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Urlaubs und Gleitzeitanspruch; AN solllen selbst Vertretung suchen - nach welchen Gesichtspunkten des BtrVG kann man hier gegensteuern?

W
wotan1
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns in der Abteilung verlangen unsere Vorgesetzten immer, daß wir bevor wir in Urlaub gehen oder Gleitzeit nehmen selbst nach einer Vertretung schauen, da wir sonst nicht in Urlaub gehen dürfen oder mit "Konsequenzen" zu rechnen hätten. Nach welchen Gesichtspunkten des BtrVG kann man hier gegensteuern.

MfG Wotan1

2.61405

Community-Antworten (5)

F
Fayence

23.07.2006 um 22:33 Uhr

Indem Ihr z.B. eine BV zum Thema "Urlaub" abschliesst!

Regelungsmöglichkeiten siehe hier:

http://home.nikocity.de/schmengler/hbv/bv/bv_urlau.htm

Und wenn Ihr Gleitzeit habt, müsste es dazu doch eine Vereinbarung geben, in welcher das "Gleitzeit-Frei" geregelt ist.

U
Uschi

23.07.2006 um 22:46 Uhr

Doofe Frage meinerseits, gibt es keine anständige Vertretungsregelung??? Was macht der Vorgesetzte, wenn ein Mitarbeiter plötzlich durch Krankheit ausfällt??? Bei uns ist es übrigens so üblich, dass wir bei der Planung unseres Urlaubs schon sehen, ob dann eine Vertretung da ist. Was wäre wenn, nun mehrere gleichzeitig gehen wollen?

W
wotan1

23.07.2006 um 22:58 Uhr

Nachtrag zu meiner Anfrage 38700 ( urlaubs-und Gleitzeitanspruch.)

Eine generelle Urlaubsvereinbahrung liegt vor.

Unsere "Abteilungs-Vorgesetzten" schreiben wörtlich" Jeder Mitarbeiter ist für seine Vertretung selbs verantwortlich". Es kann ja wohl nicht sein, daß die Abt.-Vorgesetzten Ihre Aufgaben auf die Mitarbeiter abwälzen.

MfG Wotan1

RI
Ramses II

23.07.2006 um 23:08 Uhr

"Es kann ja wohl nicht sein, daß die Abt.-Vorgesetzten Ihre Aufgaben auf die Mitarbeiter abwälzen."

Ist das nicht das Privileg eines Vorgesetzten?

F
Fayence

24.07.2006 um 00:54 Uhr

wotan1,

was bitte schön, ist denn dann Bestandteil Eurer Urlaubsvereinbarung?

Davon abgesehen, sollten/müssen sich AN doch eh absprechen, wer wann Urlaub machen möchte! Verstehe das Problem nicht.

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