Lohnfortzahlung bei Prügelei bzw. AN wird verprügelt?
Muß der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten, wenn sich der Arbeitnehmer am Wochenende "prügelt" bzw. verprügelt wird. Kann er die Zahlung verweigern!
Community-Antworten (5)
25.07.2006 um 17:31 Uhr
Das hängt wohl davon ab, ob der AN die Prügelei angefangen hat und damit die Arbeitsunfähigkeit herbeiführte oder nicht. Die Verweigerung der Lohnfortzahlung gestaltet sich ziemlich schwierig.Den Nachweis des Verschuldens seines AN muss nämlich der AG erbringen.Da gibt es auch einige Urteile dazu. Das aktuellste scheint mir dieses: LAG Köln 9 Sa 1303/05. Gruß Edelweis
25.07.2006 um 17:39 Uhr
Hallo Stefan,
schau doch mal im Entgeltfortzahlungsgesetz im § 3 ff nach. Grob gesagt, muss der AG zahlen, wenn der Kollege verprügelt wurde und er hat nicht mit der Schägerei angefangen. Wenn er es aber drauf angelegt hat, bin ich der Meinung, dass dein Kollege keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen!
Gruß beravo
25.07.2006 um 18:31 Uhr
falls der MA nicht mit der Schlägerei angefangen hat und ihm auch sonst kein vorwurf gemacht werden kann, hat der AG lohnfortzahlung zu leisten. der AG hat aber ersatzansprüche gegen den anderen schläger
25.07.2006 um 18:39 Uhr
Und wenn der AN vergessen hat, den anderen Schläger freundlich nach seinen Personalien zu fragen?
26.07.2006 um 12:05 Uhr
na dann hat der schläger fahrerflucht begangen und bekommt daher punkte in flensburg wenn wir ihn erwischen grins
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