2 Wochen Bereitschaft - wie sieht es hierbei mit der Ruhezeiten Regelung aus?
Ein MA übernimmt für einen erkrankten Kollegen den Bereitschaftsdienst (Montag-Montag). Er selber ist aber in der darauffolgenden Woche mit seinem eigenen Bereitschaftsdienst an der Reihe. Dazu folgende Frage: Ist es zulässig, daß der Kollege 2 Wochen am Stück Bereitschaft macht und wie siehts hierbei mit der Ruhezeiten Regelung aus?
danke für eine Antwort AS
Community-Antworten (1)
25.07.2006 um 22:28 Uhr
Tarifvertragliche Regelung?
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