Erstellt am 26.07.2006 um 11:43 Uhr von Werner
Hallo Marcello,
wenn der ATler ein leitender Angestellter ist. Nein.
Erstellt am 26.07.2006 um 11:51 Uhr von Marcello
at ler sind keine leitenden angestellte
Erstellt am 26.07.2006 um 11:57 Uhr von paula
gibt es ein vergütungsschema für AT-Mitarbeiter bei euch?? ist die gehaltserhöhung ein wechsel in diesem Vergütungsschema? wenn ja dann ist die sache mitbestimmungspflichtig nach § 99 BetrVG
Erstellt am 26.07.2006 um 12:00 Uhr von Werner
Dann könnte man evtl. ein MBR wegen der Verteilung betrieblicher kollektiver Entgelte.
Unter dem Begriff "betriebliche kollektive Entgelte" werden solche Entgeltansprüche verstanden, die nicht auf Tarifvertrag beruhen, aber für eine Mehrzahl von Arbeitnehmern einheitlich festgelegt werden sollen, so z.B. außer- und übertarifliche Entgelte für organisierte und unorganisierte Arbeitnehmer.