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Wahl gleichzeitig in 2 Gebäuden möglich?

A
Anika
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, unser Wahlvorstand hat folgende Frage:

Unsere Arbeitsstelle ist von 7-19 Uhr besetzt. Müssen wir nun den Termin für die wahl auch von 7-19 Uhr benennen oder wäre z.B. 9-17 Uhr auch ausreichend?

Außerdem, wäre es für uns ideal, wenn wir die Wahl in 2 Gebäuden gleichzeitig abhalten könnten. Nun muss ja aber immer mindestens ein Mitglied des Wahlvorstandes anwesend sein. Das geht dann natürlich nicht, wenn zwei in dem einen Gebäude und ein der Dritte plus Wahlhelfer im anderen Gebäude die Wahl kontrollieren. Kann man also in dem Fall auch ein Ersatzmitglied als Mitglied des Wahlvorstandes zählen und dieses dann mit dazu setzen? (Bei einer Wahl in 2 Gebäuden bräuchten wir ja dann schon 4 Leute im Wahlvorstand)

Wir wissen leider nicht wie wir hier vorgehen können :-(

Vielen Dank für eure Hilfe :-)

1.11405

Community-Antworten (5)

T
Tanzbär

25.02.2010 um 18:27 Uhr

Ich kenne eure Mitarbeiterzahl nicht, vielleicht reicht auch eine öffnungszeit von 2..3 Stunden? 2. Es gibt Wahlhelfer!

D
delagundula

25.02.2010 um 18:50 Uhr

Hallo Anika,

ich will ja nicht unken...(Wahltermin auf 2 Tage legen ? )

Gut! Zurück zu deiner Frage:

Es gibt zwei Möglichkeite wie ihr die Wahl an einem Tag durchziehen könnt.

Möglichkeit 1 : Ihr verteilt den Tag in zwei hälften...am Vormittag Gebäude 1, am nachmittag Gebäude 2

Möglichkeit 2: Du ziehst die Wahlhelfer hinzu. ( WO §1 Nr.2) ....zu den Aufgaben der Wahlhelfer....sie dürfen den WV bei der Durchführung der Stimmabgabe und bei der Stimmauszählung unterstützen.

R
rainerw

25.02.2010 um 20:45 Uhr

Wie viele Wahllokale oder Gebäude ist rechtlich nicht festgelegt, daher ist der Wahlvorstand hier in seiner Entscheidung frei: auch was die Anzahl der Wahltage und der Öffnungszeiten der Wahllokale betrifft.

@all Man sollte es nicht glauben, aber es sind sogar Mobile Wahllokale zugelassen.

N
nicoline

26.02.2010 um 00:57 Uhr

@all und bei Erforderlichkeit ist es sogar möglich, den WV zu vergrößern!

@Tanzbär 2. Es gibt Wahlhelfer! welche ein WV Mitglied aber nicht ersetzen können, wenn es mal ein dringendes, äußerst menschliches Bedürfnis geben sollte.

@all ist man als WV eigentlich verpflichtet, mobile Wahllokale einzurichten, oder an mehreren Tagen zu wählen, bei mehr als einem Standort? Oder kann der WV beschließen, wir wählen an einem Tag und deswegen müsste dann der WV evtl. vergrößert werden?

A
Anika

26.02.2010 um 09:27 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten! Wir haben nun eine Lösung gefunden :-)

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