Urlaubs und Gleitzeitanspruch; AN solllen selbst Vertretung suchen - nach welchen Gesichtspunkten des BtrVG kann man hier gegensteuern?
Bei uns in der Abteilung verlangen unsere Vorgesetzten immer, daß wir bevor wir in Urlaub gehen oder Gleitzeit nehmen selbst nach einer Vertretung schauen, da wir sonst nicht in Urlaub gehen dürfen oder mit "Konsequenzen" zu rechnen hätten. Nach welchen Gesichtspunkten des BtrVG kann man hier gegensteuern.
MfG Wotan1
Community-Antworten (5)
23.07.2006 um 22:33 Uhr
Indem Ihr z.B. eine BV zum Thema "Urlaub" abschliesst!
Regelungsmöglichkeiten siehe hier:
http://home.nikocity.de/schmengler/hbv/bv/bv_urlau.htm
Und wenn Ihr Gleitzeit habt, müsste es dazu doch eine Vereinbarung geben, in welcher das "Gleitzeit-Frei" geregelt ist.
23.07.2006 um 22:46 Uhr
Doofe Frage meinerseits, gibt es keine anständige Vertretungsregelung??? Was macht der Vorgesetzte, wenn ein Mitarbeiter plötzlich durch Krankheit ausfällt??? Bei uns ist es übrigens so üblich, dass wir bei der Planung unseres Urlaubs schon sehen, ob dann eine Vertretung da ist. Was wäre wenn, nun mehrere gleichzeitig gehen wollen?
23.07.2006 um 22:58 Uhr
Nachtrag zu meiner Anfrage 38700 ( urlaubs-und Gleitzeitanspruch.)
Eine generelle Urlaubsvereinbahrung liegt vor.
Unsere "Abteilungs-Vorgesetzten" schreiben wörtlich" Jeder Mitarbeiter ist für seine Vertretung selbs verantwortlich". Es kann ja wohl nicht sein, daß die Abt.-Vorgesetzten Ihre Aufgaben auf die Mitarbeiter abwälzen.
MfG Wotan1
23.07.2006 um 23:08 Uhr
"Es kann ja wohl nicht sein, daß die Abt.-Vorgesetzten Ihre Aufgaben auf die Mitarbeiter abwälzen."
Ist das nicht das Privileg eines Vorgesetzten?
24.07.2006 um 00:54 Uhr
wotan1,
was bitte schön, ist denn dann Bestandteil Eurer Urlaubsvereinbarung?
Davon abgesehen, sollten/müssen sich AN doch eh absprechen, wer wann Urlaub machen möchte! Verstehe das Problem nicht.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Aufgabenneuverteilung = Versetzung?
ÄlterGuten Morgen, bei uns kann eine "1 Personen Abteilung" nicht wieder besetzt werden. Die bisherige Mitarbeiterin ist nicht verlängert worden und eine Neueinstellung ist von unserer Zentrale verweige
@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs
ÄlterHallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e
Urlaubs- und Weihnachtsgeld vertaglich, wird aber nicht bezahlt
ÄlterHallo Kollegen, ich (BRV) hoffe ihr könnte mir helfen. In unserer Firma haben wir kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Gestern hat ein MA mir seinen Vertrag gezeigt (vor neun Jahren abgeschlossen), i