Eingruppierung/Einstellung/Arbeitsvertrag - Muss der AG auch einzeln ausgehandelte Gehälter nennen?
Hallo,
in unserem Betrieb gibt es keine Tarifverträge und der AG weigert sich bei Einstellungen die genauen Vertragsbedingungen wie z.B. das Gehalt preiszugegeben. Der AG beruft sich darauf, dass keine Gehaltsgruppen existieren und deshalb auch keine Eingruppierungen vorgenommen wird. Alle Gehälter werden individuell ausgehandelt. Nun meine Fragen: 1.) Muss der AG auch einzeln ausgehandelte Gehälter nennen? 2.) Muss er nicht auch dem BR den kompletten Arbeitsvertrag vorlegen?
Bitte antwortet schnell, da ich dringendst eine Antwort benötige? Danke.
Community-Antworten (9)
16.07.2007 um 18:16 Uhr
Hi,
kurz und knapp: Nein und nein. Siehe Fitting, § 99, RN 155 (wg. den Gehältern) und RN 159 (wg. den Verträgen).
Gruss, Kai
16.07.2007 um 18:36 Uhr
dingo2006
was hindert Euch daran Fragen der Lohngestaltung und die Entlohnungsgrundsätze/Eingruppierungen mit Eurem AG festzulegen? siehe § 87 Abs. 1 Nr 10 BetrVG (Mitbestimmung).
Gruß Konrad
16.07.2007 um 18:43 Uhr
Hallo Kai, wie verstehst du den § 99 Rn 155. Da steht doch wörtlich: Bei Einstellungen und Versetzungen ist insb. der vorgesehene Arbeitsplatz und die nach "einem bestimmten Entlohnungssystem beabsichtigt Eingruppierung mitzuteilen..... Dabei ist es doch egal ob der AG im Verband ist oder nicht. Im Betrieb gibt es für bestimmte Tätigkeiten einen bestimmten Lohn. Als BR muss ich doch wissen in welches Lohngefüge der MA eingruppiert wird, sonst kann ich doch nicht feststellen ob er den anderen Kollegen gegenüber die, die gleiche Tätigkeit ausüben korrekt entlohnt wird.
16.07.2007 um 18:54 Uhr
Hallo Baum,
interessant ist das, was Du nicht zitierst, nämlich direkt nach "mitzuteilen", dort steht "...nicht aber die tatsächliche Höhe der Einzelgehälter". Wenn es kein bestimmtes Entlohnungssystem gibt und alle Leute ihre Sachen individuell aushandeln, gibt es auch nix einzugruppieren. Soll nicht heißen daß ich das gut finde. Konrads Hinweis auf § 87 ist daher m.E. genau der richtige Weg. Aber bis dahin bleibt es dabei: Ohne Entgeltgruppen keine Eingruppierung und ohne diese keine Gehaltsangaben bei der Anhörung nach § 99. Der Blick in die Bruttolohnlisten ist natürlich immer eine Möglichkeit.
Gruss, kai
16.07.2007 um 18:59 Uhr
@konrad
siehst Du hier nicht evtl. einen Widerspruch zu § 77 Abs. BetrVG? Ich denke hier wird dem BR ggf. der Schnabel trocken bleiben....,
16.07.2007 um 23:59 Uhr
@Paula wenn keine Tarifbindung /Anlehnung vorhanden, kann ich nur den kollektiven Weg versuchen "Entlohnungsgrundsätze" wie auch immer zu gestalten. Ist Verhandlungssache kenne da ein paar BR Kollegen , die es so geregelt haben.
17.07.2007 um 10:49 Uhr
@konrad
den Bereich den du hier über § 87 geregelt bekommst ist aus meiner Sicht nicht effektiv, da die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG bleibt. Ich weiß nicht was Deine Kollegen da geregelt haben aber das Eis auf dme sich hier bewegt ist sehr dünn, da der interessante Berich eben vom BR nicht geregelt werden können.
Ich kenne auch einige Betriebe da nimmt man es mit der Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG nicht so genau. Immer nach dem Motto: "da wird schon nichts passieren. Der AG wird sich schon dran halten." Wenn es dann aber mal passiert, ist das Geschreie groß!
Daher wäre es vielleicht ja interessanter mal Kontakt mit der Gewerkschaft aufzunehmen. Vielleicht könnte man ja einen Haus-TV aushandeln. Der ist dann ja wasserdicht!
17.07.2007 um 14:52 Uhr
@Paula DAS IST DOCH SONST MEIN SPRUCH!!!! :-) Klar ist eine tarifliche Lösung besser, war aber hier nicht die Frage.
17.07.2007 um 23:13 Uhr
@konrad
ich lerne eben auch dazu :-)
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