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Neueinstellungen - ist der Arbeitgeber verflichtet, den BR vor einer Neueinstellung zu informieren?

N
niro
Jan 2018 bearbeitet

Einstellung Neueinstellung Ist der Arbeitgeber verflichtet, den Betriebsrat vor einer Neueinstellung zu informieren?Wenn ja wann?Und sollte dies nicht geschehen sein welche Maßnahmen können eingeleitet werden? Im Vorraus Danke Niro

4.80903

Community-Antworten (3)

P
pirat

24.11.2007 um 02:13 Uhr

@niro, ...Ist der Arbeitgeber verflichtet, den Betriebsrat vor einer Neueinstellung ....ja, nicht nur das, er muß sogar um Erlaubnis fragen!

Das Mitbestimmungsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen Die Mitbestimmung in personellen Einzelmaßnahmen, also auch bei der Einstellung neuer Mitarbeiter, ergibt sich aus § 99 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). .... findest du hier... http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/mitbestimmung/topnews06337.html

K
Kölner

24.11.2007 um 09:49 Uhr

@niro Schulungen besuchen...dringend!

D
Dana

26.11.2007 um 15:30 Uhr

Niro,

der BR hat darüber zu wachen, bestehende Gesetze usw. einzuhalten.

Damit schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligt werden, sollte der BR auch über § 81 SGB IX wachen... und das geht nur, wenn ihr auch ausführlich informiert werdet.

außerdem ist der BR gem. 99 BetrVG sowieso zu unterrichten/beteiligen.

LG Dana

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