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Dienstreise als Arbeitszeit ?

B
BOBBY
Jan 2018 bearbeitet

Im BAG, Urteil vom 11.Juli 2006 wurde Entschieden das Dienstreisen nicht automatisch Arbeitszeiten sind. Dieses Urteil beruht auf eine Klage eines wissenschaftlichen Angestellten im öffentlichen Dienst. Wir sind ein Kunststoffverabeitender Betrieb und unser Personalchef hat dieses umgehend auf unseren Betrieb umgelegt. Wenn man das Fahrzeug nicht selber lenkt, gilt das nicht als Arbeitszeit. Da unsere Projektleitung nicht korrekt arbeitet ist es unumgänglich das einzelne Angestellte und Arbeiter, wegen Ihres Fachwissens mit zum Kunden fahren müssen. Ist dieses Urteil auch in diesen Fallen rechtskräftig ?

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Community-Antworten (10)

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Rollie

22.07.2006 um 19:12 Uhr

So neu ist die Vorgehensweise aber nicht, das hinsichtlich der Form der Dienstreise unterschieden wird, ob die Dienstreise aktiv oder passiv vorgenommen wird und daher unterschieden wird, ob sie als Arbeitszeit gewertet wird.

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Lotte

22.07.2006 um 21:00 Uhr

@Bobby, diesen Satz: "Zur Arbeitszeit zählt grundsätzlich auch nicht die Reisezeit auf Dienstreisen, es sei denn das "Reisen" gehört zur vertraglichen Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, wie z.B. bei einem Busfahrer, Taxifahrer oder Außendienstmitarbeiter. In diesen Fällen ist die Reisezeit natürlich Arbeitszeit. In allen anderen Fällen (z.B. Dienstreise zu einer Tagung) zählt die reine Reisezeit grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit." habe ich gerade bei http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_06.html gefunden. Überrascht mich selbst ehrlich gesagt auch.

F
Fayence

22.07.2006 um 21:58 Uhr

Hallo Bobby, grundlegend gilt es ganz andere Dinge zu unterscheiden.

Da diese Frage im Forum relativ häufig vorkommt, hatte auch ich mir einmal erlaubt, eine ausführliche Darstellung per C&P einzustellen. ;-))

Einmal "34851" in´s Suchfenster eingeben und Du wirst fündig!

RI
Ramses II

22.07.2006 um 22:44 Uhr

Bobby,

Urteile beziehen sich prinzipiell immer nur auf den abgeurteilten Fall. Aber gerade das BAG legt im Allgemeinen auch allgemeingültige Richtlinien fest an denen sich die niedrigeren Instanzen dann orientieren.

Nicht nur das Lenken des Fahrzeuges kann Erfüllung der Arbeitspflicht sein, sondern auch das Durcharbeiten von Unterlagen, Telefonieren usw...

L
Lotte

22.07.2006 um 23:05 Uhr

@Ramses, dann ist der zitierte Satz, den ich vom Arbeitsrechtratgeber oben hinschrieb doch eigentlich falsch? Da steht ja, dass die Anreise nie Arbeitszeit ist.

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Fayence

22.07.2006 um 23:08 Uhr

Lotte, wenn dieser Satz (bis auf die ausgenommenen AN) falsch wäre, würde die Arbeitszeit eines jeden AN beim Verlassen der Haustür beginnen und entsprechend zu vergüten sein!

L
Lotte

22.07.2006 um 23:24 Uhr

Fayence, es geht hier um Dienstreisen, nicht um Arbeitsalltag. Aber oben steht doch, dass Reisezeit grundsätzlich keine Arbeitszeit ist und Ramses schrieb, dass nicht nur das Lenken des Fahrzeugs AZ sein kann. Also ist Reisezeit doch manchmal AZ? Dann wäre der Satz falsch und Ramses (irgendwie glaube ich ihm mehr, als einer Internetseite) hätte Recht. Ramses, oder meinst Du die ausgenommenen AN?

RI
Ramses II

22.07.2006 um 23:39 Uhr

Lotte,

wenn der Jurist "grundsätzlich" sagt, dann meint er damit etwas anderes als der Normalbürger.

Der Jurist meint mit grundsätzlich eigentlich "vom Grundsatz her, aber es gibt Ausnahmen".

Während der Normalsterbliche also bei "grundsätzlich" die Prüfung abbricht ("ist halt immer so") prüft der Jursit ob es andere Merkmal gibt auf Grund derer vielleicht doch... Deshalb: Wenn während der Reise gearbeitet wird, dann ist es Arbeitszeit.

L
Lotte

22.07.2006 um 23:41 Uhr

Ramses, dank Dir, nun hab ich heute ja schon wieder einiges gelernt ;-)

RI
Ramses II

22.07.2006 um 23:52 Uhr

Mein ehemliger Manager sagte dann immer zu mir:

"Sehen Sie Herr Ramses, wieder etwas gelernt. Im Jahr sind das dann 220 Sachen die ich lerne und bei 35 Jahren in der Firmenname gelöscht lerne ich dann 7700 Sachen."

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