Erstellt am 25.07.2006 um 15:31 Uhr von Edelweis
Das hängt wohl davon ab, ob der AN die Prügelei angefangen hat und damit die Arbeitsunfähigkeit herbeiführte oder nicht. Die Verweigerung der Lohnfortzahlung gestaltet sich ziemlich schwierig.Den Nachweis des Verschuldens seines AN muss nämlich der AG erbringen.Da gibt es auch einige Urteile dazu. Das aktuellste scheint mir dieses: LAG Köln 9 Sa 1303/05.
Gruß
Edelweis
Erstellt am 25.07.2006 um 15:39 Uhr von beravo
Hallo Stefan,
schau doch mal im Entgeltfortzahlungsgesetz im § 3 ff nach.
Grob gesagt, muss der AG zahlen, wenn der Kollege verprügelt wurde und er hat nicht mit der Schägerei angefangen.
Wenn er es aber drauf angelegt hat, bin ich der Meinung, dass dein Kollege keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen!
Gruß beravo
Erstellt am 25.07.2006 um 16:31 Uhr von paula
falls der MA nicht mit der Schlägerei angefangen hat und ihm auch sonst kein vorwurf gemacht werden kann, hat der AG lohnfortzahlung zu leisten. der AG hat aber ersatzansprüche gegen den anderen schläger
Erstellt am 25.07.2006 um 16:39 Uhr von Ramses II
Und wenn der AN vergessen hat, den anderen Schläger freundlich nach seinen Personalien zu fragen?
Erstellt am 26.07.2006 um 10:05 Uhr von paula
na dann hat der schläger fahrerflucht begangen und bekommt daher punkte in flensburg wenn wir ihn erwischen *grins*