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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

2 Wochen Bereitschaft - wie sieht es hierbei mit der Ruhezeiten Regelung aus?

A
AS
Jan 2018 bearbeitet

Ein MA übernimmt für einen erkrankten Kollegen den Bereitschaftsdienst (Montag-Montag). Er selber ist aber in der darauffolgenden Woche mit seinem eigenen Bereitschaftsdienst an der Reihe. Dazu folgende Frage: Ist es zulässig, daß der Kollege 2 Wochen am Stück Bereitschaft macht und wie siehts hierbei mit der Ruhezeiten Regelung aus?

danke für eine Antwort AS

2.77001

Community-Antworten (1)

K
Kölner

25.07.2006 um 22:28 Uhr

Tarifvertragliche Regelung?

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