Ein MA übernimmt für einen erkrankten Kollegen den Bereitschaftsdienst (Montag-Montag). Er selber ist aber in der darauffolgenden Woche mit seinem eigenen Bereitschaftsdienst an der Reihe. Dazu folgende Frage: Ist es zulässig, daß der Kollege 2 Wochen am Stück Bereitschaft macht und wie siehts hierbei mit der Ruhezeiten Regelung aus?

danke für eine Antwort
AS