Neueinstellungen - ist der Arbeitgeber verflichtet, den BR vor einer Neueinstellung zu informieren?
Einstellung Neueinstellung Ist der Arbeitgeber verflichtet, den Betriebsrat vor einer Neueinstellung zu informieren?Wenn ja wann?Und sollte dies nicht geschehen sein welche Maßnahmen können eingeleitet werden? Im Vorraus Danke Niro
Community-Antworten (3)
24.11.2007 um 02:13 Uhr
@niro, ...Ist der Arbeitgeber verflichtet, den Betriebsrat vor einer Neueinstellung ....ja, nicht nur das, er muß sogar um Erlaubnis fragen!
Das Mitbestimmungsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen Die Mitbestimmung in personellen Einzelmaßnahmen, also auch bei der Einstellung neuer Mitarbeiter, ergibt sich aus § 99 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). .... findest du hier... http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/mitbestimmung/topnews06337.html
24.11.2007 um 09:49 Uhr
@niro Schulungen besuchen...dringend!
26.11.2007 um 15:30 Uhr
Niro,
der BR hat darüber zu wachen, bestehende Gesetze usw. einzuhalten.
Damit schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligt werden, sollte der BR auch über § 81 SGB IX wachen... und das geht nur, wenn ihr auch ausführlich informiert werdet.
außerdem ist der BR gem. 99 BetrVG sowieso zu unterrichten/beteiligen.
LG Dana
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