Erstellt am 22.07.2006 um 17:12 Uhr von Rollie
So neu ist die Vorgehensweise aber nicht, das hinsichtlich der Form der Dienstreise unterschieden wird, ob die Dienstreise aktiv oder passiv vorgenommen wird und daher unterschieden wird, ob sie als Arbeitszeit gewertet wird.
Erstellt am 22.07.2006 um 19:00 Uhr von Lotte
@Bobby,
diesen Satz:
"Zur Arbeitszeit zählt grundsätzlich auch nicht die Reisezeit auf Dienstreisen, es sei denn das "Reisen" gehört zur vertraglichen Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, wie z.B. bei einem Busfahrer, Taxifahrer oder Außendienstmitarbeiter. In diesen Fällen ist die Reisezeit natürlich Arbeitszeit. In allen anderen Fällen (z.B. Dienstreise zu einer Tagung) zählt die reine Reisezeit grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit."
habe ich gerade bei
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_06.html
gefunden. Überrascht mich selbst ehrlich gesagt auch.
Erstellt am 22.07.2006 um 19:58 Uhr von Fayence
Hallo Bobby,
grundlegend gilt es ganz andere Dinge zu unterscheiden.
Da diese Frage im Forum relativ häufig vorkommt, hatte auch ich mir einmal erlaubt, eine ausführliche Darstellung per C&P einzustellen. ;-))
Einmal "34851" in´s Suchfenster eingeben und Du wirst fündig!
Erstellt am 22.07.2006 um 20:44 Uhr von Ramses II
Bobby,
Urteile beziehen sich prinzipiell immer nur auf den abgeurteilten Fall. Aber gerade das BAG legt im Allgemeinen auch allgemeingültige Richtlinien fest an denen sich die niedrigeren Instanzen dann orientieren.
Nicht nur das Lenken des Fahrzeuges kann Erfüllung der Arbeitspflicht sein, sondern auch das Durcharbeiten von Unterlagen, Telefonieren usw...
Erstellt am 22.07.2006 um 21:05 Uhr von Lotte
@Ramses,
dann ist der zitierte Satz, den ich vom Arbeitsrechtratgeber oben hinschrieb doch eigentlich falsch? Da steht ja, dass die Anreise nie Arbeitszeit ist.
Erstellt am 22.07.2006 um 21:08 Uhr von Fayence
Lotte,
wenn dieser Satz (bis auf die ausgenommenen AN) falsch wäre, würde die Arbeitszeit eines jeden AN beim Verlassen der Haustür beginnen und entsprechend zu vergüten sein!
Erstellt am 22.07.2006 um 21:24 Uhr von Lotte
Fayence,
es geht hier um Dienstreisen, nicht um Arbeitsalltag. Aber oben steht doch, dass Reisezeit grundsätzlich keine Arbeitszeit ist und Ramses schrieb, dass nicht nur das Lenken des Fahrzeugs AZ sein kann. Also ist Reisezeit doch manchmal AZ? Dann wäre der Satz falsch und Ramses (irgendwie glaube ich ihm mehr, als einer Internetseite) hätte Recht.
Ramses, oder meinst Du die ausgenommenen AN?
Erstellt am 22.07.2006 um 21:39 Uhr von Ramses II
Lotte,
wenn der Jurist "grundsätzlich" sagt, dann meint er damit etwas anderes als der Normalbürger.
Der Jurist meint mit grundsätzlich eigentlich "vom Grundsatz her, aber es gibt Ausnahmen".
Während der Normalsterbliche also bei "grundsätzlich" die Prüfung abbricht ("ist halt immer so") prüft der Jursit ob es andere Merkmal gibt auf Grund derer vielleicht doch... Deshalb: Wenn während der Reise gearbeitet wird, dann ist es Arbeitszeit.
Erstellt am 22.07.2006 um 21:41 Uhr von Lotte
Ramses,
dank Dir, nun hab ich heute ja schon wieder einiges gelernt ;-)
Erstellt am 22.07.2006 um 21:52 Uhr von Ramses II
Mein ehemliger Manager sagte dann immer zu mir:
"Sehen Sie Herr Ramses, wieder etwas gelernt. Im Jahr sind das dann 220 Sachen die ich lerne und bei 35 Jahren in der *Firmenname gelöscht* lerne ich dann 7700 Sachen."