Im BAG, Urteil vom 11.Juli 2006 wurde Entschieden das Dienstreisen nicht automatisch Arbeitszeiten sind. Dieses Urteil beruht auf eine Klage eines wissenschaftlichen Angestellten im öffentlichen Dienst. Wir sind ein Kunststoffverabeitender Betrieb und unser Personalchef hat dieses umgehend auf unseren Betrieb umgelegt. Wenn man das Fahrzeug nicht selber lenkt, gilt das nicht als Arbeitszeit. Da unsere Projektleitung nicht korrekt arbeitet ist es unumgänglich das einzelne Angestellte und Arbeiter, wegen Ihres Fachwissens mit zum Kunden fahren müssen. Ist dieses Urteil auch in diesen Fallen rechtskräftig ?