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Einigungsstelle zu Dienstplänen - wie läuft das ab?

M
Michael
Jan 2018 bearbeitet

Es geht um Dienstpläne, die wir nun seit 6 Wochen immerwieder anmahnen und nicht erhalten. Jetzt wird das Ganze wohl zur Einigungsstelle laufen. Wie läuft das ab?

3.809011

Community-Antworten (11)

W
w-j-l

25.07.2006 um 15:01 Uhr

Von alleine "läuft" das Ganze sicherlich nicht zur Einigungsstelle.

Ihr müßt einen Beschluss darüber fassen, dass ihr eine Einigungsstelle anrufen wollt. Am Besten sucht ihr euch schon einen möglichen Vorsitzenden heraus, z.B. beim lokalen Arbeitsgericht. Dort könnt ihr nachfragen, wer (welcher Richter, die verdienen ganz gut daran) so etwas üblicherweise macht.

Das teilt ihr dann dem AG mit, verbunden mit dem Vorschlag eines Vorsitzenden.

Wenn euer AG die Anrufung der E-Stelle ablehnt, dann müßt ihr ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einleiten, auf Einsetzung einer Einigungsstelle. Dazu solltet ihr einen Anwalt beauftragen. Auch über dessen Beauftragung müßt ihr zuvor einen Beschluss fassen, und diesen dem AG unter Nennung des Anwalts mitteilen.

Wenn das Arbeitsgericht feststellt, dass "eine Einigungsstelle nicht offensichtlich unzuständig" ist (ihr also im Beschlussverfahren obsiegt habt) dann kann der AG aber immer noch in Berufung gehen, so dass eine Entscheidung u.U. erst vor dem LAG fällt. Über den weiteren Rechtsweg möchte ich mich hier mal nicht auslassen.

Dann habt ihr eine Einigungsstelle.

Wenn eurer AG aber schlau ist, dann wird er schon die Kosten einer einvernehmlich eingesetzten Einigungsstelle vermeiden wollen, und euch die Dienstpläne geben.

M
Michael

25.07.2006 um 15:06 Uhr

Danke für die Info. Den Anwalt haben wir schon, der Vorschlag steht auch schon fest und der Beschluss für die EST. haben wir für unsere nächste Sitzung vorbereitet.

Schönen Tag noch und Danke

W
wölfchen

25.07.2006 um 15:20 Uhr

So wie ich das lese, handelt es sich doch bei Euch aber nicht darum, dass Ihr über den Inhalt streitet, sondern darum, dass der Arbeitgeber Euch die erforderlichen Unterlagen nicht herausgibt, so dass Ihr Euer Mitbestimmungsrecht ausüben könnt? Und das wäre ja dann eigentlich ein Straftatbestand nach § 119 BetrVG. Mehr dazu im Fitting, 22 Auflage RN 7. Außerdem stellt das ganze eine einseitig, unter Verletzung des MBR, getroffene Maßnahme dar, woraus Ihr einen Unterlassungsanspruch auch im einstweiligen Verfügungsweg habt (ebenfalls Fitting, RN 610 zum § 87 BetrVG).

M
Michael

25.07.2006 um 16:15 Uhr

Danke für die Tips, echt klasse. Werde ich in unserer Sitzung gleich vorbringen. Grüße Michael

RI
Ramses II

25.07.2006 um 17:13 Uhr

Verstehe ich das richtig?

Der Arbeitgeber gibt Euch Unterlagen nicht auf die Ihr einen Rechtsanpsruch habt?

Was soll die Einigungsstelle in diesem Zusammenhang?

M
Michael

25.07.2006 um 17:20 Uhr

Es ist so das wir einen Dienstplan auf Probe hatten bis zum 30.06. Ende April, Anfang Mai, haben wir Ihnen mitgeteilt das der Probebetrieb nicht weiterläuft, da der Plan sehr schlecht für die Kollegen ist. Wir haben Ihnen unsere Hilfe angeboten, die Sie aber nicht in Anspruch genommen haben. Dann haben wir überarbeitete Wochen dieses Planes erhalten und abgelehnt. Letzendlich unter Androhung dessen was wir jetzt vorhaben, haben wir Ihnen eine Frist bis zum 20 07 gegeben. Das bedeutet, Sie können bis Ende diesen Monats noch mit dem Probeplan fahren.

K
Kölner

25.07.2006 um 18:49 Uhr

@Michael Das sind mal wieder Infos, wie sie besser von Beginn dieses freds hätten mitgeteilt werden sollen.

Wieso ist der Dienstplan "schlecht für die Kollegen"? Der BR soll sich "eigentlich" nur daraum kümmern, ob der Dienstplan mit dem AV, TV und dem ArbZG übereinstimmt...

M
Michael

26.07.2006 um 10:06 Uhr

Es geht darum das allen Kollegen Stunden an freien Tagen fehlen, das Sie einen Wunschdienstplan fahren mit dem Sie nicht klar kommen und persöhnliche Probleme kommen auch noch hinzu! Wir haben gesagt, es ist jetzt schluss mit Lustig und deshalh fordern wir einen anderen Dienstplan, der all die regeln und Vorschriften beinhaltet wie Du sie aufgeführt hast

K
Kölner

26.07.2006 um 10:37 Uhr

@Michael Jaja...aber die persönlichen Problem- und Gemengelagen interessieren die Dienstplanung nur sehr am Rande.

M
Michael

26.07.2006 um 12:04 Uhr

Es geht darum das allen Kollegen Stunden an freien Tagen fehlen, das Sie einen Wunschdienstplan fahren mit dem Sie nicht klar kommen und persöhnliche Probleme kommen auch noch hinzu! Wir haben gesagt, es ist jetzt schluss mit Lustig und deshalh fordern wir einen anderen Dienstplan, der all die regeln und Vorschriften beinhaltet wie Du sie aufgeführt hast

L
Lotte

26.07.2006 um 12:52 Uhr

Willst Du jetzt alle zwei Stunden Deine Antwort auffrischen? ;-)

Wie wäre es, wenn ihr dem AG vorschlagt, eine Fortbildung für die betroffenen Kollegen zum Thema Dienstpläne anzubieten?

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