Urlausanspruch bei Neueinstellung - weniger Tage für Neueinstellungen als im Betrieb üblich?
Kann die Geschäftsleitung bei Neueinstellungen eine andere Urlaubsregelung, also evtl. weniger Tage, mit dem neuen Mitarbeiter vereinbaren als eigentlich in der Firma üblich !!??
Community-Antworten (1)
21.07.2006 um 12:59 Uhr
Die Mindestnorm gibt ja das Bundesurlaubsgesetz vor.
Urlaub darüber hinaus könnte sich individalrechtlich oder durch tarifliche Gegebenheiten ergeben.
Wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet, der eine bestimmte Anzahl Urlaubstage vorgibt, liegt es m.E. im Spielraum der Verhandlung zwischen AG und AN unter Berücksichtigung des BUrlG.
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