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Pausenänderung

R
RuSBR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe mal wieder eine Frage an euch. Vor Jahren (ca. 6) hat unser GF eigenhändig die Pausen auf unseren Baustellen von einer 3/4 Stunde auf eine Stunde erhöht. Der damalige BR hat aus Unwissenheit nicht reagiert. Es hat auf jeden Fall keine Mitbestimmung stattgefunden. Da die Fahrer, Werkstatt etc. immer noch nur eine 3/4 Stunde Pause machen fühlen die Kollegen von den Baustellen sich benachteiligt. Nur unser GF will nicht von der einen Stunde zurück auf die 3/4 Stunde, sagt eher wenn ihr das ungerecht findet machen eben alle eine Stunde Pause, nur das wollen wir ja nicht. Wie kann man das lösen?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

12.06.2014 um 17:46 Uhr

Bekanntlich hat der BR über den § 87 BetrVG mitzubestimmen. Das könnt Ihr jederzeit tun. Der BR hat ein sogenanntes Initiativrecht. Er kann also Forderungen aufstellen und bei keiner Einigung die E-Stelle anrufen.

(Denkt daran, Verhandlungsmasse für eine Kompromisslösung zu haben; mitbestimmen heißt ja bekanntlich nicht, dass der eine oder andere sich zu 100% durchsetzt.)

In Eurem Fall würde ich allerdings erst einmal ins Feld räumen, dass die Änderung ohne Zustimmung des BR erfolgte und daher rückgängig gemacht werden soll.

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