Hallo Zusammen, unser Wahlvorstand hat folgende Frage:

Unsere Arbeitsstelle ist von 7-19 Uhr besetzt. Müssen wir nun den Termin für die wahl auch von 7-19 Uhr benennen oder wäre z.B. 9-17 Uhr auch ausreichend?

Außerdem, wäre es für uns ideal, wenn wir die Wahl in 2 Gebäuden gleichzeitig abhalten könnten. Nun muss ja aber immer mindestens ein Mitglied des Wahlvorstandes anwesend sein. Das geht dann natürlich nicht, wenn zwei in dem einen Gebäude und ein der Dritte plus Wahlhelfer im anderen Gebäude die Wahl kontrollieren. Kann man also in dem Fall auch ein Ersatzmitglied als Mitglied des Wahlvorstandes zählen und dieses dann mit dazu setzen? (Bei einer Wahl in 2 Gebäuden bräuchten wir ja dann schon 4 Leute im Wahlvorstand)

Wir wissen leider nicht wie wir hier vorgehen können :-(

Vielen Dank für eure Hilfe :-)