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Rauchverbot in Gebäuden - was für eine Handhabe hat der BR?

R
Rolf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser Arbeitgeber möchte eine Rauchverbot in Gebäuden. Umsetzung des Nichtraucherschutzes! Die Raucher sollen ab sofort in speziell gekennzeichneten Containern die auf dem Werksgelände aufgestellt werden rauchen. Was können wir hiergegen tun? bzw. Was für eine Handhabe haben wir?

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Community-Antworten (15)

FB
Frank B.

21.07.2006 um 12:13 Uhr

Ihr könnt den Arbeitgeber unterstützen. Mitspracherecht habt ihr nach §87 Abs.1 Ziff.1 BetrVG. Warum wollt ihr was dagegen tun?

R
Rollie

21.07.2006 um 12:14 Uhr

Gegenfrage, warum wollt ihr etwas dagegen unternehmen ? Worin seht ihr ein Problem, weshalb ihr dagegen angehen wollt ?

Ist es nicht Aufgabe des Betriebsrats, auf die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen etc. zu achten ? Ist es falsch, wenn der AG den Nichtraucherschutz umsetzt ?

Immerhin ist er ja bereit, was m.E. gar nicht seinerseits notwendig wäre, den Rauchern einen Ort zum Paffen zu ermöglichen.

(ein rauchender BR :-) )

FB
Frank B.

21.07.2006 um 12:17 Uhr

Oh doch Rollie, es gibt ein BAG Urteil aus ´99, welches hier auch oft diskutiert wurde, er muss.

R
RolfH

21.07.2006 um 12:20 Uhr

Stimme Rollie und Frank.B voll zu.

Wenn ihr was tun wollt, solltet ihr darauf achten, dass ihr bei den Modalitäten mitsprecht. Macht Euer AG Vorgaben, was die "Raucherzeiten" etc. betrifft? Über derartige Fragen, wenn ötig, habt ihr ein Mitspracherecht und könnt, wenn nötig auch eine BV erstellen.

(ein ebenso rauchender BR) ; ~)

F
Fayence

21.07.2006 um 12:29 Uhr

Das BAG Urteil aus dem Jahre 99 hat nur einen kleinen Haken... Der Nichtraucherschutz wurde mit §5 erst im Jahre 2004 in der ArbStättV etabliert.

Wie immer recht unterhaltsam, hat sich der Direktor des Arbeitsgerichts Marburg auch diesem Thema gewidmet:

http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVI/Arbeitsrecht_65/arbeitsrecht_65.html

M
Mona-Lisa

21.07.2006 um 12:29 Uhr

der AG "muss" den Nichtraucherschutz umsetzen! Mensch Rolf, seid doch froh, dass ihr nicht im Freien rauchen "müsst"! Immerhin stellt euch euer AG eine Möglichkeit zur Verfügung.

auch so ein paffender BR ;-)

R
Rolf

21.07.2006 um 12:44 Uhr

Wir haben gekennzeichnete Raucherpausenräume im Gebäude und sind der Ansicht, dass man die so belassen kann wie sie sind. Da wir angeblich sparen müssen, verstehen wir nicht warum wir jetzt extra Container plus Beschilderungen brauchen, die nur unnötig Geld kosten und die Raucher sind dann noch länger vom Arbeitsplatz weg wie bisher. Wir befürchten, dass der nächste Schritt dann heißt, dass abgestempelt werden muss, wenn man Rauchen geht.

Rolf

R
Rollie

21.07.2006 um 12:55 Uhr

Wenn ihr den Nichtraucherschutz in dem Sinne ja bereits seit gewisser Zeit praktiziert, solltet ihr den AG mal fragen, warum ihm damit nicht genüge getan ist. Zieht zuviel Rauch aus den Raucherpausenräumen, so das sich Nichtraucher davon belästigt fühlen ?

