Erstellt am 21.07.2006 um 10:13 Uhr von Frank B.
Ihr könnt den Arbeitgeber unterstützen. Mitspracherecht habt ihr nach §87 Abs.1 Ziff.1 BetrVG.
Warum wollt ihr was dagegen tun?
Erstellt am 21.07.2006 um 10:14 Uhr von Rollie
Gegenfrage, warum wollt ihr etwas dagegen unternehmen ? Worin seht ihr ein Problem, weshalb ihr dagegen angehen wollt ?
Ist es nicht Aufgabe des Betriebsrats, auf die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen etc. zu achten ? Ist es falsch, wenn der AG den Nichtraucherschutz umsetzt ?
Immerhin ist er ja bereit, was m.E. gar nicht seinerseits notwendig wäre, den Rauchern einen Ort zum Paffen zu ermöglichen.
(ein rauchender BR :-) )
Erstellt am 21.07.2006 um 10:17 Uhr von Frank B.
Oh doch Rollie, es gibt ein BAG Urteil aus ´99, welches hier auch oft diskutiert wurde, er muss.
Erstellt am 21.07.2006 um 10:20 Uhr von RolfH
Stimme Rollie und Frank.B voll zu.
Wenn ihr was tun wollt, solltet ihr darauf achten, dass ihr bei den Modalitäten mitsprecht.
Macht Euer AG Vorgaben, was die "Raucherzeiten" etc. betrifft? Über derartige Fragen, wenn ötig, habt ihr ein Mitspracherecht und könnt, wenn nötig auch eine BV erstellen.
(ein ebenso rauchender BR) ; ~)
Erstellt am 21.07.2006 um 10:29 Uhr von Fayence
Das BAG Urteil aus dem Jahre 99 hat nur einen kleinen Haken... Der Nichtraucherschutz wurde mit §5 erst im Jahre 2004 in der ArbStättV etabliert.
Wie immer recht unterhaltsam, hat sich der Direktor des Arbeitsgerichts Marburg auch diesem Thema gewidmet:
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVI/Arbeitsrecht_65/arbeitsrecht_65.html
Erstellt am 21.07.2006 um 10:29 Uhr von Mona-Lisa
der AG "muss" den Nichtraucherschutz umsetzen!
Mensch Rolf, seid doch froh, dass ihr nicht im Freien rauchen "müsst"!
Immerhin stellt euch euer AG eine Möglichkeit zur Verfügung.
auch so ein paffender BR ;-)
Erstellt am 21.07.2006 um 10:44 Uhr von Rolf
Wir haben gekennzeichnete Raucherpausenräume im Gebäude und sind der Ansicht, dass man die so belassen kann wie sie sind. Da wir angeblich sparen müssen, verstehen wir nicht warum wir jetzt extra Container plus Beschilderungen brauchen, die nur unnötig Geld kosten und die Raucher sind dann noch länger vom Arbeitsplatz weg wie bisher. Wir befürchten, dass der nächste Schritt dann heißt, dass abgestempelt werden muss, wenn man Rauchen geht.
Rolf
Erstellt am 21.07.2006 um 10:55 Uhr von Rollie
Wenn ihr den Nichtraucherschutz in dem Sinne ja bereits seit gewisser Zeit praktiziert, solltet ihr den AG mal fragen, warum ihm damit nicht genüge getan ist. Zieht zuviel Rauch aus den Raucherpausenräumen, so das sich Nichtraucher davon belästigt fühlen ?
Unabhängig davon, ich kann ungestempelte Rauchpausen nicht als Erfüllung der Arbeitspflichten erkennen. Was wäre daher abwägig daran, wenn der AG die Auffassung vertreten würde, dass die Raucherpausen abgestempelt werden müssen. M.E. wäre es gegenüber den Nichtrauchern gegenüber nur fair.
Erstellt am 21.07.2006 um 10:57 Uhr von Mona-Lisa
Ihr habt gekennzeichnete Raucherpausenräume im Gebäude, und demnach auch Nichtraucherpausenräume?
Jetzt schaut`s natürlich wieder anders aus!
Der Nichtraucherschutz wäre somit doch eingehalten!
Versucht eine BV zu erarbeiten, in der z.B. festgeschrieben steht, dass zumindest in den Pausen dort geraucht werden kann.
Es gibt natürlich auch Betriebe, in denen auch während der Arbeitszeit in den Räumen geraucht werden kann, aber dann nur mit an- und abstempeln, und die Zeit nacharbeiten.....
Erstellt am 21.07.2006 um 11:00 Uhr von Rollie
@Mona-Lisa,
es gibt noch eine handvoll AG, die das Rauchen während der Arbeitszeit ohne Stempeln tolerieren.
Erstellt am 21.07.2006 um 11:09 Uhr von Mona-Lisa
ja, ja..... Rollie,
aber das ist bei uns schon eine ganz Weile her, und wurde unterbunden, da manche Mitarbeiter dieses Privileg gnadenlos ausnützten!
Erstellt am 21.07.2006 um 13:06 Uhr von Rollie
Ich kann den AG gut verstehen, der Probleme darin sieht, wenn seine An mehr zeit mit dem Rauchen als mit ihrer Arbeit verbringen :-)) . Diese AN sind dann auch die, die am lautesten meckern, wenn dann das Stempeln zum rauchen eingeführt wird.
Erstellt am 21.07.2006 um 13:35 Uhr von Frank B.
Als nichtrauchender BR bin ich aber dennoch der Meinung auch Raucher sind Wähler und ihre Interessen sollten wir auch Vertreten.
Das für´s Rauchen abgestempelt wird sollte iegentlich selbstverständlich sein, ich weiß, Nichtraucher machen auch Pausen. Die Diskussion ist bei uns im Betrieb so alt wie der Betrieb selbst.
Um Fayance´s link aufzugreifen, ihr solltet eine vernünftige Regelung finden, übrigens ist in unseren Gebäuden ebenfalls Rauchverbot. Die Raucher haben das Previleg sich an der frischen Luft ihrer Sucht zu frönen.
Erstellt am 21.07.2006 um 14:54 Uhr von tramdriver
Es ist ja nicht so, dass man beim Rauchen nicht arbeitet. Gerade die Diskussionen über Projekte, die man zwanglos bei einer Zigarette führen kann, sind oft fruchtbarer als stundenlange Meetings. Insofern finde ich es gar nicht so ungewöhnlich, dass der Arbeitgeber nicht fordert, sich zum Rauchen auszustechen.
Als ebenfalls nikotinsüchtiger BR kann ich nur den Abschluss einer BV empfehlen, die den Ansprüchen aller gerecht wird, die also massvoll ist (vernünftige Nichtraucher-Pausenräume, brauchbare Raucherecken und natürlich nicht ausstechen zum Rauchen ;-)). Wir müssen übrigens vor die Tür gehen.
Erstellt am 21.07.2006 um 15:05 Uhr von Fayence
Das Rauchen "unproduktiv" sein muss, kann ich auch nicht bestätigen.
Wir müssen nicht ausstempeln, haben 2 überdachte Möglichkeiten im Freien und eine SmokeStation. Der Raum mit der SmokeStation erfreut sich bei den Nichtrauchern übrigens immer grösserer Beliebtheit, da gerade hier fachübergreifend ein reger -arbeitsbezogener- Informationsaustausch stattfindet.
Ansonsten haben wir als BR die Umsetzung eines rauchfreien Arbeitsplatzes per BV voll unterstützt! Z.B. werden Raucher-Entwöhnungsseminare durch einen externen Anbieter im Rahmen der Gesundheitsfürsorge AG finanziert .. ;-)