderung durch einen BR sehr kritisch sehe. Nicht, dass der AG auf die Idee kommt, dem BR z.B. eine "Störung des Betriebsfriedens" unter die Nase reiben zu wollen....

H
holger_son

27.07.2006 um 12:24 Uhr

Fayence,

der BR geht davon aus, dass es erhebliche Unterschiede in der Bezahlung gibt. Die Aufforderung wurde im Rahmen einer Betriebsversammlung ausgesprochen.

FB
Frank B.

27.07.2006 um 12:40 Uhr

Wieso fordert der BR die Mitarbeiter auf ihre Gehälter zu nennen?

Der BR hat doch das Recht auf Einsicht in die Bruttolohnlisten §80 Abs.2 BetrVG, ihr schiebt so den Ball der Verantwortung auf die Kollegen ab. Es ist doch eure Aufgabe und wenn ihr der Meinung seid, das ihr das braucht, dann fasst den Beschluß und geht zum AG.

H
holger_son

27.07.2006 um 12:43 Uhr

Frank,

danke für die Info. Übrigens bin ich nicht im BR sondern möchte mir nur erkundigen, ob unser BR rechtens handelt.

Gruss, Holger

F
Fayence

27.07.2006 um 12:44 Uhr

Frank B.,

würde meinen, dass es sich bei holger_son um einen Mitarbeiter handelt! :-)

RI
Ramses II

27.07.2006 um 12:47 Uhr

Den Einblick in die Bruttolohnlisten hat der BR hier doch offensichtlich schon genommen.

Jetzt stupft er die AN damit Druck auf den Kessel kommt. Ob das allerdings die aussichtsreichste Strategie ist?

Verboten ist solch eine "Aufforderung" jedenfalls nicht unbedingt.

N
nachtradler

27.07.2006 um 13:18 Uhr

Hallo, der BR darf natürlich nicht im Betrieb herumlaufen und seine Erkenntnisse aus den Bruttolohnlisten (wenn er Einsicht hatte) herausposaunen. Aber warum ist es so problematisch für Kollegen, untereinander über ihre Gehälter zu reden? Wir haben das vor Jahren getan und die Differenzen mit dem Arbeitgeber besprochen (gleiche Arbeit - gleiches Geld). Das Gespräch war von Erfolg gekrönt. Heute haben wir einen Tarifvertrag, der vieles vereinheitlicht. Die Aufforderung zum Austausch dieser Beträge finde ich gut und notwendig. Viele AG versuchen doch immer noch, AN als die Dummen zu verkaufen.

P
paula

27.07.2006 um 13:28 Uhr

ob jemand über sein gehalt reden möchte ist doch jedem sein eigenes bier. rein rechtlich spricht doch auch nichts dagegen wenn der BR dazu auffordert. für mich gerade dieses thema eine kulturfrage. wir in deutschland gehen da immer ganz vorsichtig vor. wir zeigen unsere soziale stellung lieber über das neue auto oder klamotten etc. in den skandinavischen ländern oder der USA reden die leute sehr offen über ihren verdienst und ich sag dazu nur: warum nicht ich habe da kein problem mit. aber wie gesagt: muss jeder für sich entscheiden

L
Lotte

27.07.2006 um 13:39 Uhr

Dann könnte der BR die Kollegen ja mal bitten, nächste Woche Montag ihr Fahrzeug mitzubringen und ihren teuersten Anzug anzuziehen. Da offenbart sich bestimmt einiges ;-))

H
holger_son

27.07.2006 um 14:28 Uhr

Frank,

danke für die Info. Übrigens bin ich nicht im BR sondern möchte mir nur erkundigen, ob unser BR rechtens handelt.

Gruss, Holger

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