Unabhängig davon, ich kann ungestempelte Rauchpausen nicht als Erfüllung der Arbeitspflichten erkennen. Was wäre daher abwägig daran, wenn der AG die Auffassung vertreten würde, dass die Raucherpausen abgestempelt werden müssen. M.E. wäre es gegenüber den Nichtrauchern gegenüber nur fair.

M
Mona-Lisa

21.07.2006 um 12:57 Uhr

Ihr habt gekennzeichnete Raucherpausenräume im Gebäude, und demnach auch Nichtraucherpausenräume? Jetzt schaut`s natürlich wieder anders aus! Der Nichtraucherschutz wäre somit doch eingehalten! Versucht eine BV zu erarbeiten, in der z.B. festgeschrieben steht, dass zumindest in den Pausen dort geraucht werden kann. Es gibt natürlich auch Betriebe, in denen auch während der Arbeitszeit in den Räumen geraucht werden kann, aber dann nur mit an- und abstempeln, und die Zeit nacharbeiten.....

R
Rollie

21.07.2006 um 13:00 Uhr

@Mona-Lisa,

es gibt noch eine handvoll AG, die das Rauchen während der Arbeitszeit ohne Stempeln tolerieren.

M
Mona-Lisa

21.07.2006 um 13:09 Uhr

ja, ja..... Rollie, aber das ist bei uns schon eine ganz Weile her, und wurde unterbunden, da manche Mitarbeiter dieses Privileg gnadenlos ausnützten!

R
Rollie

21.07.2006 um 15:06 Uhr

Ich kann den AG gut verstehen, der Probleme darin sieht, wenn seine An mehr zeit mit dem Rauchen als mit ihrer Arbeit verbringen :-)) . Diese AN sind dann auch die, die am lautesten meckern, wenn dann das Stempeln zum rauchen eingeführt wird.

FB
Frank B.

21.07.2006 um 15:35 Uhr

Als nichtrauchender BR bin ich aber dennoch der Meinung auch Raucher sind Wähler und ihre Interessen sollten wir auch Vertreten.

Das für´s Rauchen abgestempelt wird sollte iegentlich selbstverständlich sein, ich weiß, Nichtraucher machen auch Pausen. Die Diskussion ist bei uns im Betrieb so alt wie der Betrieb selbst. Um Fayance´s link aufzugreifen, ihr solltet eine vernünftige Regelung finden, übrigens ist in unseren Gebäuden ebenfalls Rauchverbot. Die Raucher haben das Previleg sich an der frischen Luft ihrer Sucht zu frönen.

T
tramdriver

21.07.2006 um 16:54 Uhr

Es ist ja nicht so, dass man beim Rauchen nicht arbeitet. Gerade die Diskussionen über Projekte, die man zwanglos bei einer Zigarette führen kann, sind oft fruchtbarer als stundenlange Meetings. Insofern finde ich es gar nicht so ungewöhnlich, dass der Arbeitgeber nicht fordert, sich zum Rauchen auszustechen.

Als ebenfalls nikotinsüchtiger BR kann ich nur den Abschluss einer BV empfehlen, die den Ansprüchen aller gerecht wird, die also massvoll ist (vernünftige Nichtraucher-Pausenräume, brauchbare Raucherecken und natürlich nicht ausstechen zum Rauchen ;-)). Wir müssen übrigens vor die Tür gehen.

F
Fayence

21.07.2006 um 17:05 Uhr

Das Rauchen "unproduktiv" sein muss, kann ich auch nicht bestätigen.

Wir müssen nicht ausstempeln, haben 2 überdachte Möglichkeiten im Freien und eine SmokeStation. Der Raum mit der SmokeStation erfreut sich bei den Nichtrauchern übrigens immer grösserer Beliebtheit, da gerade hier fachübergreifend ein reger -arbeitsbezogener- Informationsaustausch stattfindet.

Ansonsten haben wir als BR die Umsetzung eines rauchfreien Arbeitsplatzes per BV voll unterstützt! Z.B. werden Raucher-Entwöhnungsseminare durch einen externen Anbieter im Rahmen der Gesundheitsfürsorge AG finanziert .. ;-)

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